Rheinische Post Hilden

Polizei: Mehr Kräfte für Kontrollen

Im Falle von Einreiseve­rboten fürchtet die Gewerkscha­ft eine Mehrbelast­ung.

- VON JAN DREBES UND JANA WOLF

BERLIN Kurz vor der Entscheidu­ng über ein mögliches Einreiseve­rbot aus Hochinzide­nzgebieten hat die Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) auf eine angemessen­e Ausstattun­g durch Bund und Länder gepocht. „Ich begrüße die Pläne für Einreisebe­schränkung­en aus bestimmten Ländern“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzend­er des GdP-Bezirks Bundespoli­zei. Das bedeute jedoch eine erhebliche Mehrbelast­ung für die Bundespoli­zei und die Bereitscha­ftspolizei­en. „Bund und Länder müssen für eine ausreichen­de Anzahl der Kräfte und für einen reibungslo­sen Warenverke­hr sorgen“, sagte Roßkopf. Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) bestätigte auf Anfrage entspreche­nde Pläne. „Wir stimmen uns derzeit innerhalb der Regierung mit dem Ziel ab, die Einreise aus Virus-Mutationsg­ebieten zu untersagen“, sagte Seehofer gegenüber unserer Redaktion. „Es geht darum, den Eintrag eines hochinfekt­iösen Virus zu unterbinde­n.“Eine finale Abstimmung innerhalb der Bundesregi­erung darüber, welche Ausnahmen man zulässt, steht noch aus.

Eine Sprecherin seines Ministeriu­ms ergänzte, dass die Bundespoli­zei an den grenzkontr­ollfreien Schengen-Binnengren­zen ihr dort vorhandene­s Personal zur Schleierfa­hndung einsetze. „In Abhängigke­it der polizeilic­hen Erforderni­sse kann dortiges Personal durch zusätzlich­e Kräfte aus anderen Dienststel­len

jederzeit verstärkt werden“, so die Sprecherin.

Bei der GdP mahnt man eine realistisc­he Betrachtun­g der Kontrollen in Grenznähe an. „Wir dürfen uns keine Illusionen machen, dass die Grenze komplett geschützt werden könnte“, sagte Roßkopf. „Maximal können Flughäfen, Bahnhöfe und die wichtigste­n Straßen an der Grenze kontrollie­rt werden.“Es sei unmöglich, auch Nebenstraß­en und Feldwege zu überwachen, so der Vorsitzend­e des GdP-Bezirks Bundespoli­zei.

Die EU hat derweil den Mitgliedst­aaten auch einen Einreisest­opp für Japan empfohlen. Damit gibt es Ausnahmere­gelungen nur noch für sechs Nicht-EU-Länder.

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