So lassen sich Steuern für 2020 sparen
Im Schnitt erhalten Steuerzahler rund 1000 Euro zurück. Ausgaben für Homeoffice lassen sich besser absetzen.
DÜSSELDORF Bei Steuererklärungen gibt es laut Bund der Steuerzahler im Durchschnitt rund 1000 Euro Erstattung. Die Arbeit lohnt also.
Belege sortieren
Man sollte schon früh im Jahr die gesammelten Quittungen und Kontoauszüge sortieren. Dann lässt sich fehlendes Material schnell anfordern.
Digitale Eingabe
prüfen Rund 60 Prozent der Steuererklärungen werden online und authentifiziert abgegeben. Die kostenlose Verwaltung aller Daten ermöglicht Elster, das Onlineportal der Finanzverwaltung. Neun Millionen Menschen sind angemeldet. Das System bietet nur die kostenlosen Ausfüllhinweise der Finanzbehörden. Bei anderen Programmen werden zu den verschiedenen Themen Sparhinweise eingeblendet. Einfach zu nutzen ist das Steuerprogramm von Aldi, das für 4,99 Euro zur Jahreswende erhältlich war. Es basiert auf dem 12,95 Euro teuren Programm Tax von Buhl, das von „Computer-Bild“die beste Bewertung mit der Note 1,4 erhalten hatte. Auch der Lidl-Steuer-Sparer basiert auf dem Buhl-Programm. Eine Bewertung mit der Note 1,7 erhielt das Wiso-Steuersparbuch, das 29,95 Euro kostet.
Abgabepflicht prüfen
Für 2020 müssen deutlich mehr Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben als sonst. Denn jeder, der mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosenunterstützung erhielt, muss dem Finanzamt sein Einkommen darlegen. Stichtag ist der 2. August 2021. Hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, läuft die Frist bis 28. Februar 2022.
Nachzahlungsrisiko Kurzarbeit Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die Summe des Kurzarbeitergeldes den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Dies kann zu Nachzahlungen führen, wenn ein Beschäftigter einige Monate lang sowohl Lohn als auch steuerfreies Kurzarbeitergeld erhielt, weil das reale Einkommen höher war als nur bei Berücksichtigung des Lohnes. Eine gute Chance auf Rückzahlung haben Arbeitnehmer, die monatelang komplett in Kurzarbeit waren, aber ansonsten ein gutes Einkommen hatten.
Homeoffice/Fahrten Arbeitnehmer, die wegen der Pandemie zu Hause arbeiteten, dürfen für bis zu 120 Tage eine Pauschale von fünf Euro am Tag absetzen, also bis zu 600 Euro im Jahr. Sie müssen im
Gegenzug die Zahl der Tage in ihrer Steuererklärung reduzieren, an denen sie angeben, zur Arbeit gefahren zu sein. Weil pro Kilometer 30 Cent am Tag von der Steuer abgesetzt werden können, bringt das Absetzen gefahrener Kilometer ab einer Strecke von 17 Kilometern rein rechnerisch mehr als das Geltendmachen der Homeoffice-Pauschale. Das Finanzministerium weist daraufhin, dass die Angaben richtig sein müssten. Eine glaubhafte und logische Aufteilung zwischen Tagen im Homeoffice und Tagen in der Firma reiche in der Regel aus, sagt Frank Plankermann, Vorsitzender des Steuerberaterbundes in Düsseldorf. Aber Nachfragen durch das Finanzamt sind möglich.
1250-Euro-Regel Ein Arbeitszimmer zu Hause konnten früher fast nur Lehrer oder Außendienstler mit bis zu 1250 Euro im Jahr absetzen, weil sie für einen Teil ihrer Arbeit
keinen Raum des Arbeitgebers nutzen können. Stiftung Warentest meint, auch viele andere Arbeitnehmer könnten diese Möglichkeit 2020 nutzen. Voraussetzung ist eine Anweisung des Arbeitgebers, dass Beschäftigte die Firma nicht betreten sollen. Außerdem muss es sich um einen abgeschlossenen Raum handeln. Wer nur den Küchentisch nutzte, kann nur die 600-Euro-Pauschale absetzen. Sofern Beschäftigte innerhalb einer Woche mindestens drei von fünf Tage im Arbeitszimmer tätig waren, können sie die Kosten in der Zeit ganz ansetzen.
Büromaterial Weil Millionen Menschen ins Homeoffice wechselten, können sie Anschaffungen dafür geltend machen. Das können Arbeitsmittel und Drucker sein, ein Arbeitsstuhl, auch Papier. Wer eigene Hardware wie einen neuen Laptop oder einen größeren Bildschirm kauft, kann den Kaufpreis
bis zu 800 Euro netto, also ohne Mehrwertsteuer, sofort von der Steuer absetzen. Bürger, die noch teurere Geräte gekauft haben, sollten noch etwas abwarten, rät der Bund der Steuerzahler: Um die Digitalisierung zu fördern, will der Bund anbieten, dass Digitalgeräte noch großzügiger sofort abgeschrieben werden können.
Corona-Masken Arbeitnehmer, die für die Arbeit Atemschutzmasken kauften, müssten diese als Werbungskosten geltend machen können. Das bringt nur etwas, sofern alle selbst bezahlten Ausgaben für den Job 1000 Euro im Jahr überschreiten.
Betreungskosten Für Kinder unter 14 Jahren akzeptiert das Finanzamt zwei Drittel der Betreungskosten, maximal 4000 Euro pro Kind.
Außergewöhnliche Belastungen Ungewöhnliche Ausgaben durch Krankheit und Pflege oder Ausgaben für Rezeptgebühren, Spangen, Zahnersatz oder Hörgeräte können als Summe steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung des Steuerzahlers überschreiten. Bei Familien mit drei Kindern wird dieser Betrag bei einem Prozent des Einkommens erreicht, wenn sie maximal 51.130 Euro verdienen, also schon bei 511 Euro im Jahr. Ein Single ohne Kind muss solche Ausgaben mit sechs Prozent des Einkommens selber tragen, solange er zwischen 15.341 Euro und 51.130 Euro verdient. Ein Rentner, der 20.000 Euro an Einnahmen hat, muss etwas mehr als 1000 Euro selber tragen. Höhere Ausgaben kann er von der Steuer absetzen. Der Steuerzahlerbund empfiehlt, alle Krankheitskosten zu melden, weil beim Bundesfinanzhof geprüft wird, ob der Abzug der Eigenbelastung möglicherweise großzügiger behandelt wird. Bürger sollten versuchen, höhere Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, damit der Freibetrag leichter und mit höheren Beträgen überschritten wird.
Haushaltsnahe Aufwendungen
Maximal können 20.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen und 6000 Euro für Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Von anerkannten Beträgen gibt es jeweils ein Fünftel zurück, egal wie hoch der persönliche Steuersatz liegt. Es können nur die Lohnkosten, Maschinen
und Fahrtkosten abgesetzt werden. Alle Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen; eine Zahlung mit Bargeld akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Behörde akzeptiert auch Kosten für Arbeiten, die außerhalb der Wohnung durchgeführt wurden, aber noch im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.
Staatshilfen Selbstständige und Unternehmer konnten 2020 Unterstützung wegen der Folgen der Pandemie beantragen. Sie müssen diese Zahlungen als Betriebseinnahmen angeben, wodurch Steuern anfallen können.
Private Rente Einzahlungen in die Riester-Rente können pro Kopf mit bis zu 2400 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden, ebenso die Zahlungen in die Rürup-Rente. Dieser Steuervorteil bringt bei Gutverdienern mehr als die reine Zulage bei Riester.
Corona-Bonus Arbeitgeber durften ihren Beschäftigten im vergangen Jahr bis zu 1500 Euro steuerfrei zusätzlich auszahlen, um zusätzliche Belastungen wegen der Pandemie auszugleichen. In manchen Betrieben wären Beschäftigte klug beraten, auf einen solchen steuerfreien Bonus in diesem Jahr zu dringen statt anderer, steuerpflichtiger Leistungen.