64-Jähriger wegen bösem FacebookPost verurteilt
LANGENFELD (sebu) Es ist ein Urteil mit Symbolcharakter, das der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts Langenfeld vor kurzem verhängte: Denn das Internet, stellte der Richter am Prozesstag klar, ist kein rechtsfreier Raum. Und Verstöße gegen das Grundrecht werden auch in den unendlichen Weiten des Netzes verfolgt und geahndet. Das bekam nun ein 64-jähriger Langenfelder zu spüren. Er hatte sich im November 2019 gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches der Volksverhetzung schuldig gemacht, als er unter einem Video über Flüchtlinge bei Facebook einen menschenverachtenden Kommentar veröffentlichte.
Der Angeklagte, der ohne rechtlichen Beistand im Saal saß, bestritt die Vorwürfe nicht, äußerte allerdings: „Hätte ich gewusst, dass das auf mich zukommt, hätte ich es nicht gepostet.“Der Staatsanwalt bewertete dies in seinem Plädoyer nur als eine halbherzige Entschuldigung. „Zugute zu halten ist Ihnen, dass Sie geständig waren und sich entschuldigt haben, wobei es mir eher so vorkommt, als tue Ihnen nicht der Sachverhalt leid, sondern nur, dass Sie erwischt wurden.“Der Facebook-Kommentar des Angeklagten habe einen Nährboden für Gewalttaten geschaffen und trage zu einer zunehmenden Radikalisierung bei. Der Angeklagte revidierte sich in seinem Schlusswort: „Ich muss mich für den Post entschuldigen.“
Das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß von sieben Monaten auf Bewährung und ein Bußgeld von 1000 Euro etwa an eine Organisation wie Amnesty Internationa unterschritt der Richter: Für den Angeklagten gab es sechs Monate auf Bewährung und 750 Euro Bußgeld, das an die UN-Flüchtlingshilfe in Bonn geht. „Ich nehme Ihnen die Entschuldigung ab und denke, dass Sie heute etwas gelernt haben“, sprach der Richter zu dem Angeklagten.
Für den Richter war das Urteil in diesem Sachverhalt zwar eine Premiere in Langenfeld, die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt allerdings schon länger in den vermeintlich rechtsfreien Räumen der sozialen Netzwerke. 2017 nämlich gründete sich die bei ihnen und dem Landeskriminalamt angesiedelte Initiative „Verfolgen statt nur löschen“zur Rechtsdurchsetzung im Netz, zu deren Gründern neben der Landesanstalt für Medien NRW unter anderem die Rheinische Post gehört.