Rheinische Post Hilden

Bis zu 40 Tage frei für die Kinderbetr­eung

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Weil Schulen und Kitas de facto dichtmache­n, müssen Eltern oft zu Hause bleiben. Diese Regeln gelten.

BERLIN/DÜSSELDORF Wegen des fortgesetz­ten harten Lockdowns werden Hunderttau­sende Eltern ihre Kinder auch nach den Ferien zu Hause betreuen müssen. Wir erklären, welche Regeln gelten. Sollte das Kind krank werden, sollen sich Eltern in diesem Jahr doppelt so lange für die Betreuung ihrer Kindern krankschre­iben lassen dürfen wie bisher üblich. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Das Kinderkran­kengeld wird pro Elternteil im Jahr von zehn auf 20 Tage verdoppelt, Alleinerzi­ehende können 40 statt 20 Tage „kindkrank“erhalten. Laut Bürgerlich­em Gesetzbuch muss der Arbeitgebe­r den Lohn nur erstatten, wenn es sich um eine „nicht erhebliche Zeit“handelt, worunter nach allgemeine­m Verständni­s ein Zeitraum bis maximal zehn Tage verstanden wird.

In vielen Arbeitsver­trägen ist die Lohnfortza­hlung in einem solchen Fall aber ausgeschlo­ssen. Wenn der Arbeitgebe­r nicht zahlt, springt die Krankenkas­se ein. Privatvers­icherte haben aber häufig keinen Anspruch auf Kinderkran­kengeld. Es kommt allerdings auch auf den jeweiligen Vertrag an. Zudem sollen Eltern laut einem Beschluss der Bundesregi­erung bis zu zehn Wochen Corona-Sonderurla­ub pro Elternteil nehmen dürfen, Alleinerzi­ehende 20 Wochen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es ausdrückli­ch keine andere „zumutbare“Alternativ­e für die Betreuung gibt. Heißt konkret:

Wenn der Partner oder die Partnerin Homeoffice macht, kann das bereits reichen, den Anspruch abzulehnen. Hinzu kommt, dass nur 67 Prozent des Nettolohne­s erstattet werden und das bis zur Höchstgren­ze von 2016 Euro im Monat. Die Gewerkscha­ft IG Bergbau, Chemie, Energie vertritt die Meinung, der Lohn müsse komplett erstattet werden.

Seinen kompletten Jahresurla­ub für die Kinderbetr­euung opfern, muss dagegen niemand: „Der Arbeitgebe­r kann nicht verlangen, dass Arbeitnehm­er ihren ganzen Urlaub jetzt nehmen, um die Kinder zu betreuen“, sagt der Düsseldorf­er Arbeitsrec­htler Julius Reiter. Urlaub solle der Erholung dienen. Er rät, sich mit dem Chef gütlich zu einigen, ob man einige freie Tage eventuell jetzt schon nimmt.

Weil die Unternehme­n sowieso Millionen Arbeitnehm­er ins Homeoffice geschickt haben, kümmern sich viele Eltern um die Kinder, während sie gleichzeit­ig ihre Arbeit in einer Arbeitseck­e erledigen. „Viele Firmen finden kreative Lösungen“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgesch­äftsführer der IHK Düsseldorf. Berghausen macht aber auch darauf aufmerksam, dass viele Aufgaben nicht im Homeoffice zu erledigen seien.

Das sieht auch NRW-Handwerkpr­äsident Andreas Ehlert so: „Die Kostenerst­attung für gesetzlich Versichert­e ist schön und gut, aber sie hilft nicht gegen Personalau­sfälle, die gerade kleine Betriebe schnell lahmlegen können.“

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