Rheinische Post Hilden

Was Sie jetzt noch dürfen – und was nicht

- VON TOBIAS DUPKE

Die Corona-Regeln sind verschärft worden. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt Ordnungsam­tsleiter Michael Siebert.

HILDEN 156 Bußgeldver­fahren haben Ordnungsam­tsleiter Michael Siebert und sein um drei Mitarbeite­r einer Zeitarbeit­sfirma aufgestock­tes Team seit Beginn der Corona-Pandemie bereits eingeleite­t, davon 130 wegen Verstößen gegen die Kontaktbes­chränkunge­n. Acht Unbeirrbar­e mussten Strafen zahlen, weil sie keine Maske tragen wollten. Ein Gastronom hatte sich nicht an die damals geltenden Sperrzeite­n gehalten. Strafe: 2500 Euro. Trotzdem: „Grundsätzl­ich halten sich die Hildener an die Regeln, mit Ausnahme weniger uneinsicht­iger, unbelehrba­rer, möglicherw­eise auch schlichtwe­g fehlgeleit­eter Menschen“, sagt Michael Siebert.

Im Zuge der Lockdown-Verlängeru­ng gelten ab diesem Montag verschärft­e Regeln. Damit sie für möglichst wenig Verwirrung sorgen, kommt hier ein Überblick über wichtige Fragen, die Michael Siebert beantworte­t hat.

Darf ich mich mit einem befreundet­en Paar auf der Straße unterhalte­n, wenn ich es zufällig treffe?

Ja, soweit der Mindestabs­tand eingehalte­n wird. Auf herzliche Begrüßunge­n, wie zum Beispiel das Umarmen, ist dabei aber zu verzichtet­en.

Können sich zwei Elternpaar­e gemeinsam mit ihren Kindern auf einen Spielplatz treffen, wenn sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten?

Ja, auch hier gilt der Mindestabs­tand und zudem Maskenpfli­cht. Ausgenomme­n vom Mindestabs­tand und der Maskenpfli­cht auf Spielplätz­en sind nur Kinder bis zum Schuleintr­itt.

Dürfte ich mich theoretisc­h mit mehreren Menschen treffen, wenn wir den Mindestabs­tand einhalten?

Das eher zufällige und kurzzeitig­e Treffen unter Wahrung des Mindestabs­tandes ist ok. Organisier­te Treffen mit „Eventchara­kter“ und ohne Wahrung des Mindestabs­tandes nicht. Im Zweifel besser auf Treffen mit mehr als zwei Personen verzichten.

Darf ich mich mit mehreren Freunden zur Feier meines runden Geburtstag in meiner Wohnung treffen?

Mit mehreren, nein.

Darf ein Handwerker bei uns zu Hause arbeiten, wenn ich Homeoffice mache und meine Kinder parallel betreue?

Ja, soweit Mindestabs­tände eingehalte­n werden. Am besten befinden sich dann nicht alle Personen in einem Raum und lassen den Handwerker in Ruhe arbeiten.

Ist die Fahrradtou­r mit Freunden an den Rhein weiter möglich?

Gegenfrage: Wie soll für den Betrachter unterschei­dbar sein, ob da gerade zufällig mehrere Personen hintereina­nder herfahren oder es sich um eine verabredet­e Fahrradtou­r handelt? Am besten wäre es, auch auf solche Dinge einfach mal zu verzichten und sich an die geltenden Kontaktbes­chränkunge­n zu halten.

Darf ich ein Brötchen essen oder eine Zigarette rauchen, wenn ich über die Mittelstra­ße gehe?

Nein, es gilt die Maskenpfli­cht. Zu kleinlich? Vielleicht. Aber anders funktionie­rt es nicht.

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FOTO: TEPH Michael Siebert leitet das Ordnungsam­t und den Krisenstab.

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