Bis zu 40 Tage frei für die Kinderbetreung
Weil Schulen und Kitas de facto dichtmachen, müssen Eltern oft zu Hause bleiben. Diese Regeln gelten.
BERLIN/DÜSSELDORF Wegen des fortgesetzten harten Lockdowns werden Hunderttausende Eltern ihre Kinder auch nach den Ferien zu Hause betreuen müssen. Wir erklären, welche Regeln gelten. Sollte das Kind krank werden, sollen sich Eltern in diesem Jahr doppelt so lange für die Betreuung ihrer Kindern krankschreiben lassen dürfen wie bisher üblich. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Das Kinderkrankengeld wird pro Elternteil im Jahr von zehn auf 20 Tage verdoppelt, Alleinerziehende können 40 statt 20 Tage „kindkrank“erhalten. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Arbeitgeber den Lohn nur erstatten, wenn es sich um eine „nicht erhebliche Zeit“handelt, worunter nach allgemeinem Verständnis ein Zeitraum bis maximal zehn Tage verstanden wird.
In vielen Arbeitsverträgen ist die Lohnfortzahlung in einem solchen Fall aber ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, springt die Krankenkasse ein. Privatversicherte haben aber häufig keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es kommt allerdings auch auf den jeweiligen Vertrag an. Zudem sollen Eltern laut einem Beschluss der Bundesregierung bis zu zehn Wochen Corona-Sonderurlaub pro Elternteil nehmen dürfen, Alleinerziehende 20 Wochen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es ausdrücklich keine andere „zumutbare“Alternative für die Betreuung gibt. Heißt konkret:
Wenn der Partner oder die Partnerin Homeoffice macht, kann das bereits reichen, den Anspruch abzulehnen. Hinzu kommt, dass nur 67 Prozent des Nettolohnes erstattet werden und das bis zur Höchstgrenze von 2016 Euro im Monat. Die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie vertritt die Meinung, der Lohn müsse komplett erstattet werden.
Seinen kompletten Jahresurlaub für die Kinderbetreuung opfern, muss dagegen niemand: „Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Arbeitnehmer ihren ganzen Urlaub jetzt nehmen, um die Kinder zu betreuen“, sagt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Julius Reiter. Urlaub solle der Erholung dienen. Er rät, sich mit dem Chef gütlich zu einigen, ob man einige freie Tage eventuell jetzt schon nimmt.
Weil die Unternehmen sowieso Millionen Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt haben, kümmern sich viele Eltern um die Kinder, während sie gleichzeitig ihre Arbeit in einer Arbeitsecke erledigen. „Viele Firmen finden kreative Lösungen“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf. Berghausen macht aber auch darauf aufmerksam, dass viele Aufgaben nicht im Homeoffice zu erledigen seien.
Das sieht auch NRW-Handwerkpräsident Andreas Ehlert so: „Die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ist schön und gut, aber sie hilft nicht gegen Personalausfälle, die gerade kleine Betriebe schnell lahmlegen können.“