Was Sie jetzt noch dürfen – und was nicht
Die Corona-Regeln sind verschärft worden. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt Ordnungsamtsleiter Michael Siebert.
HILDEN 156 Bußgeldverfahren haben Ordnungsamtsleiter Michael Siebert und sein um drei Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma aufgestocktes Team seit Beginn der Corona-Pandemie bereits eingeleitet, davon 130 wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen. Acht Unbeirrbare mussten Strafen zahlen, weil sie keine Maske tragen wollten. Ein Gastronom hatte sich nicht an die damals geltenden Sperrzeiten gehalten. Strafe: 2500 Euro. Trotzdem: „Grundsätzlich halten sich die Hildener an die Regeln, mit Ausnahme weniger uneinsichtiger, unbelehrbarer, möglicherweise auch schlichtweg fehlgeleiteter Menschen“, sagt Michael Siebert.
Im Zuge der Lockdown-Verlängerung gelten ab diesem Montag verschärfte Regeln. Damit sie für möglichst wenig Verwirrung sorgen, kommt hier ein Überblick über wichtige Fragen, die Michael Siebert beantwortet hat.
Darf ich mich mit einem befreundeten Paar auf der Straße unterhalten, wenn ich es zufällig treffe?
Ja, soweit der Mindestabstand eingehalten wird. Auf herzliche Begrüßungen, wie zum Beispiel das Umarmen, ist dabei aber zu verzichteten.
Können sich zwei Elternpaare gemeinsam mit ihren Kindern auf einen Spielplatz treffen, wenn sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten?
Ja, auch hier gilt der Mindestabstand und zudem Maskenpflicht. Ausgenommen vom Mindestabstand und der Maskenpflicht auf Spielplätzen sind nur Kinder bis zum Schuleintritt.
Dürfte ich mich theoretisch mit mehreren Menschen treffen, wenn wir den Mindestabstand einhalten?
Das eher zufällige und kurzzeitige Treffen unter Wahrung des Mindestabstandes ist ok. Organisierte Treffen mit „Eventcharakter“ und ohne Wahrung des Mindestabstandes nicht. Im Zweifel besser auf Treffen mit mehr als zwei Personen verzichten.
Darf ich mich mit mehreren Freunden zur Feier meines runden Geburtstag in meiner Wohnung treffen?
Mit mehreren, nein.
Darf ein Handwerker bei uns zu Hause arbeiten, wenn ich Homeoffice mache und meine Kinder parallel betreue?
Ja, soweit Mindestabstände eingehalten werden. Am besten befinden sich dann nicht alle Personen in einem Raum und lassen den Handwerker in Ruhe arbeiten.
Ist die Fahrradtour mit Freunden an den Rhein weiter möglich?
Gegenfrage: Wie soll für den Betrachter unterscheidbar sein, ob da gerade zufällig mehrere Personen hintereinander herfahren oder es sich um eine verabredete Fahrradtour handelt? Am besten wäre es, auch auf solche Dinge einfach mal zu verzichten und sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen zu halten.
Darf ich ein Brötchen essen oder eine Zigarette rauchen, wenn ich über die Mittelstraße gehe?
Nein, es gilt die Maskenpflicht. Zu kleinlich? Vielleicht. Aber anders funktioniert es nicht.