Mit 2,64 Promille Freundin nach Hause gefahren
Abteilungsleiter ist nun seinen Führerschein los.
DÜSSELDORF (wuk) In Hochstimmung war ein Autofahrer (46) an einem Augustabend 2020 an der Corneliusstraße von der Polizei gestoppt worden. Die gute Laune des Managers kam nicht bloß daher, dass er seine neue Freundin seinen Eltern vorgestellt hatte. Eine Blutprobe ergab bei ihm einen Alkoholwert von 2,65 Promille – und bei der Verkehrskontrolle hatte er im Auto ein Bier neben sich stehen. Das kostet ihn den Führerschein und eine Strafe von 6400 Euro.
Wegen vorsätzlicher Alkoholfahrt waren gegen den Abteilungsleiter per Strafbefehl 8000 Euro verhängt worden – und eine Sperre von zehn Monaten, bevor er sich um einen Führerschein bewerben darf. Dagegen protestierend zog er vor Gericht und lieferte die Steilvorlage für seine Verurteilung. Damals habe er mit der Partnerin und Bier „gefeiert, dass wird uns kennen gelernt hatten“. Als die Traumfrau per Bahn ins heimische Sauerland zurückkehren wollte, ihr Zug aber ausgefallen war, hat der Angeklagte die Angebetete in seinem Auto 90 Kilometer „heimgefahren“. Erst auf der Rücktour, beinahe schon angekommen an seiner Oberkasseler Heimatadresse, fiel er einer Polizeistreife auf. „Mir war nicht bewusst, dass ich eine so hohe Promillezahl hatte“, verteidigte er sich. Und weil er demnächst einen neuen Job im Konzern antrete und täglich dreieinhalb Stunden mit dem Zug fahren müsse, forderte er eine mildere Strafe. Die Richterin passte die Geldstrafe seinem Einkommen an, senkte den Betrag von 8000 auf 6400 Euro. Den Führerschein ist der Manager trotzdem los. Doch hat die Richterin die Wartezeit für den 46-Jährigen auf sechs Monate verkürzt, bevor er sich nach einem MPU-Test um einen neuen Führerschein bewerben darf.