Die große Corona-Umverteilung
Statt 446 Euro 600 Euro Regelsatz vom Staat plus Miet- und Heizkostenübernahme und einen coronabedingten Extra-Zuschlag von 100 Euro im Monat – ginge es nach Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, sollten Hartz-IV-Empfänger deutlich mehr Geld vom Staat erhalten. Etwas bescheidener war unlängst die Präsidentin des Sozialverbands VdK. Verena Bentele reduzierte die Maximalvorstellung des Sozialbündnisses auf ein Plus von monatlich 100 Euro für die rund sieben
Millionen Grundsicherungsempfänger. Den vom Bund beschlossenen einmaligen Corona-Zuschlag von 150 Euro für Hartz-IV-Bezieher nannte Bentele einen „Tropfen auf den brennend heißen Stein“.
Die Sozialverbände begründen ihre Forderungen mit Mehrbelastungen der Ärmsten in der Corona-Krise. Meistens wird in diesem Zusammenhang der Kauf von Atemschutzmasken genannt, die nicht Bestandteil der Berechnungen für den Regelsatz seien. Richtig ist, dass Hartz-IV-Bezieher in der Krise häufiger als andere in Situationen geraten können, die gesundheitsgefährdend sind – wenn sie etwa auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, weil sie nicht wie andere ein Auto besitzen. Kinder in Grundsicherungshaushalten verfügen zudem oft nicht über Laptops, um am Homeschooling teilnehmen zu können. Andererseits stimmt auch, dass Menschen im Lockdown zwangsläufig weniger ausgeben können: Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomie haben geschlossen, Reisen sind kaum möglich.
Der Staat hat Hilfsbedürftigen bereits kostenlose Masken zugesagt. Er sollte diese punktuellen Hilfen unbedingt fortsetzen. Auch beim Homeschooling sind zusätzliche Hilfen in der Pipeline und dringend notwendig.
Die geforderte drastische Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes dagegen wäre eine auf Dauer angelegte strukturelle Veränderung mit erheblichen Folgen für das gesamte Gefüge des Sozialsystems, den Arbeitsmarkt und die Steuerzahler. Selbst ein Jahrhundertereignis wie die Corona-Krise kann eine solche tektonische Verschiebung im Sozialsystem nicht rechtfertigen, der ja ohnehin vom Souverän, dem Wähler, zugestimmt werden müsste. Eine Mehrheit dafür ist im Bundestag (noch) nicht in Sicht. Würde der Regelsatz um 154 auf 600 Euro angehoben, wären erheblich mehr Menschen als bisher anspruchsberechtigt, weil ihre knappen Einkünfte das neue, höhere Existenzminimum nicht übersteigen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat in einem Simulationsmodell ausgerechnet, dass schon ein um 45 Euro höherer Regelsatz eine Viertelmillion Menschen zusätzlich in den Hartz-IV-Bezug brächte. Bei einer Anhebung um mehr als das Dreifache könnten also bis zu eine Million Menschen zusätzlich in die Grundsicherung fallen.
Entsprechend höher wären auch die Kosten für den Fiskus. IAB-Vizechef Ulrich Walwei beziffert sie auf einen jährlichen Betrag „im unteren zweistelligen Milliardenbereich“. Bisher gibt der Bund für Hartz-IV-Empfänger jährlich mehr als 43 Milliarden Euro aus. Die Zusatzkosten würden die Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer einbeziehen, da auch das steuerfreie Existenzminimum deutlich angehoben werden müsste.
Gravierend wären auch die Auswirkungen am Arbeitsmarkt. Wirtschaftswissenschaftler können nachweisen, wie sehr die Eigenschaften des „Homo Oeconomicus“an dieser Stelle durchschlagen: Je höher der staatliche Transfer, desto geringer wird der Anreiz zur
Lars Feld
Chef der Wirtschaftsweisen
Arbeitsaufnahme bei denjenigen, für die die Grundsicherung eine alternative Einkunftsquelle darstellt. „Weniger Personen dürften ihre Arbeitskraft dem Markt zur Verfügung stellen“, sagt IAB-Experte Walwei. Bei einer Erhöhung des Regelsatzes um 45 Euro und voller Inanspruchnahme der Leistungen habe sich im Simulationsmodell ein „negatives Arbeitsangebot“von mehr als 100.000 Personen ergeben. Das bedeutet: Eine Anhebung des Regelsatzes um das Dreifache der simulierten Summe auf 600 Euro könnte bis zu 300.000 Langzeitarbeitslose produzieren. Auch der Arbeitsmarktexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW ), Holger Schäfer, warnt: „Durch die Erhöhung des Transfereinkommens sinkt der Anreiz, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Gegebenenfalls kann es auch attraktiver werden, das individuelle Arbeitsangebot zu senken und das verringerte Erwerbseinkommen mit dem höheren Transfereinkommen teilweise zu kompensieren.“Der Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, ist überzeugt, dass sich das vor allem negativ auf Geringqualifizierte auswirken würde: „Um das Lohnabstandsgebot zu wahren, müssten die Gewerkschaften deutlich höhere Tariflöhne durchsetzen, und der Mindestlohn müsste steigen. Vor allem Geringqualifizierte hätten in der Folge schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.“
Die Aussichten für Hartz-IV-Empfänger auf mehr Geld vom Staat in der nahen Zukunft sind allerdings ohne besondere Eingriffe eher gering – was teils das Aufbegehren der Sozialverbände erklärt. Da Nettolöhne und Preise 2020 und 2021 krisenbedingt kaum steigen, „dürfte auch die Erhöhung des Regelsatzes entsprechend kleiner ausfallen als vor der Corona-Krise“, sagt IAB-Forscher Walwei. Immerhin, so IW-Forscher Schäfer: „Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass die Politik selbst bei ungünstiger Einkommensentwicklung den Regelsatz um weniger als die Teuerungsrate erhöht.“
„Geringqualifizierte hätten schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt“