Gerichtsurteil in der Flick-Affäre
Die Flick-Parteispendenaffäre hatte mit einem Aktienverkauf begonnen. 1975 veräußerte der Flick-Konzern Aktien im Wert von fast zwei Milliarden D-Mark. Das Geld sollte reinvestiert werden. Dazu beantragte das Unternehmen eine Steuerbefreiung. Das Bundeswirtschaftsministerium stimmte zu, die Investitionen seien „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig“. Später stellte sich heraus: Der amtierende Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) hatte ebenso wie sein Vorgänger Hans Friderichs (FDP) Zahlungen vom Flick-Konzern erhalten. Die Affäre weitete sich schnell aus: Nicht nur die FDP, sondern alle in den 70er-Jahren im Bundestag vertretenen Parteien hatten in großem Umfang Spendengelder aus der Industrie erhalten. Als „Pflege der Bonner Landschaft“bezeichnete der Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch diese Praxis, bei der er über die Jahre geschätzte 26 Millionen D-Mark als Spenden an CDU, CSU, SPD und FDP verteilt hatte. Der Verdacht der Bestechlichkeit stand im Raum. 1983 erhob die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage wegen des Verdachts auf Bestechung und Steuerhinterziehung gegen Graf Lambsdorff, Friderichs und von Brauchitsch. 1984 trat Graf Lambsdorff als Bundeswirtschaftsminister zurück, nachdem die Anklage gegen ihn zugelassen worden war. Am 16. Februar 1987 sprach das Bonner Landgericht die Urteile: Eine Bestechung oder die Beeinflussung politischer Entscheidungen hatte nicht nachgewiesen werden können. Die Angeklagten wurden aber wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Graf Lambsdorff und Friderichs erhielten Geldstrafen, von Brauchitsch eine Bewährungsstrafe.