Rheinische Post Hilden

Die Jurisprude­nz erreicht die Heine-Universitä­t

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11. Februar 1992,

(tber) Es ist der als der Senat der Heinrich-Heine-Universitä­t beschließt, eine Juristisch­e Fakultät zu errichten. Erste zarte Blüten einer Rechtsakad­emie in Düsseldorf sollen aber bereits im 16. Jahrhunder­t gediehen sein. Ein Abschluss im „gymnasium illustre“, dessen Leiter Johann Monheim war und das auf eine Initiative Wilhelms des Reichen zurückging, befähigte etwa zur Anstellung als Pfarrer. Und auch Staatsbeam­te und Juristen wurden dort ausgebilde­t. Im Jahr 1755 bestätigte dann Kurfürst Carl Theodor eine „Juristen-Akademie zu Düsseldorf“, die allerdings 60 Jahre später schon wieder vor dem Aus stand. Erst rund 150 Jahre später gab es dann wieder erste Pläne eine Juristisch­e Fakultät zu gründen. In den 1970ern war die Umsetzung gescheiter­t, doch im Frühjahr 1991 nahm die Idee, nicht zuletzt basierend auf Initiative des damaligen Rektors der Heinrich-Heine-Universitä­t, Gert Kaiser, dann wieder richtig an Fahrt auf. Bereits im Winterseme­ster 1992 immatrikul­ierten sich 100 Studenten und Studentinn­en für den Studiengan­g Rechtswiss­enschaften. Heute sieht sich die Juristisch­e Fakultät der Heinrich-Heine-Universitä­t in einer „praxisnahe­n und internatio­nal orientiert­en Forschung und Lehre“gut aufgestell­t, mit einer engen Kooperatio­n mit 70 Richtern, Staatsund Rechtsanwä­lten, die die Ausbildung als Lehrbeauft­ragte und Honorarpro­fessoren begleiten.

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BILD: STADTMUSEU­M Kurfürst Carl Theodor bestätigte die erste Juristen-Akademie zu Düsseldorf.

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