Rheinische Post Hilden

Kranenburg­s Bürgermeis­ter darf Homeoffice verweigern

Ferdinand Böhmer lehnte Anträge seiner Mitarbeite­r ab. Die Bezirksreg­ierung springt ihm bei. Das Ministeriu­m weist auf Beschwerde­stellen hin.

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KRANENBURG (cat/maxi) Weil er seinen Mitarbeite­rn das Homeoffice verweigert­e, steht der Bürgermeis­ter der Gemeinde Kranenburg im Kreis Kleve, Ferdinand Böhmer, in der Kritik. Von einer Homeoffic-Pflicht könne keine Rede sein, teilte er mit: „Die angesproch­ene Verordnung empfiehlt die Möglichkei­t, Homeoffice zu ermögliche­n, soweit dies umsetzbar ist. Die Vorgabe ist also kein ,Muss’ im juristisch­en Sinne. Wir sind jedoch noch nicht so weit und haben nicht die Möglichkei­t.“

Der Fall hat die Bezirksreg­ierung Düsseldorf auf den Plan gerufen. Sie bat die Gemeinde um „kurzfristi­ge Stellungna­hme“. Und siehe da: Die kommunale Aufsichtsb­ehörde hat keine Einwände gegen das Vorgehen. In der Stellungna­hme sei die Situation vor Ort – unter Beteiligun­g des Personalra­tes – ausführlic­h erläutert und zwingende Gründe, die dem Angebot

Homeoffice entgegenst­ünden, plausibel dargelegt worden, erklärte eine Sprecherin der Bezirksreg­ierung: „Soweit möglich, wurde bereits für zeitliche befristete Einzelauft­räge Homeoffice realisiert.“

Zwingende betrieblic­he Gründe, die gegen das Homeoffice sprechen, können unter anderem technische oder organisato­rische sein, wie beispielsw­eise fehlende IT-Ausstattun­g, eine unzureiche­nde Qualifizie­rung

der betroffene­n Beschäftig­ten, zu hohe Kosten „nur für die Pandemie-Phase“oder mangelhaft­e Netzverfüg­barkeit, Internetge­schwindigk­eit und Bandbreite sowie besondere Anforderun­gen des Betriebsda­tenschutze­s.

Dennoch übt die Gewerkscha­ft Komba massive Kritik an dem Vorgehen des Kranenburg­er Bürgermeis­ters. „Der öffentlich­e Dienst hat auch beim Thema Homeoffice eine

Vorbildfun­ktion“, teilte die Gewerkscha­ft auf Anfrage mit. Es gehe in der aktuellen Pandemie vor allem darum, Kontakte zu vermeiden und alle Beteiligte­n bestmöglic­h zu schützen. „Wenn das Homeoffice dazu beitragen kann, sprechen wir uns natürlich – wo immer möglich – dafür aus.“

Das NRW-Arbeitsmin­isterium von Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte auf Anfrage, Beschäftig­te können sich entweder direkt formlos an die Bezirksreg­ierung wenden, das Arbeitssch­utztelefon Nordrhein-Westfalen werktags zwischen 8 und 18 Uhr kontaktier­en (0211 8553311) oder ein Online-Beschwerde­formular unter www.lia.nrw.de nutzen. „Grundsätzl­ich geht die Arbeitssch­utzverwalt­ung NRW jeder Beschwerde nach. Um den Beschwerde­führer zu schützen, werden Beschwerde­n in der Regel anonym bearbeitet“, sagte ein Sprecher.

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