Christoph Metzelder muss vor Gericht erscheinen
Von Ende April an verhandelt das Amtsgericht Düsseldorf. Der Ex-Fußballer bestreitet die Vorwürfe.
DÜSSELDORF (wuk) In neun Wochen soll der Strafprozess gegen den Ex-Fußballprofi und früheren Nationalspieler Christoph Metzelder (40) beim Amtsgericht beginnen. Das hat die Justizbehörde mitgeteilt und als Termin für den Prozessauftakt den 29. April genannt. Die Anklage verdächtigt Metzelder, im Jahr 2019 kinder- und jugendpornografische Schriften besessen zu haben. Angeklagt sei er wegen 29 Fällen „des Unternehmens, einer anderen Person Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen“, wie es in der Gerichtsmitteilung heißt. Metzelder, der die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren angeblich noch bestätigt haben soll, trete nun „den Vorwürfen entgegen“, teilte das Amtsgericht mit. Für die öffentliche Verhandlung sind zwei Prozesstermine benannt, ein Urteil könnte am 10. Mai zu erwarten sein.
Nach rechtsstaatlichen Prinzipien hat jeder Angeklagte grundsätzlich als unschuldig zu gelten – bis ein Gericht alle Vorwürfe geprüft hat, zu einem gegenteiligen Urteil gekommen ist und dieser Richterspruch rechtskräftig geworden ist. Diese Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil hat auch bei Ex-Nationalspieler Metzelder zu gelten. Aktuell hat das Amtsgericht die von der Staatsanwaltschaft gegen Metzleder zusammen getragenen Vorwürfe zunächst formell geprüft, befand danach, dass hier ein „hinreichender Tatverdacht“gegen den 40-Jährigen bestehe – und hat deshalb die vorgelegte Anklage gegen ihn jetzt zugelassen. Erst nach diesem Schritt werden sämtliche Vorwürfe dann in einem öffentlichen Prozess geklärt. In einem Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 Jahr hieß es, „das in der Anklageschrift (…) wiedergegebene Ermittlungsergebnis“im Fall Metzelder „beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers, der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien“. Im Prozess vor dem Amtsgericht will sich Metzelder laut Gerichtsmitteilung aber offenbar gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. Kommt das Gericht nicht zu einem Freispruch, dann könnten im Falle eines Schuldspruchs eine Geld- oder auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.