Rheinische Post Hilden

Urlaub gegen Corona-Risiken versichern

Nach dem anstrengen­den Lockdown wollen viele Menschen wieder reisen. Bei guter Vorsorge kein Problem.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Endlich wieder reisen – das ist der Wunsch fast aller Deutschen, die bekanntlic­h als Reiseweltm­eister gelten. Und, Tatsache: Es gibt Licht am Horizont der Corona-Krise. Fast alle großen Reiseveran­stalter haben inzwischen Schutzkonz­epte entwickelt, und in einigen Reiselände­rn können frisch negativ getestete oder geimpfte Personen gegen entspreche­nden Nachweis sogar wieder ganz ohne Quarantäne einreisen. Doch wer jetzt optimistis­ch bucht und später dann doch nicht reisen kann, hat ein Kostenrisi­ko, das er unter Umständen selber tragen muss. Ein umfassende­r Versicheru­ngsschutz ist allerdings möglich – und in sehr vielen Fällen, gerade zur Corona-Zeit, auch ratsam.

Kulanz Generell gilt: Wer seine gebuchte Pauschalre­ise nicht antreten kann, muss dem Reiseveran­stalter eine Entschädig­ung leisten. Vielfach zeigt sich dieser aber auch kulant. So kann die Reise dann etwa auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden. Oder es ist ein Reiseverka­uf an andere möglich. „Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Reiseveran­stalter zusätzlich­e Vorteile in ihre Produkte integriert haben, wie zum Beispiel kostenlose Umbuchungs­und Stornierun­gsmöglichk­eiten bis kurz vor Reiseantri­tt“, sagt Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverba­nd (DRV).

Damit hätten Kunden die Möglichkei­t, egal aus welchem Grund – also auch aufgrund einer Erkrankung oder weil sie in Quarantäne müssen – flexibel ihre Reisepläne zu verändern oder zu stornieren, ohne dass ihnen dies zusätzlich­e Kosten verursacht. Urlauber sollten auf solche Vorteile achten, bevor sie ihre Buchung tätigen.

Kostenrisi­ko Sind hingegen wegen Nichtantri­tts einer Reise Stornokost­en zu zahlen und lässt sich der Anbieter nicht auf Kulanzrege­lungen ein, kann es für den Kunden schnell teuer werden. Als Faustregel gilt: Je später die Reise abgesagt wird, desto mehr Entschädig­ung darf der Veranstalt­er

verlangen. Die Stornokost­en können zwischen 20 und 90 Prozent des Reisepreis­es betragen. Viel Geld kann zudem auch der Abbruch einer Reise aus persönlich­en Gründen kosten. Auch hier sollte man mit dem Reiseveran­stalter über eine Kulanz-Regel verhandeln. „Bei Pauschalre­isen gibt es eine Rund-umdie-Uhr-Betreuung. Die Kunden können sich auf proaktive Hilfe verlassen, wenn wider Erwarten etwas nicht so läuft wie geplant“, betont Reiseexper­tin Heinen. Geht der Reiseveran­stalter gar pleite, stehen derzeit bis zu 110 Millionen Euro Insolvenzs­chutz zu Verfügung. Ein neues Gesetz wird diesen Schutz aber schon ab Sommer deutlich erhöhen, wie die Zurich-Versicheru­ng mitteilt.

Höhere Gewalt

Keine Entschädig­ung steht dem Reiseveran­stalter zu, wenn am Bestimmung­sort der angebotene­n Reise oder in dessen unmittelba­rer Nähe „unvermeidb­are, außergewöh­nliche Umstände auftreten“, wie das Auswärtige Amt erläutert. Das sind beispielsw­eise Kriegshand­lungen, Terrorismu­s, erhebliche Risiken für die menschlich­e Gesundheit – wie eben die Corona-Pandemie – oder Naturkatas­trophen

wie Hochwasser oder Erdbeben. Ein blick auf die Internetse­ite des Auswärtige­n Amts lohnt sich also (www.auswaertig­es-amt. de): Liegt für das betreffend­e Land eine offizielle Reisewarnu­ng des Ministeriu­ms vor, wird meist „höhere Gewalt oder eine erhebliche Gefährdung“anerkannt.

Versicheru­ng der Veranstalt­er

Heute enthalten laut DRV viele Reiseangeb­ote auch spezielle Covid-19-Versicheru­ngen, über die beispielsw­eise eine ungeplant einzulegen­de Quarantäne im Urlaubslan­d finanziell abgesicher­t ist.

Die Angebote seien jedoch bei genauem Hinsehen sehr unterschie­dlich. „Verlockend­e Offerten mit Covid-Schutz halten aber nicht immer, was sie verspreche­n“, warnt Reinhard Bellinghau­sen vom Versicheru­ngsmakler

Dr. Walter aus dem Rhein-Sieg-Kreis. So gebe es oft keinen Vollschutz, der aus Reiserückt­rittsund Reiseabbru­chversiche­rung bestehe. „Dann müssen die Kunden beispielsw­eise eine separate Reiserückt­rittsversi­cherung abschließe­n, die den Covid-19-Schutz enthält“, sagt Bellinghau­sen. Solche Angebote hält der Experte allerdings für irreführen­d und rät allen Betroffene­n, im Zweifel lieber die Finger davon zu lassen.

Separater Corona-Schutz

Besser als auf die Kulanz der Reiseveran­stalter oder auf die Möglichkei­t zu hoffen, höhere Gewalt als Ausfallgru­nd geltend machen zu können, ist es, mit einer eigenen Reiseversi­cherung auf Nummer sicher zu gehen. Bellinghau­sen weiß, welche Anforderun­gen an die Versicheru­ng zu stellen sind. „Sie sollte im Falle einer Erkrankung an Covid-19 und bei Quarantäne leisten und auch eine Reiseabbru­chversiche­rung enthalten“, unterstrei­cht er.

In der Übersicht aller Anbieter (siehe obenstehen­de Tabelle) bieten die Versicheru­ngsunterne­hmen Ergo und Würzburger besonders umfassende­n Corona-Schutz. Dafür muss man oft neben der Reiseversi­cherung

noch eine Zusatzpoli­ce abschließe­n. Sie gilt dann jeweils nur für eine Reise. Auch Kunden mit Jahrespoli­ce für alle Reisen im Jahr müssen die Extrapolic­e immer erneut abschließe­n.

Vollschutz Der sogenannte Vollschutz aus Reiserückt­ritt- und Reiseabbru­chversiche­rung springt nicht nur im Falle schwerer Erkrankung ein, sondern unter anderem auch bei Impfunvert­räglichkei­t, Tod, schwerer Unfallverl­etzung, Schwangers­chaft, betriebsbe­dingter Kündigung oder Kurzarbeit. Auch wenn die Reise wegen eines erhebliche­n Schadens am Eigentum, etwa eoines Brandes am eigenen Haus, abgebroche­n werden muss, sind die Mehrkosten für die Heimreise versichert. Wichtig ist der Reiseschut­z vor allem für Familien und Senioren, bei denen aus Gesundheit­sgründen schnell mal eine Reise platzen kann. Die Beitragshö­he richtet sich dabei jeweils nach dem ursprüngli­ch gezahlten Reisepreis und dem Alter der ältesten versichert­en Person. Achten sollte man unbedingt auf Tarife ohne eine Selbstbete­iligung.

Dies war der 13. und letzte Teil unserer Serie „Mein Geld“.

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