Wirbel um neues Postgesetz
BERLIN Nach einer Änderung des Postgesetzes hat es am Wochenende viel Aufregung um eine mögliche Gefahr für das Postgeheimnis gegeben. Während die FDP das vom Bundestag beschlossene Gesetz der schwarz-roten Regierung in dieser Hinsicht für unkritisch hält, sehen die Grünen durchaus die Gefahr, dass damit der Schutz des Postgeheimnisses aufgeweicht wird.
Am Freitag hatte das Parlament, ohne dass es eine breite Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen hatte, den Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den illegalen Handel mit Waffen oder Drogen neue Werkzeuge an die Hand gegeben. So verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf, demzufolge Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen.
Voraussetzung dafür sind demnach „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“für einen entsprechenden Sendungsinhalt. Zu den
„inkriminierten Gütern“, die so abgefangen werden sollen, zählen etwa Drogen und Waffen sowie Sprengstoff und Dopingmittel. Unternehmen können dem neuen Gesetz zufolge mit Geldbußen bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter die Pflicht zur Information an die Strafverfolgungsbehörden verletzen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hatte die Neuregelung begrüßt. Drogenpakete seien „nichts für den heimischen Briefkasten“, sondern ein Fall für die Polizei.
Daraufhin hatte es insbesondere in sozialen Netzwerken die Sorge gegeben, dass Beschäftigte von Dienstleistern Postsendungen bei Verdacht öffnen könnten. Die Post wies diese Sorge zurück. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zeigte sich am Sonntag skeptisch: „Natürlich müssen auch Pakete und Postsendungen bei konkretem Verdacht kontrolliert werden“, sagte von Notz. „Aber die Post ist privatisiert, und Angestellte der Post sind keine Beamte und schon längst keine staatlichen Hilfssheriffs.“