Rheinische Post Hilden

Das Handy am Steuer kann teuer werden

Bis zu 200 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot drohen, wenn man beim Fahren das Handy nutzt.

-

(tmn) Smartphone­s sorgen im Auto schnell für Ablenkung und das Unfallrisi­ko steigt. Daher ist es während der Fahrt oder bei laufendem Motor verboten, das Handy zu nutzen. Welche Ausnahmen gelten und wie Autofahrer trotzdem telefonier­en können, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH.

Laut Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) dürfen Autofahrer während der Fahrt oder bei laufendem Motor das Handy nicht nutzen, wenn sie es dazu in der Hand halten. „Tabu ist nicht nur das Telefonier­en mit dem Handy am Ohr, sondern auch das Aufnehmen des Handys zum Prüfen der Uhrzeit und sogar das Wegdrücken eines Anrufs“, erläutert Michaela Rassat. „Fahrer dürfen das Handy nicht benutzen, wenn eine Start-Stopp-Automatik den Motor ausgeschal­tet hat“, so die Juristin der ERGO Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH. Denn in § 23 der StVO heißt es: „Das fahrzeugse­itige automatisc­he Abschalten des Motors im Verbrennun­gsbetrieb

oder das Ruhen des elektrisch­en Antriebes ist kein Ausschalte­n des Motors in diesem Sinne.“Der Autofahrer darf das Handy also nur in der Hand halten, wenn das Auto steht und er den Motor eigenhändi­g vollständi­g ausgeschal­tet hat.

Bei laufendem Motor ist das Telefonier­en über eine Freisprech­einrichtun­g oder ein einseitige­s Headset erlaubt. Die Expertin empfiehlt, spezielle Handyhalte­rungen zu nutzen. Dann ist sogar ein kurzer Blick auf das Gerät oder ein kurzes Tippen oder Wischen erlaubt. Wer am Steuer mit dem Handy in der Hand oder auch beim unerlaubte­n Bedienen anderer elektronis­cher Geräte während der Fahrt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es zu einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall, sind 150 beziehungs­weise 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatig­es Fahrverbot fällig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany