Erfolgloser Marihuana-Züchter
Ein Gastronom will sich nur einmal und vergeblich an einer Marihuana-Zucht versucht haben.
UNTERBILK (wuk) Eigentlich sei er gar kein Drogen-Gärtner, höchstens ein sehr schlechter. So hat sich ein Gastronom (27) am Donnerstag beim Landgericht zu einer Anklage wegen illegalen Handels mit selbst gezüchtetem Rauschgift geäußert. Laut den Ermittlungen soll er mit zwei Kumpanen in einem Hinterhof in Unterbilk von Ende 2017 bis Ende 2018 eine Marihuana-Plantage betrieben haben. Bei jährlich drei Ernten soll das Trio als Bande rund 22 Kilo Rauschgift aus den insgesamt knapp 300 Marihuana-Pflanzen gewonnen und verkauft haben. Der Angeklagte gestand zwar, bei der Zucht mitgemacht zu haben, doch habe er nur eine Ernte erzielt – und die sei durch Insektenbefall dann auch noch „unverkäuflich“gewesen.
Akuter Geldmangel habe bei ihm und einem Freund Ende 2017 dazu geführt, dass beide sich mit einem dritten Kumpan an einer illegalen Drogen-Plantage versuchen wollten. Bis zu 2000 Euro in bar habe jedes Mitglied der Bande in Ausrüstung und Setzlinge investiert, doch erst nach vielen Monaten Vorarbeit habe man im Juni 2018 erstmals mit einer Ernte rechnen können. Die sei dann aber verdorben gewesen. Von einem lukrativen Marihuana-Handel könne man also nicht sprechen, fand der Angeklagte.
Seine beiden Partner in dem illegalen Geschäft hatten in ihren gesonderten Gerichtsverhandlungen allerdings ausgesagt, der Gastronom sei als Marihuana-Gärtner wesentlich erfolgreicher gewesen. Diese beiden Mittäter sind schon längst verurteilt, sie haben jeweils Bewährungsstrafen für ihre Mitwirkung an der Hasch-Plantage erhalten.
Jetzt wird gegen den 37-jährigen
Gastronom getrennt verhandelt. Er schilderte zwar, dass er in seinem Berufsleben zeitweise für einen Freund auch im Garten- und Landschaftsbau tätig gewesen sei. Aber eine erfolgreiche Aufzucht und Pflege der Marihuana-Setzlinge bis hin zu einer üppigen Ernte – das sei ihm dann doch nicht gelungen. Um die damaligen Vorgänge noch weiter aufzuklären, will das Landgericht den Prozess Anfang Februar fortsetzen und dann auch zu einem Urteil kommen.