Kranenburgs Bürgermeister darf Homeoffice verweigern
Ferdinand Böhmer lehnte Anträge seiner Mitarbeiter ab. Die Bezirksregierung springt ihm bei. Das Ministerium weist auf Beschwerdestellen hin.
KRANENBURG (cat/maxi) Weil er seinen Mitarbeitern das Homeoffice verweigerte, steht der Bürgermeister der Gemeinde Kranenburg im Kreis Kleve, Ferdinand Böhmer, in der Kritik. Von einer Homeoffic-Pflicht könne keine Rede sein, teilte er mit: „Die angesprochene Verordnung empfiehlt die Möglichkeit, Homeoffice zu ermöglichen, soweit dies umsetzbar ist. Die Vorgabe ist also kein ,Muss’ im juristischen Sinne. Wir sind jedoch noch nicht so weit und haben nicht die Möglichkeit.“
Der Fall hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf den Plan gerufen. Sie bat die Gemeinde um „kurzfristige Stellungnahme“. Und siehe da: Die kommunale Aufsichtsbehörde hat keine Einwände gegen das Vorgehen. In der Stellungnahme sei die Situation vor Ort – unter Beteiligung des Personalrates – ausführlich erläutert und zwingende Gründe, die dem Angebot
Homeoffice entgegenstünden, plausibel dargelegt worden, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung: „Soweit möglich, wurde bereits für zeitliche befristete Einzelaufträge Homeoffice realisiert.“
Zwingende betriebliche Gründe, die gegen das Homeoffice sprechen, können unter anderem technische oder organisatorische sein, wie beispielsweise fehlende IT-Ausstattung, eine unzureichende Qualifizierung
der betroffenen Beschäftigten, zu hohe Kosten „nur für die Pandemie-Phase“oder mangelhafte Netzverfügbarkeit, Internetgeschwindigkeit und Bandbreite sowie besondere Anforderungen des Betriebsdatenschutzes.
Dennoch übt die Gewerkschaft Komba massive Kritik an dem Vorgehen des Kranenburger Bürgermeisters. „Der öffentliche Dienst hat auch beim Thema Homeoffice eine
Vorbildfunktion“, teilte die Gewerkschaft auf Anfrage mit. Es gehe in der aktuellen Pandemie vor allem darum, Kontakte zu vermeiden und alle Beteiligten bestmöglich zu schützen. „Wenn das Homeoffice dazu beitragen kann, sprechen wir uns natürlich – wo immer möglich – dafür aus.“
Das NRW-Arbeitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte auf Anfrage, Beschäftigte können sich entweder direkt formlos an die Bezirksregierung wenden, das Arbeitsschutztelefon Nordrhein-Westfalen werktags zwischen 8 und 18 Uhr kontaktieren (0211 8553311) oder ein Online-Beschwerdeformular unter www.lia.nrw.de nutzen. „Grundsätzlich geht die Arbeitsschutzverwaltung NRW jeder Beschwerde nach. Um den Beschwerdeführer zu schützen, werden Beschwerden in der Regel anonym bearbeitet“, sagte ein Sprecher.