Ratsmehrheit wartet Deich-Urteil ab
Im Grundsatz sind sich CDU und Grüne uneins, wie der dritte Teilabschnitt am Himmelgeister Deich gebaut werden soll. Mehrere gemeinsame Teilaspekte sollen aber umgesetzt werden.
HIMMELGEIST In ihrer Kooperationsvereinbarung gehen CDU und Grüne auch auf den Hochwasserschutz ein. „Es muss einen wirksamen Hochwasserschutz für die Ortslagen im Himmelgeister Rheinbogen und die anliegenden Stadtteile geben“, heißt es in dem am Freitag vorgestellten 92 Seiten umfassenden Papier. Klare Priorität habe dabei die Schließung vorhandener Deichlücken. Die beiden rechtssicheren baulichen Maßnahmen in den Bauabschnitten 1 (Ortslage) und 2 (bis Schloss Meierhof) sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. Alle Maßnahmen, die zur Sicherung des bestehenden Deichs im Falle eines Extremhochwassers ergriffen werden könnten, sollten so schnell wie möglich nach aktuellem Stand der Technik vorbereitet werden und im Sinne eines Katastrophenschutzes sofort zur Verfügung stehen können, heißt es weiter.
Gegen den dritten Bauabschnitt, für den die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf im Mai 2020 den Planfeststellungsbeschluss aufgestellt hat, klagt der Umweltverband BUND. Dieser hatte gefordert, dass der Deich nicht in seiner jetzigen Führung saniert werden, sondern weiter ins Landesinnere verlegt werden soll. Das hat aus Sicht des Umweltverbandes gleich drei Vorteile: eine mögliche Option für eine Baulandausweisung fällt weg, die im Hinterland angesiedelten Wildbienen verlieren nicht ihr Zuhause, und der Rhein bekommt eine weitere Möglichkeit, sich bei Hochwasser auszubreiten.
Den Ausgang dieser Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster will das Rats-Bündnis nun erst einmal abwarten und fordert die Verwaltung deshalb dazu auf, keine Fakten zu schaffen: „Vor der juristischen Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss werden wir keine Entscheidungen treffen, die eine spätere Änderung zugunsten der Rückverlegung blockieren oder erschweren. Die Planung der Sanierungsvariante kann fortgesetzt werden. Parallel werden wir aber die Verwaltung beauftragen, die Planung der möglichen Varianten für eine Rückverlegungsvariante vorzubereiten, um auch auf diese Entscheidung vorbereitet zu sein und ein neues Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverlust starten zu können.“Unter anderem war die Rückverlegung
des Deichs auch daran gescheitert, weil sich die Stadt mit dem Eigentümer nicht über einen Kaufpreis einigen konnte.
Weil die Bezirksregierung im Planfeststellungsbeschluss schreibt, dass aus den Feldern hinter dem Deich ja einmal Bauland als städtebauliche Entwicklungsfläche entstehen könnte, wird der Kooperationsvertrag an diesem Punkt deutlich: „Wir werden alle Maßnahmen prüfen, die eine Bebauung dauerhaft unterbinden können, beispielsweise durch die Ausweitung des Naturund Landschaftsschutzes, und die am besten geeignete beschließen. Es ist gemeinsames Ziel, dass die Stadt Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt und ökologischen Qualität im Rheinbogen erreichen will.“
Offen lässt der Kooperationsvertrag, was genau passiert, wenn das OVG in Münster die Klage abweist. Dazu heißt es in dem Vertrag „CDU und Grüne haben zur Grundsatzentscheidung zwischen der Sanierung des Deichs in vorhandener Trasse und der Rückverlegung unterschiedliche Standpunkte. Aufgrund der Planungen der vergangenen Jahrzehnte, der schwierigen Verhandlungen mit der Eigentümerin der Flächen und wegen des schwebenden Gerichtsverfahrens ist die Situation nicht einfach aufzulösen.“