Ein Verstoß gegen Verweilverbot geahndet
Am ersten Wochenende mit den verschärften Corona-Regeln sei deutlich weniger los gewesen am Rheinufer, berichtet die Stadt. Das Ordnungsamt hat mehr als 100 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet, nur einen gegen das Verweilverbot.
DÜSSELDORF Die Stadt zieht Bilanz nach dem ersten Wochenende mit Verweilverbot am Rheinufer. Die Maßnahme sei aus Sicht der Stadtverwaltung erfolgreich gewesen, sagte Ordnungsdezernent Christian Zaum am Montag. Das Verweilverbot sei „ein geeignetes Mittel“, um die Situation am Rheinufer unter Kontrolle zu bekommen, und es soll zunächst beibehalten werden. Es sei „keine vergleichbare Situation“gewesen zum Wochenende zuvor, an dem sich etwa 700.000 Menschen gleichzeitig am Rheinufer aufgehalten hatten. Jetzt seien in der Spitze dort 400.000 Personen unterwegs gewesen, so Zaum. Ob das alleine am Verweilverbot lag, ist aber fraglich: An Samstag und Sonntag war es einige Grad kühler als in der Woche zuvor.
30 bis 40 Kräfte von Ordnungsund Servicedienst der Stadt waren zusammen mit Polizistinnen und Polizisten als Doppelstreifen unterwegs und hatten Passanten immer wieder angewiesen, nicht stehenzubleiben oder sich hinzusetzen, sondern sich fortzubewegen – so sieht es das Verweilverbot vor. Nur eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen dieses Verbot hat das Ordnungsamt aber geahndet, sagte Zaum. Ein Passant habe sich renitent gegen die Regel gewehrt, sei ausfällig geworden und müsse nun mit einem Bußgeld rechnen. Ansonsten habe der OSD aber eine „defensive Strategie gefahren“. Ziel sei es, die Menschen für das Verbot zu sensibilisieren. Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht ist das Ordnungsamt aber mehr als 100 Mal eingeschritten.
Die strengeren Regeln waren die Reaktion der Landeshauptstadt auf das erste Frühlings-Wochenende, als Hunderttausende Menschen mitunter dicht gedrängt am Rheinufer spazieren gingen. Seitdem gilt die Maskenpflicht auch in einem erweiterten Gebiet – von der Dreieckswiese am KIT bis zur Rheinterrasse. Die Maske darf beim Essen und Trinken übrigens kurz abgelegt werden, das ist so in der Corona-Schutzverordnung des Landes festgelegt. Rauchen ist allerdings kein legitimer Grund für das Ablegen der Maske, heißt es von der Stadt.
Aus Sicht von Ordnungsdezernent Christian Zaum sind die verschärften Regeln die einzig mögliche Lösung. „Die Alternative wäre gewesen, das Rheinufer komplett zu sperren. Das wäre ein deutlich größerer Eingriff gewesen.“Damit will die Stadt auch Auswärtige fernhalten: Etwa zwei Drittel der Besucher an besagtem Wochenende kamen aus umliegenden Städten. Das ließe sich aus den Verstößen gegen die Regeln erkennen, die das Ordnungsamt ahndet. Dieser Anteil sei ein wenig geschrumpft, sagte Zaum. Die Verdrängung, die am Wochenende zu beobachten gewesen sei, sei durchaus gewollt. Wenn die Menschen vom Rheinufer etwa in den Rheinpark in Golzheim ausweichen, entspanne das die Situation, sagte Zaum.
Das Verweilverbot bleibt offiziell bis zum 14. März in Kraft. Bis dahin wolle der Krisenstab der Stadt aber immer wieder neu entscheiden, wie es mit den Regeln weitergeht. Diese seien auch von den Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch abhängig, sagte Stadtdirektor Burkhard Hintzsche.
Am Freitag hatte ein Düsseldorfer noch versucht, per Eilantrag beim Verwaltungsgericht das Verbot zu kippen – allerdings ohne Erfolg. Die Gesundheit der Bevölkerung überwiege gegenüber den privaten Interessen das Antragstellers. Zumal das Verweilverbot auf ein bestimmtes Gebiet und bestimmte Uhrzeiten beschränkt sei, heißt es in der Begründung des Gerichts. Das Verweilverbot gilt immer freitags von 15 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 1 Uhr – von der Apollo-Wiese bis zur Rheinterrasse.
Derweil blickt ganz Deutschland auf Düsseldorf als Stadt, in der man nicht mehr verweilen darf. Insbesondere in den sozialen Medien wird das Verbot in Frage gestellt. Unter dem Hashtag #Verweilverbot haben sich bei Twitter zahlreiche Kommentare zu den Regeln in Düsseldorf gesammelt. „Ich bin ja wirklich ein Verfechter von jeglicher Maßnahme, die dazu beitragen kann, #Covid19 einzudämmen. Die Sinnhaftigkeit von einem #Verweilverbot auf einer Parkbank im Freien bei gleichzeitig geöffneten Großraumbüros und Schulen will sich mir aber nicht erschließen“, schreibt ein Twitter-Nutzer. „#Verweilverbot damit sich junge Erwachsene auch weiterhin in geschlossenen Räumen treffen müssen! Gute Idee“, kommentiert eine Nutzerin. Ein anderer Twitter-Nutzer antizipierte einen Polizeibericht folgendermaßen: „Rentnerin Erna H. (82) aus Düsseldorf war bei dem Versuch aufgegriffen worden, sich zum Enten füttern auf eine Parkbank am Rhein zu setzen. Da die Frau das Bußgeld nicht zahlen konnte, wurde sie für 48 Stunden in Beugehaft genommen.“