Die erste Radarfalle nimmt den Betrieb auf
Fast jeder Autofahrer hat es schon erlebt: Bei schneller
Fahrt leuchtet plötzlich hell ein Blitz auf, einige Tage oder
Wochen später kommt unerwünschte Post nach Hause. Darin enthalten: ein Foto von Fahrer oder Fahrerin, mal mehr, mal weniger gut zu erkennen. Dazu das eigene Nummernschild und ein Protokoll des Vergehens, dessen man sich schuldig gemacht hat. Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann mit Bußgeldern zwischen zehn und 680 Euro bestraft werden und Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen. Sich herauszureden, ist angesichts der vorgelegten Beweise oft schwierig. Das war in den 50er-Jahren anders. Die Autos wurden schneller, die Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle erreichte ein erschreckendes Maß. 1957 wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt. Doch es gab kaum die technischen Möglichkeiten, diese zu kontrollieren. Erst 1959 setzten Polizisten erstmals eine sogenannte Radarfalle ein. Am 15. Februar 1959 bauten die Beamten die neue Apparatur an der Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen zum ersten Mal auf. Sie bestand aus einem Radiowellensender und -empfänger, dazu kam eine Kamera. Die Firma Telefunken hatte das Gerät entwickelt, das anfangs 20.000 Mark kostete. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen sah darin die Zukunft und schaffte gleich 18 der teuren Radarfallen an. Eingebaut in Zivil- oder Polizeifahrzeuge, dienten sie fortan dazu, Temposünder zu überführen. Schnellfahrer waren empört und sprachen von „Wegelagerei“, aber die Geräte setzten sich durch. Bald wurde überall in Deutschland geblitzt.