Klausuraufsicht per Kamera
Die Universität Münster will im Verdachtsfall gegen Täuschungsversuche vorgehen.
MÜNSTER/DÜSSELDORF (dpa) Studenten an der Uni Münster, die wegen der Corona-Pandemie online Klausuren schreiben müssen, dürfen im Verdachtsfall von Täuschungsversuchen nur mit einer Kamera überprüft werden. Darauf hat das Rektorat der Uni kürzlich hingewiesen. Dabei darf der Prüfling aufgefordert werden, „durch Drehen der Kamera überblicksartig zu zeigen, dass er sich alleine im Raum befindet und keine Hilfsmittel im Blickfeld hat“, heißt es in einer Stellungnahme. Das sei der Rahmen, den das Rektorat insgesamt vorgegeben habe.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Uni hatte ausufernde Überwachung in Online-Klausuren kritisiert. Teilweise werde von Studierenden erwartet, neben ihrem Arbeitsplatz auch die persönlichen Wohnräume zu filmen oder mit mehreren Kameras Tisch und Türen aufzuzeichnen. „Eine solche Rundumüberwachung halten wir für unzulässig“, sagt Lina Eilers aus dem Asta-Vorsitz in einer Mitteilung. Laut Uni ist der Einsatz von mehreren Kameras nicht erlaubt.
Die Uni Münster weist daraufhin, dass sie laut Hochschulgesetz verpflichtet sei, bei der Organisation und Abnahme von Hochschulprüfungen die prüfungsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu wahren. Das bedeutet: Täuschungshandlungen müssen so weit wie möglich unterbunden werden.
Die Uni beruft sich auf im November 2020 erlassene Regelungen zur Video-Überwachung, die auf Erlassen des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in der Pandemie-Situation beruhen. Zu Prüfungen im Staatsexamen wie bei Juristen oder Pharmazeuten könne sich die Uni nicht äußern. Darauf habe das Rektorat keinen Einfluss, sagte ein Sprecher.
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block verweist nach der Kritik durch den Asta auf bislang fehlende Abstimmung mit den staatlichen Universitäten. Bei den privaten Unis sei die Datenschutzbeauftragte bereits weiter, heißt es in einer Stellungnahme. So habe sie erhebliche Bedenken, wenn eine private Hochschule eine Einwilligung für eine Videoüberwachung auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung stützen will. Sollte keine Alternative für die Videoüberwachung bei Online-Klausuren oder Prüfungen angeboten werden, werde der Studierende zu einer Einwilligung gezwungen.