Uniklinik setzt Kündigung einer Personalrätin durch
BILK (nic) Die Uniklinik Düsseldorf hat vor dem Verwaltungsgericht die Kündigung einer Personalrätin durchgesetzt, der bereits im Juni 2019 wegen verschiedener Vorwürfe Hausverbot erteilt worden war. Zudem wurde die Mitarbeiterin angezeigt. Sie soll Bewerbern in mehreren Fällen gedroht haben, ihre Bewerbungen könnten nur Erfolg haben, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft Verdi werden. Zudem habe sie Geschenke angenommen. Sie selbst bestreitet die Vorwürfe.
Nach der Vernehmung von acht Zeugen stehe fest, dass der Kernvorwurf gegen die Frau zutreffe, erklärte das Verwaltungsgericht. Es handele sich um „schwerwiegende Pflichtverletzungen“. Die Zeugen hatten ihre Begegnungen mit der Personalrätin geschildert, die sie unter anderem darauf hingewiesen habe, man müsse Gewerkschaftsmitglied werden, um eine Chance zu haben. „Wir helfen nur unseren Leuten“, wurde sie in einer Aussage zitiert.
Formal ging es in dem Prozess um die so genannte Ersetzung der
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Frau. Denn üblicherweise muss der Personalrat zustimmen, wenn eines seiner Mitglieder entlassen wird – tut er das nicht, ist eine Gerichtsentscheidung nötig. Das Krankenhaus zeigte sich erleichtert. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: „Gerade in Zeiten eines angespannten Personalmarktes verursacht ein solches Verhalten schweren Schaden für das Universitätsklinikum, wenn dringend benötigte Bewerberinnen und Bewerber aufgrund eines eventuell nicht fair verlaufenden Einstellungsverfahrens von einer Bewerbung abgeschreckt würden.“
Die Gewerkschaft erklärte, in dem bisher nicht rechtskräftigen Gerichtsbeschluss gehe es nur um eine formale und nicht um eine inhaltliche Frage. Auch wenn die Zustimmung des Personalrats benötigt werde, sage das nichts über die Rechtmäßigkeit der Kündigung als solcher aus. „Wir gewähren der Kollegin vollumfänglichen Rechtschutz“, hieß es.