Königliche Hochzeit mit Hindernissen
Bevor Prinz Wilhelm von
Preußen heiraten durfte, musste er erst seinen Großvater von seiner Braut überzeugen. Kaiser Wilhelm I. war nicht angetan von der Verbindung seines Enkels und Thronfolgers mit der Familie von Auguste Victoria von Schleswig-HolsteinSonderburg-Augustenburg. Das Problem: Ihr Vater Friedrich VIII. hatte Jahre zuvor Erbansprüche für das Herzogtum Schleswig-Holstein geltend gemacht, diese aber nicht durchsetzen können. In dem Erbstreit, an dessen Ende Schleswig und Holstein dem preußischen Königreich angegliedert wurden, hatte die Familie an Ansehen verloren. Außerdem, so machte es am Königshof die Runde, sei die Großmutter der künftigen Braut „nur“eine Gräfin gewesen und eine Urgroßmutter sogar bürgerlich. Der preußische Hof lehnte die Verbindung deshalb ab. Auch Kaiser Wilhelm I. war skeptisch. Erst eine eigens in Auftrag gegebene Urkunde über die Ebenbürtigkeit der Braut ermöglichte die Hochzeit. Die Verlobung im Februar 1880 fand noch im Geheimen statt und wurde erst Monate später bekanntgeben. Am 27. Februar 1881 durfte der Prinz seine Auserwählte endlich heiraten. Schon 1882 kam das erste von sieben Kindern – sechs Söhne und eine Tochter – zur Welt. Auguste Victoria wurde 1888 im Dreikaiserjahr nach dem frühen Tod von Friedrich III. an der Seite ihres Mannes Kaiserin, engagierte sich für kirchliche Belange und im sozialen Bereich. Dadurch war sie äußerst beliebt beim Volk. Nach 1918 folgte sie Wilhelm ins Exil in den Niederlanden, wo sie 1921 starb. Kurz vor ihrem Tod soll sie gesagt haben: „Ich darf noch nicht sterben. Ich kann doch den Kaiser nicht allein lassen.“