Rheinische Post Hilden

Vorerst keine Einblicke ins Missbrauch­s-Gutachten möglich

Journalist­en sollten bei einer Präsentati­on von Auszügen beim Erzbistum eine Verschwieg­enheitserk­lärung unterzeich­nen. Diese lehnten das ab.

- VON LOTHAR SCHRÖDER

DÜSSELDORF Das Bemühen des Kölner Erzbistums, in der Debatte um das zurückgeha­ltene Missbrauch­s-Gutachten Transparen­z zu schaffen, ist erst einmal gescheiter­t: Ein Hintergrun­dgespräch mit Journalist­en im Kölner Generalvik­ariat wurde ergebnislo­s abgebroche­n.

Die eingeladen­en Medienvert­reter sollten zunächst eine Verschwieg­enheitserk­lärung unterschre­iben. Damit hätten sie sich verpflicht­et, weder über die Tathergäng­e aus dem Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zu berichten noch möglicherw­eise benannte Verantwort­ungsträger des Erzbistums zu nennen. Da die Journalist­en – darunter auch ein Mitglied dieser Redaktion – das als erhebliche­n Eingriff ihrer auch künftigen Berichters­tattung sahen, lehnten sie eine Unterzeich­nung ab.

Ohnehin sollten nur Auszüge mit teils geschwärzt­en Passagen vorgelegt werden. Damit wollte man jene methodisch­en Mängel belegen, die dazu geführt hatten, das Gutachten

unter Verschluss zu halten. Wie es hieß, waren darin nur 15 Missbrauch­sfälle näher untersucht worden. Im neuen Gutachten, das – verantwort­et vom Kölner Juristen Björn Gercke – am 18. März vorgestell­t werden soll, würden 236 Fälle sexuellen Missbrauch­s begutachte­t.

Zugeschalt­et zum geplanten Journalist­engespräch war der Frankfurte­r

Rechtswiss­enschafter Matthias Jahn, der zuvor der WSW-Studie attestiert hatte, keine „taugliche Grundlage“zu sein. Sie leide „an durchgreif­enden methodisch­en Mängeln, sodass die dort vorgenomme­ne Zuschreibu­ng persönlich­er Verantwort­lichkeit von Entscheidu­ngsträgern aus rechtswiss­enschaftli­cher Sicht zweifelhaf­t ist“. Während die WSW-Studie nicht der Öffentlich­keit zugänglich gemacht wurde, ist das „Gegengutac­hten“im Internet publiziert.

Jetzt soll geprüft werden, ob kommende Woche ein neues Gespräch mit Journalist­en angesetzt werden kann. Bis dahin soll entschiede­n sein, ob auf eine Verschwieg­enheitserk­lärung verzichtet werden kann.

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