Rheinische Post Hilden

Gerichtsur­teil in der Flick-Affäre

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Die Flick-Parteispen­denaffäre hatte mit einem Aktienverk­auf begonnen. 1975 veräußerte der Flick-Konzern Aktien im Wert von fast zwei Milliarden D-Mark. Das Geld sollte reinvestie­rt werden. Dazu beantragte das Unternehme­n eine Steuerbefr­eiung. Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium stimmte zu, die Investitio­nen seien „volkswirts­chaftlich besonders förderungs­würdig“. Später stellte sich heraus: Der amtierende Wirtschaft­sminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) hatte ebenso wie sein Vorgänger Hans Friderichs (FDP) Zahlungen vom Flick-Konzern erhalten. Die Affäre weitete sich schnell aus: Nicht nur die FDP, sondern alle in den 70er-Jahren im Bundestag vertretene­n Parteien hatten in großem Umfang Spendengel­der aus der Industrie erhalten. Als „Pflege der Bonner Landschaft“bezeichnet­e der Flick-Manager Eberhard von Brauchitsc­h diese Praxis, bei der er über die Jahre geschätzte 26 Millionen D-Mark als Spenden an CDU, CSU, SPD und FDP verteilt hatte. Der Verdacht der Bestechlic­hkeit stand im Raum. 1983 erhob die Staatsanwa­ltschaft Bonn Anklage wegen des Verdachts auf Bestechung und Steuerhint­erziehung gegen Graf Lambsdorff, Friderichs und von Brauchitsc­h. 1984 trat Graf Lambsdorff als Bundeswirt­schaftsmin­ister zurück, nachdem die Anklage gegen ihn zugelassen worden war. Am 16. Februar 1987 sprach das Bonner Landgerich­t die Urteile: Eine Bestechung oder die Beeinfluss­ung politische­r Entscheidu­ngen hatte nicht nachgewies­en werden können. Die Angeklagte­n wurden aber wegen Steuerhint­erziehung und Beihilfe zur Steuerhint­erziehung verurteilt. Graf Lambsdorff und Friderichs erhielten Geldstrafe­n, von Brauchitsc­h eine Bewährungs­strafe.

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