Bund will Insekten besser schützen
Geplant ist unter anderem der Ausstieg aus dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat.
BERLIN (epd) Die Bundesregierung will mit einem neuen Aktionsprogramm gegen das Insektensterben vorgehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Änderung des Naturschutzgesetzes sowie eine Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, worin unter anderem der Ausstieg aus dem umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bis Ende 2023 endgültig festgelegt wird.
Zum Schutz von Insekten ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen: So soll die Lichtverschmutzung reduziert werden – beispielsweise sollen Straßenlampen schrittweise ersetzt werden, die die Orientierung von nachtaktiven Insekten, Vögeln oder Fledermäusen stören. Hier gibt es den sogenannten
„Staubsaugereffekt“: Insekten werden von dem Kunstlicht angelockt und verenden. Möglich wären naturfreundlichere Leuchtmittel oder die Aufrüstung der Lampen mit bestimmten Schirmen. Die Neuerrichtung schädlicher Lichter soll in Naturschutzgebieten oder Nationalparks grundsätzlich verboten werden, das gleiche gilt für sogenannte Insektenvernichterlampen außerhalb geschlossener Räume.
Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern, die Insekten, Reptilien und Pflanzen Lebensraum bieten, sollen als Biotope geschützt und gefördert werden. An Gewässern sollen in der Regel Pflanzenschutzmittel unterhalb eines Abstands von zehn Metern nicht angewendet werden dürfen, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist, reichen fünf Meter aus. Bundesländer können von dieser Vorgabe durch eigene Regelungen abweichen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprach von einem guten Kompromiss. Mit Blick auf die gegen strengere Vorgaben protestierenden Bauern sagte sie, dies sei ein Thema, das die Gesellschaft polarisiere. Landwirten werde zu Unrecht unterstellt, ihnen gehe es nur um das Wirtschaften, betonte sie. Dabei gebe es ohne Artenvielfalt auch keine Landwirtschaft. Die Naturschutznovelle muss noch durch den Bundestag, die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom Bundesrat gebilligt werden.