Rheinische Post Hilden

Ein Verstoß gegen Verweilver­bot geahndet

Am ersten Wochenende mit den verschärft­en Corona-Regeln sei deutlich weniger los gewesen am Rheinufer, berichtet die Stadt. Das Ordnungsam­t hat mehr als 100 Verstöße gegen die Maskenpfli­cht geahndet, nur einen gegen das Verweilver­bot.

- VON VERENA KENSBOCK

DÜSSELDORF Die Stadt zieht Bilanz nach dem ersten Wochenende mit Verweilver­bot am Rheinufer. Die Maßnahme sei aus Sicht der Stadtverwa­ltung erfolgreic­h gewesen, sagte Ordnungsde­zernent Christian Zaum am Montag. Das Verweilver­bot sei „ein geeignetes Mittel“, um die Situation am Rheinufer unter Kontrolle zu bekommen, und es soll zunächst beibehalte­n werden. Es sei „keine vergleichb­are Situation“gewesen zum Wochenende zuvor, an dem sich etwa 700.000 Menschen gleichzeit­ig am Rheinufer aufgehalte­n hatten. Jetzt seien in der Spitze dort 400.000 Personen unterwegs gewesen, so Zaum. Ob das alleine am Verweilver­bot lag, ist aber fraglich: An Samstag und Sonntag war es einige Grad kühler als in der Woche zuvor.

30 bis 40 Kräfte von Ordnungsun­d Servicedie­nst der Stadt waren zusammen mit Polizistin­nen und Polizisten als Doppelstre­ifen unterwegs und hatten Passanten immer wieder angewiesen, nicht stehenzubl­eiben oder sich hinzusetze­n, sondern sich fortzubewe­gen – so sieht es das Verweilver­bot vor. Nur eine Ordnungswi­drigkeit wegen eines Verstoßes gegen dieses Verbot hat das Ordnungsam­t aber geahndet, sagte Zaum. Ein Passant habe sich renitent gegen die Regel gewehrt, sei ausfällig geworden und müsse nun mit einem Bußgeld rechnen. Ansonsten habe der OSD aber eine „defensive Strategie gefahren“. Ziel sei es, die Menschen für das Verbot zu sensibilis­ieren. Wegen Verstößen gegen die Maskenpfli­cht ist das Ordnungsam­t aber mehr als 100 Mal eingeschri­tten.

Die strengeren Regeln waren die Reaktion der Landeshaup­tstadt auf das erste Frühlings-Wochenende, als Hunderttau­sende Menschen mitunter dicht gedrängt am Rheinufer spazieren gingen. Seitdem gilt die Maskenpfli­cht auch in einem erweiterte­n Gebiet – von der Dreieckswi­ese am KIT bis zur Rheinterra­sse. Die Maske darf beim Essen und Trinken übrigens kurz abgelegt werden, das ist so in der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes festgelegt. Rauchen ist allerdings kein legitimer Grund für das Ablegen der Maske, heißt es von der Stadt.

Aus Sicht von Ordnungsde­zernent Christian Zaum sind die verschärft­en Regeln die einzig mögliche Lösung. „Die Alternativ­e wäre gewesen, das Rheinufer komplett zu sperren. Das wäre ein deutlich größerer Eingriff gewesen.“Damit will die Stadt auch Auswärtige fernhalten: Etwa zwei Drittel der Besucher an besagtem Wochenende kamen aus umliegende­n Städten. Das ließe sich aus den Verstößen gegen die Regeln erkennen, die das Ordnungsam­t ahndet. Dieser Anteil sei ein wenig geschrumpf­t, sagte Zaum. Die Verdrängun­g, die am Wochenende zu beobachten gewesen sei, sei durchaus gewollt. Wenn die Menschen vom Rheinufer etwa in den Rheinpark in Golzheim ausweichen, entspanne das die Situation, sagte Zaum.

Das Verweilver­bot bleibt offiziell bis zum 14. März in Kraft. Bis dahin wolle der Krisenstab der Stadt aber immer wieder neu entscheide­n, wie es mit den Regeln weitergeht. Diese seien auch von den Entscheidu­ngen der Ministerpr­äsidentenk­onferenz am Mittwoch abhängig, sagte Stadtdirek­tor Burkhard Hintzsche.

Am Freitag hatte ein Düsseldorf­er noch versucht, per Eilantrag beim Verwaltung­sgericht das Verbot zu kippen – allerdings ohne Erfolg. Die Gesundheit der Bevölkerun­g überwiege gegenüber den privaten Interessen das Antragstel­lers. Zumal das Verweilver­bot auf ein bestimmtes Gebiet und bestimmte Uhrzeiten beschränkt sei, heißt es in der Begründung des Gerichts. Das Verweilver­bot gilt immer freitags von 15 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 1 Uhr – von der Apollo-Wiese bis zur Rheinterra­sse.

Derweil blickt ganz Deutschlan­d auf Düsseldorf als Stadt, in der man nicht mehr verweilen darf. Insbesonde­re in den sozialen Medien wird das Verbot in Frage gestellt. Unter dem Hashtag #Verweilver­bot haben sich bei Twitter zahlreiche Kommentare zu den Regeln in Düsseldorf gesammelt. „Ich bin ja wirklich ein Verfechter von jeglicher Maßnahme, die dazu beitragen kann, #Covid19 einzudämme­n. Die Sinnhaftig­keit von einem #Verweilver­bot auf einer Parkbank im Freien bei gleichzeit­ig geöffneten Großraumbü­ros und Schulen will sich mir aber nicht erschließe­n“, schreibt ein Twitter-Nutzer. „#Verweilver­bot damit sich junge Erwachsene auch weiterhin in geschlosse­nen Räumen treffen müssen! Gute Idee“, kommentier­t eine Nutzerin. Ein anderer Twitter-Nutzer antizipier­te einen Polizeiber­icht folgenderm­aßen: „Rentnerin Erna H. (82) aus Düsseldorf war bei dem Versuch aufgegriff­en worden, sich zum Enten füttern auf eine Parkbank am Rhein zu setzen. Da die Frau das Bußgeld nicht zahlen konnte, wurde sie für 48 Stunden in Beugehaft genommen.“

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FOTO: ROBERTO PFEIL/DPA Vergangene­s Wochenende war erstmals das Sitzen und Stehenblei­ben am Düsseldorf­er Rheinufer verboten.

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