Rheinische Post Hilden

„CO-Leitung bleibt ein Hochrisiko-Projekt“

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

Landesregi­erung und Gerichte schieben Verantwort­ung weiter, kritisiere­n Bürgerinit­iativen.

HILDEN Vor 14 Jahren am 14. Februar 2007 wurde der Planfestst­ellungsbes­chluss für die umstritten­e 67 Kilometer lange CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingenv­on gefasst. Daran erinnerten jetzt Vertreter von Bürgerinit­ativen aus Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen und Düsseldorf, die ebenso lange gegen die Giftgas-Leitung kämpfen und mehr als 110.000 Unterschri­ften gesammelt haben. Ende August 2020 hatten die Richter des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster die CO-Pipeline für verfassung­sgemäß erklärt. Sie sahen auch keine Planungsfe­hler.

Aufgeben wollen die CO-Leitung-Gegner deshalb aber nicht. Die Kohlenmono­xid-Leitung sei und bleibe ein Hochrisiko-Projekt. Niemand übernehme wirklich die Verantwort­ung dafür. Sie werde stattdesse­n wie ein Heißes Eisen weitergere­icht und verschoben. In der Diskussion des Düsseldorf­er Landtags am 16.September 2020 sei klar geworden, dass die Landesregi­erung auf den Gesetzesau­ftrag des Landtages aus dem Jahr 2006 verweise, um nicht zum Schutz der

Anwohner der CO-Leitung aktiv zu werden. Die Grünen hatten in einem Antrag die Überprüfun­g und Rücknahme des „Enteignung­sgesetzes“(‚Lex Bayer‘) gefordert. Das Gesetz wurde am 21. März 2006 im Landtag, als letzter Tagesordnu­ngspunkt, ganz spät am Abend, ohne Aussprache, einstimmig verabschie­det, auf eine zweite und dritte Lesung wurde verzichtet.

Der Überprüfun­g des Gesetzes habe sich die Regierungs­koalition aus CDU und FDP verweigert – mit Verweis auf das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­htes. Das OVG habe zwar noch 2014 das Enteignung­sgesetz für verfassung­swidrig erachtet. Dann beugten sich aber die Richter der Rückweisun­g durch eine Kammer des Bundesvefa­ssungsgeri­chtes – wegen unzureiche­nder Begründung.

Das Bundesverf­assungsger­icht habe in seiner Begründung von einer „Vielzahl von Kohlenmono­xid verarbeite­nden Betrieben“gesprochen, die von der CO-Pipeline profitiere­n sollten. Und dass die Enteignung nur „eine vergleichs­weise geringe Belastungs­intensität“habe. Beides treffe nicht zu. Aber die OVG-Richter hätten nicht widersproc­hen – und die Verwantwor­tung auf Experten vom TÜV und andere abgeschobe­n, kritisiere­n die Bürgerinit­iativen. Sie zitieren den damaligen Düsseldorf­er Regierungs­präsident Büssow, der in einer Sendung des Polit-Magazin „Monitor“im August 2007 erklärt hatte: „Es ist natürlich gefährlich, wenn das Gas austritt und sie stehen daneben. Dann fallen sie natürlich um und sind auch tot.“Bei einem Bruch oder Leck in der CO-Leitung sollen die umliegende­n Feuerwehr helfen. Diese hatten unmissvers­tändlich erklärt, dass sie gegen das geruchlose und explosive Giftgas wenig ausrichten könnten. Rechtsanwä­lte prüfen jetzt, ob sie noch eine Chance sehen, das Urteil mittels Nichtzulas­sungsbesch­werde anzufechte­n.„Die CO-Pipeline wird erst dann in Betrieb gehen, wenn alle genehmigun­gsrechtlic­hen und technische­n Voraussetz­ungen erfüllt sind“, hat ein Sprecher des Betreibers Covestro gesagt. Das könne Jahre dauern.

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FOTO: KÖHLEN Claudia Roth und Dieter Donner (r.), haben sich von Anfang an gegen die CO-Pipeline engagiert. Die Stadt Hilden steht hinter ihnen.

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