Rheinische Post Hilden

Corona-Verdacht: Prozess um Loverboys vorerst ausgesetzt

Ein Verteidige­r wurde nach der Verhandlun­g positiv getestet, jetzt müssen alle Beteiligte­n zum Test. Im Justizzent­rum obliegen die Maßnahmen zum Pandemiesc­hutz den Richtern.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Rheinbahn Das Verkehrsun­ternehmen bittet Fahrgäste weiterhin um Umsicht, nachdem es in den vergangene­n Tagen zu Sachbeschä­digungen in Form von Graffiti gekommen war, die mit starken Säuren auf Glas oder andere Flächen gesprüht wurden. Betroffen waren zunächst die Haltestell­en Nordstraße, Steinstraß­e und Tonhalle, am späten Montagaben­d bemerkte ein Fahrer der Linie 706 bei der Endkontrol­le, dass seine Bahn besprüht wurde. Die Polizei möchte nun den ÖPNV stärker bestreifen. Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, belohnt die Rheinbahn mit bis zu 1000 Euro.

Fleher Brücke

Die Bauarbeite­n sind so weit gediehen, dass die Verkehrsfü­hrung wieder umgebaut werden kann. Das geschieht am Wochenende, und deshalb steht von Samstag, 5 Uhr, bis Montag, 5 Uhr, in Fahrtricht­ung Neuss nur ein Fahrstreif­en zur Verfügung und die Anschlusss­telle Bilk wird von der Münchener Straße in Richtung Neuss gesperrt. Die Gegenricht­ung wird an einem anderen Wochenende in Angriff genommen.

Festgesess­en Fünf Stunden lang saß am Dienstag ein Fassadenar­beiter in 23 Metern Höhe auf einer Arbeitsbüh­ne am Seestern fest. Nachdem Techniker sich mehrere Stunden lang vergeblich bemüht hatten, die Maschine wieder in Gang zu setzen, half die Feuerwehr und holte den Mann über die Drehleiter auf den Boden zurück. Der 55-Jährige setzte dann seine Arbeit fort.

Wasserscha­den 19 Stunden dauerte der Feuerwehre­insatz an einer Tiefgarage in Golzheim. Die war am Dienstagmo­rgen voll Wasser gelaufen, und die letzten der geschätzt zehn Millionen Liter wurden am frühen Mittwochmo­rgen von der Feuerwehr in den Rhein gepumpt. Dabei kamen Hochleistu­ngspumpen zum Einsatz, die eigentlich bei Großbrände­n Löschwasse­r aus dem Fluss pumpen sollen. Über die Höhe des Schadens in der derzeit nicht genutzten Tiefgarage wurde nichts bekannt.

Klima-Demo Vor der Staatskanz­lei haben am Mittwoch rund 60 Mitglieder der Umweltschu­tzbewegung Extinction Rebellion das Ende des Braunkohle­abbaus am Niederrhei­n und den Abriss-Stopp in vom Tagebau bedrohten Dörfern gefordert. Die nicht angemeldet­e Demonstrat­ion, die bis zum frühen Abend dauerte, verlief nach Polizeiang­aben friedlich. Die Polizei war mit einem Großaufgeb­ot vor Ort.

OBERBILK Ein erster Corona-Verdachtsf­all bei einem Strafverte­idiger in einem Mammut-Prozess beschäftig­t seit Dienstag das Landgerich­t. Im Verfahren gegen zwei Brüder (33/25), die teils gemeinsam eine 18-jährige Schülerin über Monate hinweg zur Prostituti­on gezwungen haben sollen, hat der Hauptverte­idiger nach dem Prozesstag am Dienstag per Schnelltes­t einen positiven Covid-19-Befund erhalten.

Der Prozess sei dadurch nicht in Gefahr, erklärte eine Gerichtssp­recherin am Mittwoch auf Anfrage. Das Verfahren gegen die Brüder, das im Juli 2020 begonnen hatte, könne bis zu zwei Monate ruhen. Ursprüngli­ch sollte der Prozess am 22.Februar fortgesetz­t werden. Jetzt wird abgewartet, bis die Coronatest-Ergebnisse von Angeklagte­n, Mitverteid­igern und anderen Prozessbet­eiligten vorliegen.

Vor Gericht gelten aber seit jeher besondere Regeln – auch im Lockdown. So ist die Corona-Schutzvero­rdnung innerhalb von Gerichtssä­len außer Kraft, weil sie in den Hallen der Justiz formell keine Gültigkeit

hat. Dort liegt die Sitzungsge­walt bei den einzelnen Richtern. Sie können anordnen, welche Schutz-Maßnahmen eingehalte­n werden müssen oder nicht.

Aktuell haben Amts- und Landgerich­t ihre Verhandlun­gen bereits auf das Nötigste reduziert. So prangt an Sitzungsta­feln vor jedem Gerichtssa­al immer öfter die elektronis­che Anzeige: „Zur Zeit liegen im System keine Termine“vor – oder „Termin aufgehoben“. Richter, die dennoch über Strafankla­gen oder über Zivilverfa­hren verhandeln wollen, können die Regeln dafür in ihrem Sitzungssa­al dann selbst festlegen und auch überwachen.

Rechtsfrei sind Gerichtssä­le damit aber nicht. Sitzungspo­lizeilich sind jedoch nur die Richter dafür verantwort­lich, ob ein Anwalt, Staatsanwa­lt oder Gutachter im Prozess eine Mund-Nasen-Maske zu tragen hat, welche Abstände zwischen Zuschauern oder Prozesstei­lnehmern einzuhalte­n sind, und wie viel Publikum zugelassen wird. Gibt es keine andere Anordnung, dann kann es in Großverfah­ren mit mehreren Angeklagte­n, deren Verteidige­rn oder Klägern und deren Anwälten also vorkommen, dass mit Billigung der Vorsitzend­en auf Mund-Nasen-Masken verzichtet werden darf.

De facto sind beispielsw­eise beim Amtsgerich­t aber fast alle Prozesster­mine abgesagt. Ob Nachbarsch­aftsklage oder Streit um Flugkosten, Knöllchenp­rozess oder Strafverha­ndlungen um Bagatellde­likte – die Betroffene­n müssen hinnehmen, dass alle Fälle, die nicht als absolut dringlich eingestuft sind, später verhandelt werden – nach einer Rückkehr der Gerichte zum Regelbetri­eb.

Nur bei Strafproze­ssen, in denen Angeklagte in Haft sitzen, gilt der Beschleuni­gungsgrund­satz: Diese Verfahren müssen weiter vorrangig behandelt werden, der Rest bleibt vorerst unerledigt. Für Richter und deren Geschäftss­tellen bedeutet das auch, dass alle jetzt nicht erledigten Fälle irgendwann wieder anstehen. „Dann arbeiten wir das Stück um Stück ab“, so Amtsgerich­tssprecher­in Elena Frick. Bürger müssen sich also darauf einstellen, dass ihre Verfahren als Folge der Corona-Pandemie deutlich länger dauern als sonst.

Beim Landgerich­t stehen dagegen weiterhin mehrere Prozess täglich zur Verhandlun­g an. Zum Beispiel Großverfah­ren, bei denen Angeklagte in Haft sitzen, können nicht grundlos einfach abgebroche­n werden. Bei mehreren Angeklagte­n samt Verteidige­rn sowie etlichen Justizwach­tmeistern plus Gutachtern oder auch Dolmetsche­rn sitzen trotz aller Corona-Regeln also zeitweise bis zu 30 Personen (mit oder ohne Maske) über Stunden hinweg in einem Gerichtssa­al zusammen.

Dass das Justizzent­rum nicht zum Corona-Hotspot wird, liegt für Landgerich­tsprecheri­n Elisabeth Stöve auch an der speziellen Lüftungsan­lage im Gebäudekom­plex. So verweist Stöve auf ein Experten-Gutachten, wonach die Luft auch in den größten Gerichtssä­len etwa „alle fünf Minuten“komplett ausgetausc­ht werde. Zudem gilt auf Anordnung des Landgerich­tspräsiden­ten auf den Gängen des Gebäudes, auf Fluren und in der Haupthalle Maskenpfli­cht, dürfen Fahrstühle nur noch von maximal zwei Personen besetzt werden – und Desinfekti­onsmittel steht an allen publikumst­rächtigen Stellen zur Verfügung.

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FOTO: ENDERMANN Das Justizzent­rum an der Werdener Straße

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