Die Jurisprudenz erreicht die Heine-Universität
11. Februar 1992,
(tber) Es ist der als der Senat der Heinrich-Heine-Universität beschließt, eine Juristische Fakultät zu errichten. Erste zarte Blüten einer Rechtsakademie in Düsseldorf sollen aber bereits im 16. Jahrhundert gediehen sein. Ein Abschluss im „gymnasium illustre“, dessen Leiter Johann Monheim war und das auf eine Initiative Wilhelms des Reichen zurückging, befähigte etwa zur Anstellung als Pfarrer. Und auch Staatsbeamte und Juristen wurden dort ausgebildet. Im Jahr 1755 bestätigte dann Kurfürst Carl Theodor eine „Juristen-Akademie zu Düsseldorf“, die allerdings 60 Jahre später schon wieder vor dem Aus stand. Erst rund 150 Jahre später gab es dann wieder erste Pläne eine Juristische Fakultät zu gründen. In den 1970ern war die Umsetzung gescheitert, doch im Frühjahr 1991 nahm die Idee, nicht zuletzt basierend auf Initiative des damaligen Rektors der Heinrich-Heine-Universität, Gert Kaiser, dann wieder richtig an Fahrt auf. Bereits im Wintersemester 1992 immatrikulierten sich 100 Studenten und Studentinnen für den Studiengang Rechtswissenschaften. Heute sieht sich die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in einer „praxisnahen und international orientierten Forschung und Lehre“gut aufgestellt, mit einer engen Kooperation mit 70 Richtern, Staatsund Rechtsanwälten, die die Ausbildung als Lehrbeauftragte und Honorarprofessoren begleiten.