Mitsprache bei Corona-Verordnungen
Bis Ende März will Schwarz-Gelb ein neues Pandemiegesetz verabschieden.
DÜSSELDORF (maxi) Rund ein Jahr nach dem ersten Corona-Fall in Deutschland debattierte der Landtag am Donnerstag über eine Neufassung des Pandemiegesetzes. Der Entwurf von CDU und FDP sieht vor, dass die Landesregierung künftig das Parlament monatlich über die Lage informieren muss. Zudem sollen die Abgeordneten der Regierung sogenannte pandemische Leitlinien auftragen können, die drei Monate lang gelten und von der Regierung berücksichtigt werden müssen. Alle zwei Monate werde der Landtag zudem über die pandemische Lage entscheiden. Nur solange diese gilt, entfaltet das Gesetz Wirkung.
Der Entwurf werde einem selbstbewussten Parlament gerecht, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Matthias Kerkhoff. Sein Amtskollege bei der FDP-Fraktion, Henning Höne, sagte, die Exekutive bleibe in einem dynamischen Geschehen schnell handlungsfähig, während der Landtag gleichzeitig mehr Verantwortung übernehme.
Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) sprach hingegen von einem Rückschritt. Bereits heute sei die Regierung laut Landesverfassung dazu verpflichtet, den Landtag schon bei der Absicht, die Corona-Schutzverordnung zu ändern, sofort zu informieren. Kutschaty kritisierte zudem das Instrument der Leitlinien. Es gebe überhaupt keine Verpflichtung für die Landesregierung, etwas aus den Leitlinien zu machen. Kutschaty sprach von „unverbindlichen Handlungsempfehlungen“.
Auch die Fraktionschefin der Grünen, Verena Schäffer, kritisierte die Leitlinien: „Das ist mir zu wenig.“Sie forderte einen Zustimmungsvorbehalt des Landtags zur Corona-Schutzverordnung. Die Regierung lege sie dann vor, und der Landtag könne entscheiden, ob sie so in Kraft trete oder nicht. „Die öffentliche und transparente Debatte, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden, könnte das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und die Akzeptanz für die einschneidenden Maßnahmen erhöhen“, sagte Schäffer.