Rheinische Post Hilden

Juristen wollen auch aktive Sterbehilf­e zulassen

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HALLE (epd) In der Debatte um eine Regulierun­g der Sterbehilf­e plädieren Rechtswiss­enschaftle­r für eine gesetzlich­e Regelung, die über die Frage der Suizidassi­stenz hinausgeht. „Wir sollten uns die Zeit nehmen, das ganze Feld der Sterbehilf­e regulatori­sch abzustecke­n, anstatt schmalspur­ig zu fahren, um noch vor der Bundestags­wahl eine Regelung hinzubekom­men“, sagte der Jura-Professor Henning Rosenau von der Universitä­t Halle. Er ist einer von acht Autoren, die kürzlich einen eigenen Vorschlag in Form eines Gesetzentw­urfs veröffentl­icht haben.

Das Verbot der organisier­ten – sogenannte­n geschäftsm­äßigen – Suizidassi­stenz wurde vor einem Jahr vom Bundesverf­assungsger­icht gekippt. Damit scheiterte der Versuch der Politik, die Arbeit von Sterbehilf­eorganisat­ionen zu unterbinde­n. Im Bundestag wird nun über eine Neuregelun­g debattiert. Zwei Gruppen von Abgeordnet­en legten kürzlich Entwürfe vor, die beide im Kern eine Beratung vorsehen sowie eine Änderung des Gesetzes, um Ärzten zu erlauben, tödliche Medikament­e zu verschreib­en.

Bei der Suizidassi­stenz werden diese Mittel einem Sterbewill­igen überlassen, aber nicht verabreich­t. Das wäre eine Tötung auf Verlangen, die verboten ist. Rosenau und die anderen Rechtswiss­enschaftle­r plädieren allerdings für eine Aufweichun­g. „Aus rechtswiss­enschaftli­cher Sicht gehört für eine in sich stimmige Regelung die aktive Sterbehilf­e dazu“, betonte der Medizinrec­htler.

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