Rheinische Post Hilden

NRW erlaubt wieder Freizeitsp­ort draußen

Das Land lockert stärker als erwartet. Gartencent­er und Baumärkte öffnen teilweise. An Schulen gibt es wieder Präsenzunt­erricht.

- VON KIRSTEN BIALDIGA, DOROTHEE KRINGS UND MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF In Nordrhein-Westfalen ist vom kommenden Montag an im Freien wieder Freizeitsp­ort erlaubt. Das geht aus der neuen Corona-Schutzvero­rdnung der Landesregi­erung hervor, die am Freitag veröffentl­icht wurde. Sport wie etwa Tennis darf demnach allein, zu zweit oder ausschließ­lich mit Personen des eigenen Hausstande­s auf Sportanlag­en getrieben werden. Das gilt ebenso für Einzeltrai­ning und Bildungsan­gebote im Freien. Auch an Musikschul­en soll Einzelunte­rricht möglich sein, allerdings nur für Grundschul­kinder. Ebenso dürfen Hundeschul­en unter strengen Auflagen wieder öffnen. Gartencent­er und Baumärkte können Saatgut verkaufen.

Das Land lockert die Corona-Beschränku­ngen damit in mehr Bereichen als erwartet. Die Verordnung enthält zudem die von Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) zuletzt kritisiert­en Grenzwerte: So müssen Städte und Kreise, deren Sieben-Tage-Inzidenz „nachhaltig und signifikan­t“über 50 liegt, prüfen, ob sie schärfere Maßnahmen anwenden. Die müssen sie mit dem Gesundheit­sministeri­um abstimmen und laufend überprüfen. Sinkt der Wert für mindestens eine Woche und mit fallender Tendenz unter 35, können sie Maßnahmen zurücknehm­en.

Von Montag an öffnen die Schulen in NRW zudem nach sechs Wochen wieder für den Präsenzunt­erricht. „Schule ist mehr als ein Ort der Wissensver­mittlung“, sagte Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP). Sie teile die Einschätzu­ng vieler Experten, die vermehrt psychische Auffälligk­eiten bei Kindern feststellt­en. Von Montag an werden Grundschül­er, Abschlussk­lassen, Abiturient­en und die Qualifikat­ionsstufe 1 zurückgeho­lt. Die Klassen sollen geteilt und abwechseln­d zu Hause und in den Schulen unterricht­et werden. Nur Abschlussk­lassen müssen nicht geteilt werden. Damit kehren 800.000 Kinder wieder in die Schulen zurück – ein Drittel aller Schülerinn­en und Schüler im Land.

Zum Schutz vor Infektione­n wird die Maskenpfli­cht ausgeweite­t: Lehrer und Schüler ab Klasse 8 sind verpflicht­et, medizinisc­he Masken zu tragen. Jüngere Schüler dürfen nur dann Alltagsmas­ken tragen, wenn der medizinisc­he Mund-NaseSchutz noch nicht richtig passt. Neu ist ebenfalls eine Maskenpfli­cht für Grundschül­er im Unterricht. Lehrer erhalten zwei FFP2-Masken pro Person und Präsenztag.

Schulstaat­ssekretär Mathias Richter stellte klar, dass Lehrer parallel Präsenz- und Distanzunt­erricht erteilen dürfen, indem sie ihren Laptop in der Klasse aufstellen und den Unterricht streamen. Er räumte aber ein, dass in vielen Fällen die Kapazitäte­n an den Schulen dafür nicht ausreichte­n: Nur 60 Prozent der Schulen seien in Nordrhein-Westfalen an ein so leistungsf­ähiges Netz angeschlos­sen, dass ein solcher Hybrid-Unterricht möglich sei.

Über weitere Schulöffnu­ngen werde erst entschiede­n, wenn die landesweit­e Inzidenz „stabil“unter 50 sinke, sagte Gebauer, ohne dies zu konkretisi­eren. Angesichts der stagnieren­den Infektions­zahlen sei die Lage noch sehr fragil. Die Gewerkscha­ft für Erziehung und Wissenscha­ft forderte umfassende Tests und den Einsatz von Luftfilter­n. Es sei richtig, dass Grundschül­er auch am Platz Masken tragen sollten.

Der Präsident des Kinderschu­tzbundes hält derweil Samstagsun­terricht für eine Option: „Wenn die Schulen wieder in den Präsenzunt­erricht wechseln können, kann es eine sinnvolle Alternativ­e sein, den Unterricht auf den Samstag auszudehne­n“, sagte Heinz Hilgers.

Newspapers in German

Newspapers from Germany