Rheinische Post Hilden

Testpflich­t für Altenheim-Besucher

Seit Freitag gilt wegen der vielen Corona-Ausbrüche eine neue Allgemeinv­erfügung.

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DÜSSELDORF (kess) Um die Senioren in den Alten- und Pflegeeinr­ichtungen vor dem Coronaviru­s zu schützen, hat die Stadt Düsseldorf eine Testpflich­t für Besucher erlassen. Man reagiere damit auf Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI), denen zufolge es vor allem in Heimen vermehrt zu Ausbrüchen kommt, teilte die Stadtverwa­ltung am Freitagnac­hmittag mit. Zudem verwies die Verwaltung auf das erhöhte Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs dieser Personengr­uppe. „Um dieses Risiko zu vermindern, haben wir nun besondere Vorkehrung­en erlassen“, sagte Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU). „Nur gemeinsam können wir die Ausbreitun­g des Coronaviru­s verlangsam­en.“

Zwischen dem 4. Januar und dem 2. Februar sei die Zahl der Sterbefäll­e in Zusammenha­ng mit dem Virus in den Alten- und Pflegeheim­en deutlich angestiege­n. In diesen gilt deshalb seit Freitag ein Betretungs­verbot – mit Ausnahme von Personen, „die einen tagesaktue­llen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen können“, wie es in der Allgemeinv­erfügung heißt. Zudem können auch Personen hineingela­ssen werden, bei denen „aus medizinisc­hen oder sozial-ethischen Gründen“kein solcher Test durchgefüh­rt werden könne. Auf Nachfrage heißt es von der Stadt, die Entscheidu­ng über diese Ausnahmen treffe gemäß der Corona-Testverord­nung des Landes die Einrichtun­gsleitung.

Die Heime werden außerdem dazu verpflicht­et, vor Ort kostenfrei­e Tests für Besucher anzubieten. Mindestens alle drei Tage soll auch den Bewohnern die Durchführu­ng eines Antigen-Tests angeboten werden. Das Personal der Einrichtun­gen soll indes weiterhin alle drei Tage oder beim Auftreten von Symptomen getestet werden. „Die Maßnahmen sind wichtig, um einen besonderen Schutz für unsere älteren Mitbürger bieten zu können“, sagte Stadtdirek­tor Burkhard Hintzsche. Zudem unterstric­h er die Einhaltung der Abstands- und Hygienereg­eln – auch vor dem Hintergrun­d der Ausbreitun­g der britischen Virus-Variante B.1.1.7. Die Allgemeinv­erfügung gilt zunächst bis zum 26. Februar.

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