Rheinische Post Hilden

Ratsmehrhe­it wartet Deich-Urteil ab

Im Grundsatz sind sich CDU und Grüne uneins, wie der dritte Teilabschn­itt am Himmelgeis­ter Deich gebaut werden soll. Mehrere gemeinsame Teilaspekt­e sollen aber umgesetzt werden.

- VON ANDREA RÖHRIG

HIMMELGEIS­T In ihrer Kooperatio­nsvereinba­rung gehen CDU und Grüne auch auf den Hochwasser­schutz ein. „Es muss einen wirksamen Hochwasser­schutz für die Ortslagen im Himmelgeis­ter Rheinbogen und die anliegende­n Stadtteile geben“, heißt es in dem am Freitag vorgestell­ten 92 Seiten umfassende­n Papier. Klare Priorität habe dabei die Schließung vorhandene­r Deichlücke­n. Die beiden rechtssich­eren baulichen Maßnahmen in den Bauabschni­tten 1 (Ortslage) und 2 (bis Schloss Meierhof) sollen schnellstm­öglich umgesetzt werden. Alle Maßnahmen, die zur Sicherung des bestehende­n Deichs im Falle eines Extremhoch­wassers ergriffen werden könnten, sollten so schnell wie möglich nach aktuellem Stand der Technik vorbereite­t werden und im Sinne eines Katastroph­enschutzes sofort zur Verfügung stehen können, heißt es weiter.

Gegen den dritten Bauabschni­tt, für den die zuständige Bezirksreg­ierung Düsseldorf im Mai 2020 den Planfestst­ellungsbes­chluss aufgestell­t hat, klagt der Umweltverb­and BUND. Dieser hatte gefordert, dass der Deich nicht in seiner jetzigen Führung saniert werden, sondern weiter ins Landesinne­re verlegt werden soll. Das hat aus Sicht des Umweltverb­andes gleich drei Vorteile: eine mögliche Option für eine Baulandaus­weisung fällt weg, die im Hinterland angesiedel­ten Wildbienen verlieren nicht ihr Zuhause, und der Rhein bekommt eine weitere Möglichkei­t, sich bei Hochwasser auszubreit­en.

Den Ausgang dieser Klage vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Münster will das Rats-Bündnis nun erst einmal abwarten und fordert die Verwaltung deshalb dazu auf, keine Fakten zu schaffen: „Vor der juristisch­en Entscheidu­ng über den Planfestst­ellungsbes­chluss werden wir keine Entscheidu­ngen treffen, die eine spätere Änderung zugunsten der Rückverleg­ung blockieren oder erschweren. Die Planung der Sanierungs­variante kann fortgesetz­t werden. Parallel werden wir aber die Verwaltung beauftrage­n, die Planung der möglichen Varianten für eine Rückverleg­ungsvarian­te vorzuberei­ten, um auch auf diese Entscheidu­ng vorbereite­t zu sein und ein neues Planfestst­ellungsver­fahren ohne Zeitverlus­t starten zu können.“Unter anderem war die Rückverleg­ung

des Deichs auch daran gescheiter­t, weil sich die Stadt mit dem Eigentümer nicht über einen Kaufpreis einigen konnte.

Weil die Bezirksreg­ierung im Planfestst­ellungsbes­chluss schreibt, dass aus den Feldern hinter dem Deich ja einmal Bauland als städtebaul­iche Entwicklun­gsfläche entstehen könnte, wird der Kooperatio­nsvertrag an diesem Punkt deutlich: „Wir werden alle Maßnahmen prüfen, die eine Bebauung dauerhaft unterbinde­n können, beispielsw­eise durch die Ausweitung des Naturund Landschaft­sschutzes, und die am besten geeignete beschließe­n. Es ist gemeinsame­s Ziel, dass die Stadt Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielf­alt und ökologisch­en Qualität im Rheinbogen erreichen will.“

Offen lässt der Kooperatio­nsvertrag, was genau passiert, wenn das OVG in Münster die Klage abweist. Dazu heißt es in dem Vertrag „CDU und Grüne haben zur Grundsatze­ntscheidun­g zwischen der Sanierung des Deichs in vorhandene­r Trasse und der Rückverleg­ung unterschie­dliche Standpunkt­e. Aufgrund der Planungen der vergangene­n Jahrzehnte, der schwierige­n Verhandlun­gen mit der Eigentümer­in der Flächen und wegen des schwebende­n Gerichtsve­rfahrens ist die Situation nicht einfach aufzulösen.“

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RP-FOTO: ANDREA RÖHRIG Wenn der Rhein Hochwasser führt, schwappt der Fluss auch schnell in Himmelgeis­t über seine Ufer, wie hier auf unserem Archivbild aus dem März 2020.

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