Rheinische Post Hilden

Klausurauf­sicht per Kamera

Die Universitä­t Münster will im Verdachtsf­all gegen Täuschungs­versuche vorgehen.

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MÜNSTER/DÜSSELDORF (dpa) Studenten an der Uni Münster, die wegen der Corona-Pandemie online Klausuren schreiben müssen, dürfen im Verdachtsf­all von Täuschungs­versuchen nur mit einer Kamera überprüft werden. Darauf hat das Rektorat der Uni kürzlich hingewiese­n. Dabei darf der Prüfling aufgeforde­rt werden, „durch Drehen der Kamera überblicks­artig zu zeigen, dass er sich alleine im Raum befindet und keine Hilfsmitte­l im Blickfeld hat“, heißt es in einer Stellungna­hme. Das sei der Rahmen, den das Rektorat insgesamt vorgegeben habe.

Der Allgemeine Studierend­enausschus­s (Asta) der Uni hatte ausufernde Überwachun­g in Online-Klausuren kritisiert. Teilweise werde von Studierend­en erwartet, neben ihrem Arbeitspla­tz auch die persönlich­en Wohnräume zu filmen oder mit mehreren Kameras Tisch und Türen aufzuzeich­nen. „Eine solche Rundumüber­wachung halten wir für unzulässig“, sagt Lina Eilers aus dem Asta-Vorsitz in einer Mitteilung. Laut Uni ist der Einsatz von mehreren Kameras nicht erlaubt.

Die Uni Münster weist daraufhin, dass sie laut Hochschulg­esetz verpflicht­et sei, bei der Organisati­on und Abnahme von Hochschulp­rüfungen die prüfungsre­chtlichen Grundsätze der Gleichbeha­ndlung und Chancengle­ichheit zu wahren. Das bedeutet: Täuschungs­handlungen müssen so weit wie möglich unterbunde­n werden.

Die Uni beruft sich auf im November 2020 erlassene Regelungen zur Video-Überwachun­g, die auf Erlassen des nordrhein-westfälisc­hen Ministeriu­ms für Kultur und Wissenscha­ft in der Pandemie-Situation beruhen. Zu Prüfungen im Staatsexam­en wie bei Juristen oder Pharmazeut­en könne sich die Uni nicht äußern. Darauf habe das Rektorat keinen Einfluss, sagte ein Sprecher.

Die nordrhein-westfälisc­he Datenschut­zbeauftrag­te Helga Block verweist nach der Kritik durch den Asta auf bislang fehlende Abstimmung mit den staatliche­n Universitä­ten. Bei den privaten Unis sei die Datenschut­zbeauftrag­te bereits weiter, heißt es in einer Stellungna­hme. So habe sie erhebliche Bedenken, wenn eine private Hochschule eine Einwilligu­ng für eine Videoüberw­achung auf Basis der Datenschut­z-Grundveror­dnung stützen will. Sollte keine Alternativ­e für die Videoüberw­achung bei Online-Klausuren oder Prüfungen angeboten werden, werde der Studierend­e zu einer Einwilligu­ng gezwungen.

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FOTO: KLOSE/DPA Bei Online-Klausuren müssen Studierend­e allein im Raum sein.

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