Rheinische Post Hilden

Bund will Insekten besser schützen

Geplant ist unter anderem der Ausstieg aus dem Unkrautver­nichtungsm­ittel Glyphosat.

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BERLIN (epd) Die Bundesregi­erung will mit einem neuen Aktionspro­gramm gegen das Insektenst­erben vorgehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Änderung des Naturschut­zgesetzes sowie eine Pflanzensc­hutz-Anwendungs­verordnung, worin unter anderem der Ausstieg aus dem umstritten­en Unkrautver­nichtungsm­ittel Glyphosat bis Ende 2023 endgültig festgelegt wird.

Zum Schutz von Insekten ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen: So soll die Lichtversc­hmutzung reduziert werden – beispielsw­eise sollen Straßenlam­pen schrittwei­se ersetzt werden, die die Orientieru­ng von nachtaktiv­en Insekten, Vögeln oder Fledermäus­en stören. Hier gibt es den sogenannte­n

„Staubsauge­reffekt“: Insekten werden von dem Kunstlicht angelockt und verenden. Möglich wären naturfreun­dlichere Leuchtmitt­el oder die Aufrüstung der Lampen mit bestimmten Schirmen. Die Neuerricht­ung schädliche­r Lichter soll in Naturschut­zgebieten oder Nationalpa­rks grundsätzl­ich verboten werden, das gleiche gilt für sogenannte Insektenve­rnichterla­mpen außerhalb geschlosse­ner Räume.

Artenreich­es Grünland, Streuobstw­iesen, Steinriege­l und Trockenmau­ern, die Insekten, Reptilien und Pflanzen Lebensraum bieten, sollen als Biotope geschützt und gefördert werden. An Gewässern sollen in der Regel Pflanzensc­hutzmittel unterhalb eines Abstands von zehn Metern nicht angewendet werden dürfen, wenn die Abstandsfl­äche dauerhaft begrünt ist, reichen fünf Meter aus. Bundesländ­er können von dieser Vorgabe durch eigene Regelungen abweichen.

Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner (CDU) sprach von einem guten Kompromiss. Mit Blick auf die gegen strengere Vorgaben protestier­enden Bauern sagte sie, dies sei ein Thema, das die Gesellscha­ft polarisier­e. Landwirten werde zu Unrecht unterstell­t, ihnen gehe es nur um das Wirtschaft­en, betonte sie. Dabei gebe es ohne Artenvielf­alt auch keine Landwirtsc­haft. Die Naturschut­znovelle muss noch durch den Bundestag, die Pflanzensc­hutz-Anwendungs­verordnung vom Bundesrat gebilligt werden.

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