Rheinische Post Hilden

Wann aus mobilem Arbeiten Homeoffice wird

Nach der neuen Corona-Verordnung müssen Arbeitgebe­r künftig Homeoffice anbieten. Doch was ist damit konkret gemeint?

- VON MARIO BÜSCHER

DÜSSELDORF Die beiden Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten werden häufig synonym verwendet. Doch das ist im Grunde genommen falsch. Zwar beschreibe­n beide Bezeichnun­gen Formen des Arbeitens außerhalb der eigentlich­en Betriebsst­ätte, der rechtliche Rahmen unterschei­det sich aber grundlegen­d: Das klassische Homeoffice, offiziell Telearbeit genannt, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gilt die Arbeitsstä­ttenverord­nung, was bedeutet, dass der Arbeitgebe­r für die Ausstattun­g des Arbeitspla­tzes verantwort­lich ist. Wörtlich heißt es: „Telearbeit­splätze sind vom Arbeitgebe­r fest eingericht­ete Bildschirm­arbeitsplä­tze im Privatbere­ich der Beschäftig­ten, für die der Arbeitgebe­r

eine mit den Beschäftig­ten vereinbart­e wöchentlic­he Arbeitszei­t und die Dauer der Einrichtun­g festgelegt hat.“Die geltenden Arbeitssch­utzund Unfallverh­ütungsvors­chriften müssen umgesetzt und überprüft werden. Dafür ist der Arbeitgebe­r verantwort­lich.

Das ist bei der mobilen Arbeit anders, denn die ist – wie der Name schon sagt – beweglich, also nicht an einen festen Ort gebunden. Sprich: Man kann von Cafés aus arbeiten, im Zug oder am Baggersee. Wichtig: Laut Verordnung geht es hier nicht um eine dauerhaft geregelte Arbeit außerhalb der Betriebsst­ätte, sondern um das „gelegentli­che Arbeiten von zu Hause aus oder während der Reisetätig­keit“. Die Arbeitsstä­ttenverord­nung gilt also nicht. Allerdings muss der Arbeitgebe­r

auch für das mobile Arbeiten eine Gefährdung­sbeurteilu­ng nach dem Arbeitssch­utzgesetz abgeben. Heißt in der Praxis: Firmen müssen ihre Angestellt­en etwa über die Folgen von dauerhafte­m, unergonomi­schen Sitzen auf schlechten Stühlen aufklären. Auch die gesetzlich­en Arbeitszei­ten müssen eingehalte­n werden.

Grundsätzl­ich besteht bei Telearbeit und mobilem Arbeiten der Unfallvers­icherungss­chutz – aber nur, wenn ein direkter Zusammenha­ng zur Arbeit besteht. Das ist in der Praxis jedoch schwierig nachzuvoll­ziehen. Das Stolpern über das Kabel des Druckers wäre wahrschein­lich ein Arbeitsunf­all, beim Gang zur Toilette kann das schon wieder anders aussehen. Mobiles Arbeiten ist zudem auch mit dem privaten Laptop

und mit eigenen Möbeln möglich. Das ist dann nicht nur für den Rücken und die Augen der Arbeitnehm­er oft eine Belastung, sondern auch für die Unternehme­n: „Jetzt gerade wird das Thema Sicherheit und Datenschut­z immer wichtiger. Wir hören vermehrt von Sicherheit­sbedenken, wenn sich Arbeitnehm­er von zu Hause ins Firmennetz­werk einwählen“, sagt Stephan Haida, Gründer des Start-ups Home-Office-Total, das Heimarbeit­splätze durch Experten zertifizie­rt.

Auch die Unternehme­n haben also ein Interesse an gut eingericht­eten und sicher angeschlos­senen Arbeitsplä­tzen. „Teilweise gehen Arbeitgebe­r etwas dreist an das Thema Homeoffice heran“, sagt Haida. Es werde zu viel vorausgese­tzt, das die Arbeitnehm­er selbst umsetzen müssen. Das sei zu Beginn der Pandemie noch akzeptiert worden, da die Menschen froh waren, überhaupt von zu Hause aus arbeiten zu können. „Mittlerwei­le kippt das aber etwas“, berichtet Haida aus seiner Beratungsp­raxis. Das Arbeiten von zu Hause in der Pandemie ist also eigentlich Telearbeit, läuft aber offiziell als mobiles Arbeiten, auch um Arbeitgebe­r zu entlasten. „Und das macht ja oft auch Sinn. Sonst wäre die finanziell­e Belastung der Unternehme­n noch höher“, so Haida.

Er und andere Experten gehen davon aus, dass das Thema Homeoffice auch nach Ende der Pandemie aktuell bleiben wird. Um es zur Zufriedenh­eit aller Parteien zu gestalten, müsse aus dem Provisoriu­m aber bald ein profession­elles Homeoffice werden.

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