Urlaub gegen Corona-Risiken versichern
Nach dem anstrengenden Lockdown wollen viele Menschen wieder reisen. Bei guter Vorsorge kein Problem.
DÜSSELDORF Endlich wieder reisen – das ist der Wunsch fast aller Deutschen, die bekanntlich als Reiseweltmeister gelten. Und, Tatsache: Es gibt Licht am Horizont der Corona-Krise. Fast alle großen Reiseveranstalter haben inzwischen Schutzkonzepte entwickelt, und in einigen Reiseländern können frisch negativ getestete oder geimpfte Personen gegen entsprechenden Nachweis sogar wieder ganz ohne Quarantäne einreisen. Doch wer jetzt optimistisch bucht und später dann doch nicht reisen kann, hat ein Kostenrisiko, das er unter Umständen selber tragen muss. Ein umfassender Versicherungsschutz ist allerdings möglich – und in sehr vielen Fällen, gerade zur Corona-Zeit, auch ratsam.
Kulanz Generell gilt: Wer seine gebuchte Pauschalreise nicht antreten kann, muss dem Reiseveranstalter eine Entschädigung leisten. Vielfach zeigt sich dieser aber auch kulant. So kann die Reise dann etwa auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden. Oder es ist ein Reiseverkauf an andere möglich. „Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Reiseveranstalter zusätzliche Vorteile in ihre Produkte integriert haben, wie zum Beispiel kostenlose Umbuchungsund Stornierungsmöglichkeiten bis kurz vor Reiseantritt“, sagt Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband (DRV).
Damit hätten Kunden die Möglichkeit, egal aus welchem Grund – also auch aufgrund einer Erkrankung oder weil sie in Quarantäne müssen – flexibel ihre Reisepläne zu verändern oder zu stornieren, ohne dass ihnen dies zusätzliche Kosten verursacht. Urlauber sollten auf solche Vorteile achten, bevor sie ihre Buchung tätigen.
Kostenrisiko Sind hingegen wegen Nichtantritts einer Reise Stornokosten zu zahlen und lässt sich der Anbieter nicht auf Kulanzregelungen ein, kann es für den Kunden schnell teuer werden. Als Faustregel gilt: Je später die Reise abgesagt wird, desto mehr Entschädigung darf der Veranstalter
verlangen. Die Stornokosten können zwischen 20 und 90 Prozent des Reisepreises betragen. Viel Geld kann zudem auch der Abbruch einer Reise aus persönlichen Gründen kosten. Auch hier sollte man mit dem Reiseveranstalter über eine Kulanz-Regel verhandeln. „Bei Pauschalreisen gibt es eine Rund-umdie-Uhr-Betreuung. Die Kunden können sich auf proaktive Hilfe verlassen, wenn wider Erwarten etwas nicht so läuft wie geplant“, betont Reiseexpertin Heinen. Geht der Reiseveranstalter gar pleite, stehen derzeit bis zu 110 Millionen Euro Insolvenzschutz zu Verfügung. Ein neues Gesetz wird diesen Schutz aber schon ab Sommer deutlich erhöhen, wie die Zurich-Versicherung mitteilt.
Höhere Gewalt
Keine Entschädigung steht dem Reiseveranstalter zu, wenn am Bestimmungsort der angebotenen Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten“, wie das Auswärtige Amt erläutert. Das sind beispielsweise Kriegshandlungen, Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit – wie eben die Corona-Pandemie – oder Naturkatastrophen
wie Hochwasser oder Erdbeben. Ein blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amts lohnt sich also (www.auswaertiges-amt. de): Liegt für das betreffende Land eine offizielle Reisewarnung des Ministeriums vor, wird meist „höhere Gewalt oder eine erhebliche Gefährdung“anerkannt.
Versicherung der Veranstalter
Heute enthalten laut DRV viele Reiseangebote auch spezielle Covid-19-Versicherungen, über die beispielsweise eine ungeplant einzulegende Quarantäne im Urlaubsland finanziell abgesichert ist.
Die Angebote seien jedoch bei genauem Hinsehen sehr unterschiedlich. „Verlockende Offerten mit Covid-Schutz halten aber nicht immer, was sie versprechen“, warnt Reinhard Bellinghausen vom Versicherungsmakler
Dr. Walter aus dem Rhein-Sieg-Kreis. So gebe es oft keinen Vollschutz, der aus Reiserücktrittsund Reiseabbruchversicherung bestehe. „Dann müssen die Kunden beispielsweise eine separate Reiserücktrittsversicherung abschließen, die den Covid-19-Schutz enthält“, sagt Bellinghausen. Solche Angebote hält der Experte allerdings für irreführend und rät allen Betroffenen, im Zweifel lieber die Finger davon zu lassen.
Separater Corona-Schutz
Besser als auf die Kulanz der Reiseveranstalter oder auf die Möglichkeit zu hoffen, höhere Gewalt als Ausfallgrund geltend machen zu können, ist es, mit einer eigenen Reiseversicherung auf Nummer sicher zu gehen. Bellinghausen weiß, welche Anforderungen an die Versicherung zu stellen sind. „Sie sollte im Falle einer Erkrankung an Covid-19 und bei Quarantäne leisten und auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten“, unterstreicht er.
In der Übersicht aller Anbieter (siehe obenstehende Tabelle) bieten die Versicherungsunternehmen Ergo und Würzburger besonders umfassenden Corona-Schutz. Dafür muss man oft neben der Reiseversicherung
noch eine Zusatzpolice abschließen. Sie gilt dann jeweils nur für eine Reise. Auch Kunden mit Jahrespolice für alle Reisen im Jahr müssen die Extrapolice immer erneut abschließen.
Vollschutz Der sogenannte Vollschutz aus Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung springt nicht nur im Falle schwerer Erkrankung ein, sondern unter anderem auch bei Impfunverträglichkeit, Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft, betriebsbedingter Kündigung oder Kurzarbeit. Auch wenn die Reise wegen eines erheblichen Schadens am Eigentum, etwa eoines Brandes am eigenen Haus, abgebrochen werden muss, sind die Mehrkosten für die Heimreise versichert. Wichtig ist der Reiseschutz vor allem für Familien und Senioren, bei denen aus Gesundheitsgründen schnell mal eine Reise platzen kann. Die Beitragshöhe richtet sich dabei jeweils nach dem ursprünglich gezahlten Reisepreis und dem Alter der ältesten versicherten Person. Achten sollte man unbedingt auf Tarife ohne eine Selbstbeteiligung.
Dies war der 13. und letzte Teil unserer Serie „Mein Geld“.