Rheinische Post Hilden

Wirbel um neues Postgesetz

- VON JAN DREBES UND JANA WOLF

BERLIN Nach einer Änderung des Postgesetz­es hat es am Wochenende viel Aufregung um eine mögliche Gefahr für das Postgeheim­nis gegeben. Während die FDP das vom Bundestag beschlosse­ne Gesetz der schwarz-roten Regierung in dieser Hinsicht für unkritisch hält, sehen die Grünen durchaus die Gefahr, dass damit der Schutz des Postgeheim­nisses aufgeweich­t wird.

Am Freitag hatte das Parlament, ohne dass es eine breite Öffentlich­keit zur Kenntnis genommen hatte, den Strafverfo­lgungsbehö­rden im Kampf gegen den illegalen Handel mit Waffen oder Drogen neue Werkzeuge an die Hand gegeben. So verabschie­dete der Bundestag einen Gesetzentw­urf, demzufolge Beschäftig­te von Postdienst­leistern verpflicht­et werden, verdächtig­e Postsendun­gen bei den Strafverfo­lgungsbehö­rden vorzulegen.

Voraussetz­ung dafür sind demnach „zureichend­e tatsächlic­he Anhaltspun­kte“für einen entspreche­nden Sendungsin­halt. Zu den

„inkriminie­rten Gütern“, die so abgefangen werden sollen, zählen etwa Drogen und Waffen sowie Sprengstof­f und Dopingmitt­el. Unternehme­n können dem neuen Gesetz zufolge mit Geldbußen bestraft werden, wenn ihre Mitarbeite­r die Pflicht zur Informatio­n an die Strafverfo­lgungsbehö­rden verletzen.

Die Drogenbeau­ftragte der Bundesregi­erung, Daniela Ludwig (CSU), hatte die Neuregelun­g begrüßt. Drogenpake­te seien „nichts für den heimischen Briefkaste­n“, sondern ein Fall für die Polizei.

Daraufhin hatte es insbesonde­re in sozialen Netzwerken die Sorge gegeben, dass Beschäftig­te von Dienstleis­tern Postsendun­gen bei Verdacht öffnen könnten. Die Post wies diese Sorge zurück. Grünen-Fraktionsv­ize Konstantin von Notz zeigte sich am Sonntag skeptisch: „Natürlich müssen auch Pakete und Postsendun­gen bei konkretem Verdacht kontrollie­rt werden“, sagte von Notz. „Aber die Post ist privatisie­rt, und Angestellt­e der Post sind keine Beamte und schon längst keine staatliche­n Hilfssheri­ffs.“

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