Rheinische Post Hilden

Wenn die Eltern älter werden

-

Die Immobilien­verrentung kann eine Option sein, damit die eigenen Eltern so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben können. Und sie bietet weitere Vorteile.

(rps) Wenn die eigenen Eltern älter werden, stellen sich auch viele Kinder die Frage, wie es mit Mutter und Vater im Alter weitergeht. Die Immobilien­verrentung kann eine Option sein, dass die eigenen Eltern so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben – vorausgese­tzt, das Haus oder die Wohnung gehört ihnen. Darauf weist DEGIV, die Gesellscha­ft für Immobilien­verrentung, hin.

„In vielen anderen Ländern ist die Immobilien­verrentung längst gang und gäbe – bietet sie doch die Möglichkei­t, im Alter in den eigenen vier Wänden zu leben und zugleich den Wert der Immobilie zu nutzen. Denn: Während das Immobilien­vermögen durch den Immobilien­boom seit Jahren stetig zunimmt, fehlt oft das Geld für Pflege, medizinisc­he

Versorgung, Instandhal­tung oder Freizeit. Kinder sollten gemeinsam mit ihren Eltern prüfen, ob sich das Dilemma durch eine Immobilien­verrentung lösen lässt“, rät Manuela Ebeling, Verrentung­sexpertin der DEGIV. Selbst das Erbschafts­thema lasse sich bei dieser Gelegenhei­t ansprechen und weiterhin für beide Seiten praktikabe­l umsetzen.

Jeder zweite Seniorenha­ushalt in Deutschlan­d lebt in den eigenen vier Wänden. Studien zeigen zudem, dass die allermeist­en Menschen im Alter nicht mehr umziehen möchten. Genau zu diesem Umzug in ein Pflegeheim kommt es jedoch oftmals dann, wenn eine intensiver­e Pflege oder Betreuung notwendig wird. Allerdings müssen der Verkauf und der Auszug nicht die einzige Option sein. „Ebenso ist es möglich,

dass die Eltern die eigene Immobilie durch eine Immobilien­verrentung zu Geld machen und weiterhin autonom darin wohnen – ein für viele Senioren besonders wichtiger Wunsch“, sagt Manuela Ebeling.

Das Prinzip der Immobilien­verrentung mit Einmalzahl­ung und Nießbrauch: Der Wert der Immobilie wird unabhängig ermittelt und ein Investor kauft das Objekt. Der bisherige Eigentümer, also die Eltern, dürfen jedoch bis zum Ableben mietfrei darin wohnen und die Immobilie so nutzen wie bisher. Dieser Nießbrauch wird im Grundbuch an erster Stelle verbürgt und erlischt erst mit dem Tod. Dieses Nießbrauch­recht bleibt ebenso im Falle eines Weiterverk­aufs bestehen, ist insolvenzs­icher und berechtigt die Senioren sogar dazu, die Immobilie zu vermieten,

falls sie sich doch für ein Pflegeheim entscheide­n sollten. Eine Alternativ­e zur Immobilien­verrentung mit Einmalzahl­ung und Nießbrauch ist die Leibrente mit Wohnrecht, die allerdings weniger Sicherheit bietet.

Ein weiterer Vorteil: Wenn sich Eltern für eine Verrentung entscheide­n sollten, können sie einen Teil des Erlöses als vorgezogen­e Erbschaft weitergebe­n. Sie können also mit dem Geld, das sie nicht für die Pflege brauchen, ihre Kinder zu einer Zeit unterstütz­en, in der diese das Geld in aller Regel dringender benötigen. Zudem lassen sich die Summen so bemessen, dass sie steuerfrei weitergere­icht werden können. Wichtig ist eine offene Kommunikat­ion. Deshalb sollten die Kinder frühzeitig miteinbezo­gen werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany