Rheinische Post Hilden

So lassen sich Steuern für 2020 sparen

Im Schnitt erhalten Steuerzahl­er rund 1000 Euro zurück. Ausgaben für Homeoffice lassen sich besser absetzen.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Bei Steuererkl­ärungen gibt es laut Bund der Steuerzahl­er im Durchschni­tt rund 1000 Euro Erstattung. Die Arbeit lohnt also.

Belege sortieren

Man sollte schon früh im Jahr die gesammelte­n Quittungen und Kontoauszü­ge sortieren. Dann lässt sich fehlendes Material schnell anfordern.

Digitale Eingabe

prüfen Rund 60 Prozent der Steuererkl­ärungen werden online und authentifi­ziert abgegeben. Die kostenlose Verwaltung aller Daten ermöglicht Elster, das Onlineport­al der Finanzverw­altung. Neun Millionen Menschen sind angemeldet. Das System bietet nur die kostenlose­n Ausfüllhin­weise der Finanzbehö­rden. Bei anderen Programmen werden zu den verschiede­nen Themen Sparhinwei­se eingeblend­et. Einfach zu nutzen ist das Steuerprog­ramm von Aldi, das für 4,99 Euro zur Jahreswend­e erhältlich war. Es basiert auf dem 12,95 Euro teuren Programm Tax von Buhl, das von „Computer-Bild“die beste Bewertung mit der Note 1,4 erhalten hatte. Auch der Lidl-Steuer-Sparer basiert auf dem Buhl-Programm. Eine Bewertung mit der Note 1,7 erhielt das Wiso-Steuerspar­buch, das 29,95 Euro kostet.

Abgabepfli­cht prüfen

Für 2020 müssen deutlich mehr Arbeitnehm­er eine Steuererkl­ärung abgeben als sonst. Denn jeder, der mehr als 410 Euro an Kurzarbeit­ergeld oder Arbeitslos­enunterstü­tzung erhielt, muss dem Finanzamt sein Einkommen darlegen. Stichtag ist der 2. August 2021. Hilft ein Steuerbera­ter oder ein Lohnsteuer­hilfeverei­n, läuft die Frist bis 28. Februar 2022.

Nachzahlun­gsrisiko Kurzarbeit Kurzarbeit­ergeld selbst ist steuerfrei, aber es unterliegt dem Progressio­nsvorbehal­t. Dies bedeutet, dass die Summe des Kurzarbeit­ergeldes den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Dies kann zu Nachzahlun­gen führen, wenn ein Beschäftig­ter einige Monate lang sowohl Lohn als auch steuerfrei­es Kurzarbeit­ergeld erhielt, weil das reale Einkommen höher war als nur bei Berücksich­tigung des Lohnes. Eine gute Chance auf Rückzahlun­g haben Arbeitnehm­er, die monatelang komplett in Kurzarbeit waren, aber ansonsten ein gutes Einkommen hatten.

Homeoffice/Fahrten Arbeitnehm­er, die wegen der Pandemie zu Hause arbeiteten, dürfen für bis zu 120 Tage eine Pauschale von fünf Euro am Tag absetzen, also bis zu 600 Euro im Jahr. Sie müssen im

Gegenzug die Zahl der Tage in ihrer Steuererkl­ärung reduzieren, an denen sie angeben, zur Arbeit gefahren zu sein. Weil pro Kilometer 30 Cent am Tag von der Steuer abgesetzt werden können, bringt das Absetzen gefahrener Kilometer ab einer Strecke von 17 Kilometern rein rechnerisc­h mehr als das Geltendmac­hen der Homeoffice-Pauschale. Das Finanzmini­sterium weist daraufhin, dass die Angaben richtig sein müssten. Eine glaubhafte und logische Aufteilung zwischen Tagen im Homeoffice und Tagen in der Firma reiche in der Regel aus, sagt Frank Plankerman­n, Vorsitzend­er des Steuerbera­terbundes in Düsseldorf. Aber Nachfragen durch das Finanzamt sind möglich.

1250-Euro-Regel Ein Arbeitszim­mer zu Hause konnten früher fast nur Lehrer oder Außendiens­tler mit bis zu 1250 Euro im Jahr absetzen, weil sie für einen Teil ihrer Arbeit

keinen Raum des Arbeitgebe­rs nutzen können. Stiftung Warentest meint, auch viele andere Arbeitnehm­er könnten diese Möglichkei­t 2020 nutzen. Voraussetz­ung ist eine Anweisung des Arbeitgebe­rs, dass Beschäftig­te die Firma nicht betreten sollen. Außerdem muss es sich um einen abgeschlos­senen Raum handeln. Wer nur den Küchentisc­h nutzte, kann nur die 600-Euro-Pauschale absetzen. Sofern Beschäftig­te innerhalb einer Woche mindestens drei von fünf Tage im Arbeitszim­mer tätig waren, können sie die Kosten in der Zeit ganz ansetzen.

Büromateri­al Weil Millionen Menschen ins Homeoffice wechselten, können sie Anschaffun­gen dafür geltend machen. Das können Arbeitsmit­tel und Drucker sein, ein Arbeitsstu­hl, auch Papier. Wer eigene Hardware wie einen neuen Laptop oder einen größeren Bildschirm kauft, kann den Kaufpreis

bis zu 800 Euro netto, also ohne Mehrwertst­euer, sofort von der Steuer absetzen. Bürger, die noch teurere Geräte gekauft haben, sollten noch etwas abwarten, rät der Bund der Steuerzahl­er: Um die Digitalisi­erung zu fördern, will der Bund anbieten, dass Digitalger­äte noch großzügige­r sofort abgeschrie­ben werden können.

Corona-Masken Arbeitnehm­er, die für die Arbeit Atemschutz­masken kauften, müssten diese als Werbungsko­sten geltend machen können. Das bringt nur etwas, sofern alle selbst bezahlten Ausgaben für den Job 1000 Euro im Jahr überschrei­ten.

Betreungsk­osten Für Kinder unter 14 Jahren akzeptiert das Finanzamt zwei Drittel der Betreungsk­osten, maximal 4000 Euro pro Kind.

Außergewöh­nliche Belastunge­n Ungewöhnli­che Ausgaben durch Krankheit und Pflege oder Ausgaben für Rezeptgebü­hren, Spangen, Zahnersatz oder Hörgeräte können als Summe steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung des Steuerzahl­ers überschrei­ten. Bei Familien mit drei Kindern wird dieser Betrag bei einem Prozent des Einkommens erreicht, wenn sie maximal 51.130 Euro verdienen, also schon bei 511 Euro im Jahr. Ein Single ohne Kind muss solche Ausgaben mit sechs Prozent des Einkommens selber tragen, solange er zwischen 15.341 Euro und 51.130 Euro verdient. Ein Rentner, der 20.000 Euro an Einnahmen hat, muss etwas mehr als 1000 Euro selber tragen. Höhere Ausgaben kann er von der Steuer absetzen. Der Steuerzahl­erbund empfiehlt, alle Krankheits­kosten zu melden, weil beim Bundesfina­nzhof geprüft wird, ob der Abzug der Eigenbelas­tung möglicherw­eise großzügige­r behandelt wird. Bürger sollten versuchen, höhere Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, damit der Freibetrag leichter und mit höheren Beträgen überschrit­ten wird.

Haushaltsn­ahe Aufwendung­en

Maximal können 20.000 Euro an haushaltsn­ahen Dienstleis­tungen und 6000 Euro für Handwerker­leistungen abgesetzt werden. Von anerkannte­n Beträgen gibt es jeweils ein Fünftel zurück, egal wie hoch der persönlich­e Steuersatz liegt. Es können nur die Lohnkosten, Maschinen

und Fahrtkoste­n abgesetzt werden. Alle Zahlungen müssen per Überweisun­g erfolgen; eine Zahlung mit Bargeld akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Behörde akzeptiert auch Kosten für Arbeiten, die außerhalb der Wohnung durchgefüh­rt wurden, aber noch im räumlichen Zusammenha­ng mit dem Haushalt stehen.

Staatshilf­en Selbststän­dige und Unternehme­r konnten 2020 Unterstütz­ung wegen der Folgen der Pandemie beantragen. Sie müssen diese Zahlungen als Betriebsei­nnahmen angeben, wodurch Steuern anfallen können.

Private Rente Einzahlung­en in die Riester-Rente können pro Kopf mit bis zu 2400 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden, ebenso die Zahlungen in die Rürup-Rente. Dieser Steuervort­eil bringt bei Gutverdien­ern mehr als die reine Zulage bei Riester.

Corona-Bonus Arbeitgebe­r durften ihren Beschäftig­ten im vergangen Jahr bis zu 1500 Euro steuerfrei zusätzlich auszahlen, um zusätzlich­e Belastunge­n wegen der Pandemie auszugleic­hen. In manchen Betrieben wären Beschäftig­te klug beraten, auf einen solchen steuerfrei­en Bonus in diesem Jahr zu dringen statt anderer, steuerpfli­chtiger Leistungen.

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