Buchung für Osterurlaub besser mit Storno-Option
(tmn) Wird Osterurlaub möglich sein? Das weiß derzeit niemand. Angesichts dessen sind Reisende gut beraten, bei der Buchung auf flexible Stornierungsmöglichkeiten Wert zu legen. „Achten Sie darauf, dass sie nur Unterkünfte buchen, wo Sie kurzfristig kostenlos umbuchen oder stornieren können“, rät Karolina Wojtal, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) in Kehl.
Auf Hotelportalen im Internet können Nutzer häufig einen Tarif wählen, der zwar etwas mehr kostet, aber die kostenlose Stornierung noch bis einen Tag vor Anreise erlaubt. Reiseveranstalter bieten diese Aufpreis-Option mittlerweile ebenfalls in Form von sogenannten Flex-Tarifen an. Schwieriger wird es dagegen bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern: Häufig gibt es keine kurzfristige gebührenfreie Stornomöglichkeit wie bei Hotels.
Hier lässt sich Wojtal zufolge prüfen, ob die Wohnung oder das Haus nicht auch als Pauschalpaket aus Zuganreise und Unterkunft bei einem Veranstalter buchbar ist – mit den entsprechenden Rechten. So gilt im Pauschalreiserecht: Bei einer unvorhersehbaren Reisewarnung nach der Buchung ist der kostenlose Rücktritt möglich. Ein Vorteil im Vergleich zu individuellen Buchungen, gerade auch im Ausland.
Reisende, die über Ostern weg möchten, können natürlich darauf setzen, dass das Verbot touristischer Übernachtungen bis dahin aufgehoben ist – und jetzt ganz normal etwas buchen. Also mit entsprechenden Stornogebühren bei kurzfristiger Absage.
Bleibt das strenge Beherbergungsverbot über Ostern bestehen, kann die Leistung nicht erbracht werden. „Die Gäste müssten ihr angezahltes Geld dann eigentlich zurückbekommen“, sagt Wojtal.