Rheinische Post Hilden

KSK-Soldat vergrub Waffen in seinem Garten

- VON GREGOR MAYNTZ

Der Angeklagte erklärt am ersten Prozesstag, er habe das Militärger­ät für die Ausbildung entwendet.

LEIPZIG Zum Prozessauf­takt bricht der Angeklagte sein Schweigen: Philipp S., der 45-jährige Elitesolda­t vom Kommando Spezialkrä­fte (KSK), erläutert an diesem Freitagmor­gen im Leipziger Landgerich­t, warum er Waffen und Munition in seinem Garten in Collm in Nordsachse­n vergraben haben will: Er habe seine Soldaten besser ausbilden wollen. Weil es bei der Ausrüstung immer wieder Engpässe gegeben habe, viel Material verschliss­en gewesen sei, habe er aus Restbestän­den etwas abgezweigt, um es für die Ausbildung nutzen zu können. Diese Aussage wirft neue Fragen auf.

Wie konnte es sein, dass ein Soldat derartige Mengen einfach so vom Dienst mit nach Hause bringt? 27 Punkte umfasst die Sicherstel­lungsliste der Polizei vom 13. Mai 2020. „Zehn Stück Sprengzünd­er“ist nur einer davon, „ein Stück (Sturmgeweh­r) Kalaschnik­ow“ein anderer und „mehrere Tausend Stück Gewehrund Pistolenmu­nition“ein dritter. Eine andere Frage stellt sich nach der Expertise dieses Elitesolda­ten, wenn er behauptet, er sei davon ausgegange­n, dass es sich dabei um „nicht einsatzfäh­iges Material“gehandelt habe. Er sollte als Erster in der Lage sein, zwei Kilo Sprengstof­f und Tausende Patronen als etwas völlig anderes zu identifizi­eren als

„ungefährli­ch“, wie er in Leipzig behauptet.

Die wegen rechtsextr­emistische­r Umtriebe von Verteidigu­ngsministe­rin Annegret Kramp-Karrenbaue­r inzwischen aufgelöste 2. Kompanie des KSK war mit einer Schweineko­pf-Party in die Schlagzeil­en gekommen, bei der anlässlich einer Kommandeur­s-Verabschie­dung 2017 mit Schweinskö­pfen geworfen, rechtsextr­emistische Musik gehört und der Hitlergruß gezeigt worden waren. Der Angeklagte aus Nordsachse­n soll nach Angaben des Militärisc­hen Abschirmdi­enstes dabei gewesen sein. Und in seinem Haus stellte der Generalsta­atsanwalt einschlägi­ge Zeitschrif­ten, Kleidungss­tücke

und unter anderem auch ein SS-Liederbuch sicher.

„Waffen gehören nicht in die Hände von Extremiste­n“, unterstrei­cht Unions-Innenexper­te Mathias Middelberg. Deshalb habe der Gesetzgebe­r das Waffengese­tz verschärft, um regelmäßig Abfragen der Waffenbehö­rden beim Verfassung­sschutz möglich zu machen. Es sei aber Aufgabe des Arbeitgebe­rs, dafür zu sorgen, dass jemand, der beruflich mit Waffen zu tun habe, sie nicht missbrauch­e. „Die Bundeswehr muss sicherstel­len, dass Waffen nicht unbemerkt entwendet werden können“, lautet für den CDU-Politiker die erste Konsequenz aus dem Leipziger Prozess, der fortgesetz­t wird.

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