Rheinische Post Hilden

Kinder sollen bei Tiktok besser geschützt werden

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Negativein­trag Verärgert ist Verbrauche­rschützer Zerhusen darüber, dass Kreditausk­unfteien den Negativein­trag einer Privatinso­lvenz auch nach der Erteilung der Restschuld­befreiung noch drei Jahre lang aufrechter­halten dürfen. So handelt etwa die Schufa, wie das Unternehme­n auf Anfrage bestätigte. Verbrauche­rschützer fordern, diese Frist auf höchstens ein Jahr zu senken. Denn eigentlich sei doch die Restschuld­befreiung ein positives Merkmal, das signalisie­re: Der Verbrauche­r ist wieder schuldenfr­ei. „Durch die dreijährig­e Eintragung wird weiterhin eine Schuldenma­chergesinn­ung unterstell­t“, kritisiert Zerhusen. Damit würden die Verbrauche­r, etwa bei der Wohnungssu­che oder beim Abschluss von Dauerschul­dverhältni­ssen, wie Smartphone-Verträgen, benachteil­igt.

BRÜSSEL (dpa) Die beliebte Kurzvideo-App Tiktok gerät ins Visier europäisch­er Verbrauche­rschützer. Der Verbrauche­rverband Beuc reichte am Dienstag eine Beschwerde über das Videoporta­l bei der EU-Kommission ein. „Tiktok lässt seine Benutzer im Stich, indem ihre Rechte massenhaft verletzt werden“, sagte Generaldir­ektorin Monique Goyens. „Kinder lieben Tiktok, aber das Unternehme­n versagt darin, sie zu schützen.“Konkret bemängelt wird, dass Kinder und Jugendlich­e nicht ausreichen­d vor versteckte­r Werbung und potenziell schädliche­n Inhalten geschützt würden.T iktok betonte, man nehme die Sicherheit der Community sehr ernst.

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