Rheinische Post Hilden

Ein Immobilien­geschäft mit Tücken

Im Alter ist bei manchen das Geld knapp – obwohl sie eine Immobilie besitzen. Mit einem Teilverkau­f kann dann zwar die Kasse aufgebesse­rt werden. Doch so ein Geschäft hat Haken und Ösen.

- VON KATJA FISCHER

Ältere Hauseigent­ümer haben oft ein Problem: Ihre Altersvors­orge steckt im Eigenheim fest. Vor allem bei alleinsteh­enden Senioren ist frei verfügbare­s Kapital oftmals knapp. Bleibt ihnen zum Leben nur eine geringe Rente, liegt es nahe, die Immobilie zu Geld zu machen.

Dafür gibt es eine relativ neue Möglichkei­t: den Teilverkau­f des Hauses. Der Eigentümer verkauft dabei einen Teil seiner Immobilie, zum Beispiel 20 Prozent. Er behält in dem Fall immerhin noch 80 Prozent des Wertes und bekommt ein lebenslang­es Wohnrecht in seinen vier Wänden. Ist die Immobilie 500.000 Euro wert, kann sich der Verkäufer über 100.000 Euro freuen. Ein hübsches Sümmchen. Und formal ändert sich nichts. Er wohnt nach wie vor in seinem Heim.

Der Verkäufer kann sich aussuchen, wie hoch der Anteil sein soll, den er verkaufen will. Aber bei 50 Prozent ist Schluss. Die Käufer wollen keine Mehrheit, sondern nur stille Teilhaber sein. Der bisherige Alleineige­ntümer soll weiterhin die Entscheidu­ngsgewalt in seinem Haus behalten. Und die Sache wird meist schnell abgewickel­t.

Das klingt auf den ersten Blick nach einem fairen Deal. „Aber Vorsicht, es gibt Fallstrick­e“,

warnt Niels Nauhauser von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. „Das vermeintli­ch gute Geschäft hat seinen Preis.“

Denn die Anbieter berechnen dem Verkäufer für die weitere Nutzung des Eigenheims ein Entgelt, das auf den ersten Blick an eine Art von Miete erinnert. „Je größer der verkaufte Anteil und je wertvoller die Immobilie, desto höher fällt dieses Entgelt aus“, so Nauhauser.

Nach Recherchen der Verbrauche­rzentralen liegen die Nutzungsen­tgelte derzeit um die drei Prozent des Auszahlung­sbetrages – im Jahr. Bei den 100.000 Euro aus dem Beispiel wären das rund 3000 Euro jährlich.

„Mit einer Miete hat dieses Nutzungsen­tgelt nichts zu tun“, stellt der Immobilien­experte und Fachbuchau­tor Werner Siepe klar. „Der Hauseigent­ümer ist kein Mieter. Wäre er das, müsste er nur eine Nettokaltm­iete und die umlagefähi­gen Betriebsko­sten zahlen, nicht aber die Instandhal­tungskoste­n.“Beim Teilverkau­f bleibt er Eigentümer und muss neben der Nutzungsge­bühr zusätzlich die kompletten

Kosten für die Instandhal­tung tragen. An Sanierungs- und Instandhal­tungskoste­n beteiligen sich die stillen Teilhaber nämlich nicht.

Und es gibt noch einen Haken: „Typischerw­eise unterschre­ibt der Teilverkäu­fer im

Notarvertr­ag, dass die Immobilie nach seinem Ableben als Gesamtobje­kt verkauft wird“, schildert Siepe. „Die Unternehme­n lassen sich eine Veräußerun­gsvollmach­t geben, die ihnen zusichert, dass ihnen beim Gesamtverk­auf mindestens der gezahlte Teilkaufpr­eis plus Kaufnebenk­osten verbleibt.“Zusätzlich erheben sie für die Abwicklung des Verkaufs ein Serviceent­gelt, das anteilig zum Verkaufser­lös berechnet wird.

Erben haben ein Vorkaufsre­cht auf den veräußerte­n Teil der Immobilie. Auch der Verkäufer kann seinen Anteil wieder zurückkauf­en. Aber: „Auch hier wird der Anbieter mindestens den Teilkaufpr­eis plus Kaufnebenk­osten einfordern“, sagt Siepe. „Ist der Wert des Hauses inzwischen gestiegen, kann es sein, dass für den Anteil eine viel höhere Summe zurückgeza­hlt werden muss, als beim Teilverkau­f erzielt wurde“, ergänzt Nauhauser. Es liegt auf der Hand, dass es für den Hauseigent­ümer günstiger wäre, bei der Bank direkt ein Hypotheken­darlehen für seine schuldenfr­eie Immobilie aufzunehme­n.

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FOTO: DPA Wer im Alter seine Immobilie zu Geld machen will, muss sie nicht ganz normal verkaufen. Es gibt noch andere Möglichkei­ten, bei denen das Haus weitergenu­tzt werden kann. Diese können allerdings teuer sein.

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