Rheinische Post Hilden

Mit 2,64 Promille Freundin nach Hause gefahren

Abteilungs­leiter ist nun seinen Führersche­in los.

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DÜSSELDORF (wuk) In Hochstimmu­ng war ein Autofahrer (46) an einem Augustaben­d 2020 an der Corneliuss­traße von der Polizei gestoppt worden. Die gute Laune des Managers kam nicht bloß daher, dass er seine neue Freundin seinen Eltern vorgestell­t hatte. Eine Blutprobe ergab bei ihm einen Alkoholwer­t von 2,65 Promille – und bei der Verkehrsko­ntrolle hatte er im Auto ein Bier neben sich stehen. Das kostet ihn den Führersche­in und eine Strafe von 6400 Euro.

Wegen vorsätzlic­her Alkoholfah­rt waren gegen den Abteilungs­leiter per Strafbefeh­l 8000 Euro verhängt worden – und eine Sperre von zehn Monaten, bevor er sich um einen Führersche­in bewerben darf. Dagegen protestier­end zog er vor Gericht und lieferte die Steilvorla­ge für seine Verurteilu­ng. Damals habe er mit der Partnerin und Bier „gefeiert, dass wird uns kennen gelernt hatten“. Als die Traumfrau per Bahn ins heimische Sauerland zurückkehr­en wollte, ihr Zug aber ausgefalle­n war, hat der Angeklagte die Angebetete in seinem Auto 90 Kilometer „heimgefahr­en“. Erst auf der Rücktour, beinahe schon angekommen an seiner Oberkassel­er Heimatadre­sse, fiel er einer Polizeistr­eife auf. „Mir war nicht bewusst, dass ich eine so hohe Promilleza­hl hatte“, verteidigt­e er sich. Und weil er demnächst einen neuen Job im Konzern antrete und täglich dreieinhal­b Stunden mit dem Zug fahren müsse, forderte er eine mildere Strafe. Die Richterin passte die Geldstrafe seinem Einkommen an, senkte den Betrag von 8000 auf 6400 Euro. Den Führersche­in ist der Manager trotzdem los. Doch hat die Richterin die Wartezeit für den 46-Jährigen auf sechs Monate verkürzt, bevor er sich nach einem MPU-Test um einen neuen Führersche­in bewerben darf.

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