Corona-Verdacht: Prozess um Loverboys vorerst ausgesetzt
Ein Verteidiger wurde nach der Verhandlung positiv getestet, jetzt müssen alle Beteiligten zum Test. Im Justizzentrum obliegen die Maßnahmen zum Pandemieschutz den Richtern.
Rheinbahn Das Verkehrsunternehmen bittet Fahrgäste weiterhin um Umsicht, nachdem es in den vergangenen Tagen zu Sachbeschädigungen in Form von Graffiti gekommen war, die mit starken Säuren auf Glas oder andere Flächen gesprüht wurden. Betroffen waren zunächst die Haltestellen Nordstraße, Steinstraße und Tonhalle, am späten Montagabend bemerkte ein Fahrer der Linie 706 bei der Endkontrolle, dass seine Bahn besprüht wurde. Die Polizei möchte nun den ÖPNV stärker bestreifen. Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, belohnt die Rheinbahn mit bis zu 1000 Euro.
Fleher Brücke
Die Bauarbeiten sind so weit gediehen, dass die Verkehrsführung wieder umgebaut werden kann. Das geschieht am Wochenende, und deshalb steht von Samstag, 5 Uhr, bis Montag, 5 Uhr, in Fahrtrichtung Neuss nur ein Fahrstreifen zur Verfügung und die Anschlussstelle Bilk wird von der Münchener Straße in Richtung Neuss gesperrt. Die Gegenrichtung wird an einem anderen Wochenende in Angriff genommen.
Festgesessen Fünf Stunden lang saß am Dienstag ein Fassadenarbeiter in 23 Metern Höhe auf einer Arbeitsbühne am Seestern fest. Nachdem Techniker sich mehrere Stunden lang vergeblich bemüht hatten, die Maschine wieder in Gang zu setzen, half die Feuerwehr und holte den Mann über die Drehleiter auf den Boden zurück. Der 55-Jährige setzte dann seine Arbeit fort.
Wasserschaden 19 Stunden dauerte der Feuerwehreinsatz an einer Tiefgarage in Golzheim. Die war am Dienstagmorgen voll Wasser gelaufen, und die letzten der geschätzt zehn Millionen Liter wurden am frühen Mittwochmorgen von der Feuerwehr in den Rhein gepumpt. Dabei kamen Hochleistungspumpen zum Einsatz, die eigentlich bei Großbränden Löschwasser aus dem Fluss pumpen sollen. Über die Höhe des Schadens in der derzeit nicht genutzten Tiefgarage wurde nichts bekannt.
Klima-Demo Vor der Staatskanzlei haben am Mittwoch rund 60 Mitglieder der Umweltschutzbewegung Extinction Rebellion das Ende des Braunkohleabbaus am Niederrhein und den Abriss-Stopp in vom Tagebau bedrohten Dörfern gefordert. Die nicht angemeldete Demonstration, die bis zum frühen Abend dauerte, verlief nach Polizeiangaben friedlich. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort.
OBERBILK Ein erster Corona-Verdachtsfall bei einem Strafverteidiger in einem Mammut-Prozess beschäftigt seit Dienstag das Landgericht. Im Verfahren gegen zwei Brüder (33/25), die teils gemeinsam eine 18-jährige Schülerin über Monate hinweg zur Prostitution gezwungen haben sollen, hat der Hauptverteidiger nach dem Prozesstag am Dienstag per Schnelltest einen positiven Covid-19-Befund erhalten.
Der Prozess sei dadurch nicht in Gefahr, erklärte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Das Verfahren gegen die Brüder, das im Juli 2020 begonnen hatte, könne bis zu zwei Monate ruhen. Ursprünglich sollte der Prozess am 22.Februar fortgesetzt werden. Jetzt wird abgewartet, bis die Coronatest-Ergebnisse von Angeklagten, Mitverteidigern und anderen Prozessbeteiligten vorliegen.
Vor Gericht gelten aber seit jeher besondere Regeln – auch im Lockdown. So ist die Corona-Schutzverordnung innerhalb von Gerichtssälen außer Kraft, weil sie in den Hallen der Justiz formell keine Gültigkeit
hat. Dort liegt die Sitzungsgewalt bei den einzelnen Richtern. Sie können anordnen, welche Schutz-Maßnahmen eingehalten werden müssen oder nicht.
Aktuell haben Amts- und Landgericht ihre Verhandlungen bereits auf das Nötigste reduziert. So prangt an Sitzungstafeln vor jedem Gerichtssaal immer öfter die elektronische Anzeige: „Zur Zeit liegen im System keine Termine“vor – oder „Termin aufgehoben“. Richter, die dennoch über Strafanklagen oder über Zivilverfahren verhandeln wollen, können die Regeln dafür in ihrem Sitzungssaal dann selbst festlegen und auch überwachen.
Rechtsfrei sind Gerichtssäle damit aber nicht. Sitzungspolizeilich sind jedoch nur die Richter dafür verantwortlich, ob ein Anwalt, Staatsanwalt oder Gutachter im Prozess eine Mund-Nasen-Maske zu tragen hat, welche Abstände zwischen Zuschauern oder Prozessteilnehmern einzuhalten sind, und wie viel Publikum zugelassen wird. Gibt es keine andere Anordnung, dann kann es in Großverfahren mit mehreren Angeklagten, deren Verteidigern oder Klägern und deren Anwälten also vorkommen, dass mit Billigung der Vorsitzenden auf Mund-Nasen-Masken verzichtet werden darf.
De facto sind beispielsweise beim Amtsgericht aber fast alle Prozesstermine abgesagt. Ob Nachbarschaftsklage oder Streit um Flugkosten, Knöllchenprozess oder Strafverhandlungen um Bagatelldelikte – die Betroffenen müssen hinnehmen, dass alle Fälle, die nicht als absolut dringlich eingestuft sind, später verhandelt werden – nach einer Rückkehr der Gerichte zum Regelbetrieb.
Nur bei Strafprozessen, in denen Angeklagte in Haft sitzen, gilt der Beschleunigungsgrundsatz: Diese Verfahren müssen weiter vorrangig behandelt werden, der Rest bleibt vorerst unerledigt. Für Richter und deren Geschäftsstellen bedeutet das auch, dass alle jetzt nicht erledigten Fälle irgendwann wieder anstehen. „Dann arbeiten wir das Stück um Stück ab“, so Amtsgerichtssprecherin Elena Frick. Bürger müssen sich also darauf einstellen, dass ihre Verfahren als Folge der Corona-Pandemie deutlich länger dauern als sonst.
Beim Landgericht stehen dagegen weiterhin mehrere Prozess täglich zur Verhandlung an. Zum Beispiel Großverfahren, bei denen Angeklagte in Haft sitzen, können nicht grundlos einfach abgebrochen werden. Bei mehreren Angeklagten samt Verteidigern sowie etlichen Justizwachtmeistern plus Gutachtern oder auch Dolmetschern sitzen trotz aller Corona-Regeln also zeitweise bis zu 30 Personen (mit oder ohne Maske) über Stunden hinweg in einem Gerichtssaal zusammen.
Dass das Justizzentrum nicht zum Corona-Hotspot wird, liegt für Landgerichtsprecherin Elisabeth Stöve auch an der speziellen Lüftungsanlage im Gebäudekomplex. So verweist Stöve auf ein Experten-Gutachten, wonach die Luft auch in den größten Gerichtssälen etwa „alle fünf Minuten“komplett ausgetauscht werde. Zudem gilt auf Anordnung des Landgerichtspräsidenten auf den Gängen des Gebäudes, auf Fluren und in der Haupthalle Maskenpflicht, dürfen Fahrstühle nur noch von maximal zwei Personen besetzt werden – und Desinfektionsmittel steht an allen publikumsträchtigen Stellen zur Verfügung.