Vorerst keine Einblicke ins Missbrauchs-Gutachten möglich
Journalisten sollten bei einer Präsentation von Auszügen beim Erzbistum eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Diese lehnten das ab.
DÜSSELDORF Das Bemühen des Kölner Erzbistums, in der Debatte um das zurückgehaltene Missbrauchs-Gutachten Transparenz zu schaffen, ist erst einmal gescheitert: Ein Hintergrundgespräch mit Journalisten im Kölner Generalvikariat wurde ergebnislos abgebrochen.
Die eingeladenen Medienvertreter sollten zunächst eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Damit hätten sie sich verpflichtet, weder über die Tathergänge aus dem Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zu berichten noch möglicherweise benannte Verantwortungsträger des Erzbistums zu nennen. Da die Journalisten – darunter auch ein Mitglied dieser Redaktion – das als erheblichen Eingriff ihrer auch künftigen Berichterstattung sahen, lehnten sie eine Unterzeichnung ab.
Ohnehin sollten nur Auszüge mit teils geschwärzten Passagen vorgelegt werden. Damit wollte man jene methodischen Mängel belegen, die dazu geführt hatten, das Gutachten
unter Verschluss zu halten. Wie es hieß, waren darin nur 15 Missbrauchsfälle näher untersucht worden. Im neuen Gutachten, das – verantwortet vom Kölner Juristen Björn Gercke – am 18. März vorgestellt werden soll, würden 236 Fälle sexuellen Missbrauchs begutachtet.
Zugeschaltet zum geplanten Journalistengespräch war der Frankfurter
Rechtswissenschafter Matthias Jahn, der zuvor der WSW-Studie attestiert hatte, keine „taugliche Grundlage“zu sein. Sie leide „an durchgreifenden methodischen Mängeln, sodass die dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern aus rechtswissenschaftlicher Sicht zweifelhaft ist“. Während die WSW-Studie nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist das „Gegengutachten“im Internet publiziert.
Jetzt soll geprüft werden, ob kommende Woche ein neues Gespräch mit Journalisten angesetzt werden kann. Bis dahin soll entschieden sein, ob auf eine Verschwiegenheitserklärung verzichtet werden kann.