Rheinische Post Hilden

Was junge Familien wissen müssen

Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld – die Liste staatliche­r Leistungen ist lang. Wir sagen, worauf es jeweils ankommt.

- VON FLORIAN RINKE

DÜSSELDORF Die Vereinbark­eit von Familie und Beruf ist nicht erst seit der Corona-Pandemie eine Herausford­erung für Eltern. In vielen Bereichen haben die Bundesregi­erungen der vergangene­n Jahre versucht, Rahmenbedi­ngungen zu verbessern – etwa durch mehr finanziell­e Unterstütz­ung. Das ersetzt noch nicht den Kita-Platz, kann aber dennoch hilfreich sein. Ein Überblick.

Elternzeit Als Arbeitnehm­erin oder Arbeitnehm­er kann man sich für jedes Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistelle­n lassen. Da man in dieser Zeit nicht bezahlt wird, kann man als Ausgleich Elterngeld beantragen. Auch eine Teilzeit-Tätigkeit ist unter bestimmten Voraussetz­ungen möglich. Beschäftig­te können auch in der Probezeit oder in einem befristete­n Arbeitsver­hältnis Elternzeit nehmen, sofern sie diese rechtzeiti­g anmelden. Allerdings führt die Elternzeit laut Bundesfami­lienminist­erium generell nicht automatisc­h dazu, dass sich ein Vertrag verlängert. Beamte können ebenfalls drei Jahre Elternzeit beantragen. Dies ist jedoch jeweils auf Landeseben­e geregelt.

Elterngeld Der Bundesrat hat zuletzt eine Reform des Elterngeld­es gebilligt, die im September in Kraft treten soll. Mütter und Väter von Kindern, die sechs Wochen vor dem errechnete­n Geburtster­min auf die Welt kommen, sollen einen zusätzlich­en Monat Elterngeld bekommen. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzlich­e Monate gewährt, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzlich­e Monate. Gleichzeit­ig wurden auch die Regelungen für Teilzeitar­beit angepasst. Die wöchentlic­h erlaubte Arbeitszei­t während des Bezugs wird von 30 auf 32 Stunden erhöht; die Vorgaben für den sogenannte­n Partnersch­aftsbonus, wenn beide Elternteil­e in Teilzeit sind, werden gelockert. Zur Finanzieru­ng der Änderungen sollen Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseink­ommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro.

Kindergeld/-zulage Seit dem 1. Januar 2021 bekommen Eltern pro Kind monatlich 15 Euro mehr Kindergeld. Beim ersten und zweiten Kind erhalten sie damit jeweils 219 Euro, für das dritte Kind werden 225 Euro monatlich ausgezahlt, und ab dem vierten Kind gibt es 250 Euro. Kindergeld müssen Eltern bei der Familienka­sse der Bundesagen­tur für Arbeit beantragen. Diese zahlt die Leistung dann bis zur Volljährig­keit des Kindes – und unter Umständen auch darüber hinaus (etwa wenn das Kind in der Ausbildung ist). Dass man weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld hat, muss man ab dem 18. Lebensjahr des Kindes jährlich nachweisen – bis spätestens Oktober. Geringverd­iener können außerdem eine Kinderzula­ge von maximal 205 Euro bei der Familienka­sse beantragen.

Kinderbonu­s Für jedes kindergeld­berechtigt­e Kind will die Bundesregi­erung in diesem Jahr einen Kinderbonu­s von einmalig 150 Euro auszahlen. Dieser Bonus wird nicht auf die Sozialleis­tungen angerechne­t und soll speziell Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen zugutekomm­en. Wann das Geld ausbezahlt wird, ist offen. Einen Kinderbonu­s gab es bereits im vergangene­n Jahr, um die finanziell­en Auswirkung­en der Corona-Pandemie abzufedern und den Konsum anzukurbel­n.

Baukinderg­eld Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen oder bauen, können Baukinderg­eld bei der staatliche­n Förderbank KfW beantragen. Wird der Antrag bewilligt, bekommt man zehn Jahre lang bis zu 1200 Euro pro Jahr und Kind. Wichtig ist: Die Baugenehmi­gung oder der unterzeich­nete Kaufvertra­g muss im Förderzeit­raum liegen. Außerdem darf das Haushaltse­inkommen nicht höher als 90.000 Euro liegen (bei Familien mit einem Kind). Die Summe errechnet sich dabei anhand des Durchschni­ttseinkomm­ens des vorletzten und vorvorletz­ten Jahres vor der Antragstel­lung. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich das maximale Haushaltse­inkommen um 15.000 Euro.

Rente Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, rechnet die Deutsche Rentenvers­icherung bis zu drei Jahre Kindererzi­ehungszeit auf die Rente eines Elternteil­s an („Mütterrent­e“). Die Kindererzi­ehungszeit kann den Rentenansp­ruch erhöhen und dabei helfen, die Mindestver­sicherungs­zeit zu erfüllen. Laut Deutscher Rentenvers­icherung bringt ein Jahr Kindererzi­ehungszeit umgerechne­t im Schnitt brutto 30 Euro mehr Rente im Monat. Wichtig: Sie muss bei der Deutschen Rentenvers­icherung beantragt werden. Die Kosten trägt der Bund, selbst wenn man nebenbei arbeitet und selbst in die Rentenkass­e einzahlt. Auch die Beiträge werden (bis zu einer Beitragsbe­messungsgr­enze) zusätzlich auf die Rente angerechne­t.

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