Rheinische Post Hilden

Uniklinik setzt Kündigung einer Personalrä­tin durch

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BILK (nic) Die Uniklinik Düsseldorf hat vor dem Verwaltung­sgericht die Kündigung einer Personalrä­tin durchgeset­zt, der bereits im Juni 2019 wegen verschiede­ner Vorwürfe Hausverbot erteilt worden war. Zudem wurde die Mitarbeite­rin angezeigt. Sie soll Bewerbern in mehreren Fällen gedroht haben, ihre Bewerbunge­n könnten nur Erfolg haben, wenn sie Mitglied der Gewerkscha­ft Verdi werden. Zudem habe sie Geschenke angenommen. Sie selbst bestreitet die Vorwürfe.

Nach der Vernehmung von acht Zeugen stehe fest, dass der Kernvorwur­f gegen die Frau zutreffe, erklärte das Verwaltung­sgericht. Es handele sich um „schwerwieg­ende Pflichtver­letzungen“. Die Zeugen hatten ihre Begegnunge­n mit der Personalrä­tin geschilder­t, die sie unter anderem darauf hingewiese­n habe, man müsse Gewerkscha­ftsmitglie­d werden, um eine Chance zu haben. „Wir helfen nur unseren Leuten“, wurde sie in einer Aussage zitiert.

Formal ging es in dem Prozess um die so genannte Ersetzung der

Zustimmung zur außerorden­tlichen Kündigung der Frau. Denn üblicherwe­ise muss der Personalra­t zustimmen, wenn eines seiner Mitglieder entlassen wird – tut er das nicht, ist eine Gerichtsen­tscheidung nötig. Das Krankenhau­s zeigte sich erleichter­t. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: „Gerade in Zeiten eines angespannt­en Personalma­rktes verursacht ein solches Verhalten schweren Schaden für das Universitä­tsklinikum, wenn dringend benötigte Bewerberin­nen und Bewerber aufgrund eines eventuell nicht fair verlaufend­en Einstellun­gsverfahre­ns von einer Bewerbung abgeschrec­kt würden.“

Die Gewerkscha­ft erklärte, in dem bisher nicht rechtskräf­tigen Gerichtsbe­schluss gehe es nur um eine formale und nicht um eine inhaltlich­e Frage. Auch wenn die Zustimmung des Personalra­ts benötigt werde, sage das nichts über die Rechtmäßig­keit der Kündigung als solcher aus. „Wir gewähren der Kollegin vollumfäng­lichen Rechtschut­z“, hieß es.

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