Electri-City: Stadttochter muss zahlen
Der Vertrag mit Musiker Rudi Esch wurde nicht wirksam beendet, entschied das Oberlandesgericht.
STOCKUM (wuk) Musiker, Veranstalter und Autor Rüdiger „Rudi“Esch (57) steht nun doch als Sieger da. In seinem Honorarstreit mit der Congress GmbH um die Veranstaltungsreihe Electri-City hat das Oberlandesgericht (OLG) dem Berufsmusiker nachträglich fast 7000 Euro zugesprochen.
Bis September 2019 hatte Esch laut Urteil demnach Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit. Die Congress GmbH, die je zur Hälfte der Stadt und der Messe gehört, hatte sich schon Ende 2018 aus dem Projekt zurückziehen wollen. Doch ohne förmlich korrekte Kündigung für Esch blieb die GmbH in der Zahlungspflicht, entschied das OLG. Das Landgericht hatte das in erster Instanz noch anders bewertet und Esch alle Forderungen abgesprochen.
Neuland hatte der Musiker 2015 betreten, als er Electri-City ins Leben rief, um fortan einmal jährlich durch Vorträge und Konzerte die Geschichte der elektronischen Musik zu thematisieren. So angetan war die Congress GmbH damals vom Esch-Konzept, dass man sich
2016 dort einklinkte, das Projekt förderte und sich die Mitwirkung von Esch vertraglich „für zunächst fünf Jahre“sicherte – damals sogar mit Verlängerungsklausel.
Doch drei Jahre später erklärte die GmbH, man habe sich aus dem Vertrag zurückgezogen, weil die Veranstaltungsreihe „defizitär“gewesen sei, wie es in einer Erklärung dazu hieß. So habe es 2018 lediglich 13 zahlende Teilnehmer gegeben, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sei ein „Gesamtfehlbetrag“von rund 200.000 Euro entstanden.
Von einer Erfüllung des Fünf-Jahres-Vertrages, die Esch geltend machte, sollte plötzlich keine Rede mehr sein. Mehr noch: Weil die Congress-Buchhaltung „fälschlicherweise“Anfang 2019 noch vier Monatshonorare für Esch überwies, forderten die GmbH-Anwälte diese in ihrer Widerklage zurück. Das OLG ging jedoch nicht davon aus, dass sich die Congress GmbH Ende 2018 von ihrem Partner Esch überhaupt durch eine wirksame Kündigung getrennt habe. Zwar müsse Esch rund 1000 Euro zurückzahlen, im Gegenzug wurden ihm allerdings 7616 Euro zugesprochen nebst Zinsen, die die Congress GmbH nun aufbringen muss.