Ex-Bordell-Chef muss wohl nicht mehr ins Gefängnis
DÜSSELDORF Fast vier Jahre nach dem Schlussurteil im Rotlicht-Prozess um die einstigen Rethelstraßen-Bordelle musste der damals angeklagte Tomas M. (55) am Mittwoch erneut im Landgericht vorsprechen. Im Juli 2017 war er nach einem der längsten Strafverfahren der jüngeren Düsseldorfer Justizgeschichte wegen räuberischer Erpressung, wegen Betruges und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden.
Bis dahin hatte er allerdings bereits rund fünf Jahre in U-Haft verbracht, kam daher am Tag des Urteils zunächst frei. Am Mittwoch ging es nun darum, ob seine Reststrafe von mehr als drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Darüber will das Landgericht nächste Woche schriftlich entscheiden. Als der Rethelstraßen-Prozess im Juli 2013 begann, saßen neben Bordell-Betreiber M. acht weitere Angeklagte vor dem Landgericht, darunter Prostituierte, Hauswirtschafter und sonstige Bordell-Mitarbeiter. Ihnen wurde vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 etliche Bordellkunden systematisch „abgezogen“zu haben.Durch angeblich heimliche Verabreichung von Drogen oder K.O.-Tropfen sollen die Freier außer Gefecht gesetzt und ihre Kreditkarten dann zu Unrecht bis ans Limit oder darüber hinaus belastetet worden sein. Eine der Prostituierten wurde im Verfahrensverlauf freigesprochen, einen anderen Angeklagten hat das Landgericht nach einem Teilgeständnis zu vier Jahren Haft verurteilt.
Bis auf die Verfahren gegen Tomas M. und einen seiner engsten Mitarbeiter wurden die Verhandlungen gegen die übrigen Angeklagten nach und nach abgetrennt und gesondert fortgeführt. Zuletzt saßen im Juli 2017 nur noch M. und sein Vertrauter auf der Anklagebank, beide wurden schuldig gesprochen, der Vertraute zu vier Jahren Haft verurteilt. Beide Männer kamen direkt nach dem Urteilsspruch auf freien Fuß – und M. hat seitdem keinen einzigen Tag mehr hinter Gittern verbracht.
Am Mittwoch ging es jetzt bei seiner persönlichen Anhörung darum, ob seine Reststrafe inzwischen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ein psychiatrischer Gutachter soll sich dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen haben. Ob das Landgericht dem folgt und damit auch das allerletzte Kapitel dieses Rotlicht-Prozesses schließt, will die Strafkammer in den nächsten Tagen schriftlich mitteilen. Die damaligen Bordelle an der Rethelstraße sind längst geschlossen, die Gebäude bereits abgerissen worden.