Künstler soll dauerhaft in die Psychiatrie kommen
Der Fotograf soll Leute beschimpft haben. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagt die Staatsanwältin.
DÜSSELDORF (wuk) Alle Vorwürfe seien maßlos übertrieben, würden hochgespielt und dramatisiert: So hat sich ein Ex-Fotokünstler beim Landgericht zu einer Liste mit 16 Straftaten geäußert, die ihm vorgeworfen werden. So soll der 64-Jährige reihenweise Sachbeschädigungen begangen, wüste Beleidigungen ausgestoßen, einmal den Hitler-Gruß gezeigt und mehrfach grundlos Menschen angegriffen und verletzt haben. Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er wegen einer paranoiden Schizophrenie zwar krank und daher nicht schuldfähig war. Aber weil er durch sein Auftreten „für die Allgemeinheit gefährlich“sei, will die Staatsanwältin jetzt erreichen, dass der 64-Jährige dauerhaft in einer Psychiatrie-Klinik untergebracht wird.
Es wirkt wie das Schlusskapitel eines menschlich-dramatischen Absturzes, was sich im Landgericht vollzieht. Denn vom gefeierten Fotokünstler mit mehr als 30 Ausstellungen auch in namhaften Kunsthäusern ist der jetzt 64-Jährige zum wohnungslosen Intensiv-Täter mit unberechenbarem Hang zu Aggressionen geworden, so der Kernvorwurf gegen ihn. Und Krankheitseinsicht ließ er zu Prozessbeginn nicht erkennen: „Ich bin kein aggressiver Mensch, die Leute haben alles sehr hochgespielt und übertrieben. Ich kann mir keinen Reim darauf machen, wieso die alle gegen mich sind!“Auf Vorhalt des Richters, wonach Zeugen „ein ganz anderes Bild von Ihnen entwerfen“, kam vom 64-Jährigen ein Schulterzucken: „Was soll ich dazu sagen?“Laut den Anzeigen gegen ihn soll er einer Kunstsammlerin in deren Bürohaus mehrfach nachgestellt haben, was ihm auch den Vorwurf des Hausfriedensbruchs einbrachte. „Die Frau kenne ich seit Jahren von Partys“, so der 64-Jährige. Wieso sie seine Besuche jetzt als Nachstellung bewertet, sei ihm schleierhaft. Zudem soll er aber von Ende 2017 bis Mitte 2019 auch Nachbarn aus der Friedrichstadt sowie wildfremde Menschen auf der Straße drangsaliert, soll sie beschimpft, beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen haben. Wie dramatisch das für die Opfer gewesen ist, will das Landgericht durch deren Vernehmung erfragen.