Bewährung für Unfallfahrer
Der 52-Jährige verursacht immer wieder im Rausch teils schwere Verkehrsunfälle.
DÜSSELDORF (wuk) Mit einer weiteren Bewährungsstrafe von neun Monaten hat das Amtsgericht am Montag einen 52-jährigen Angeklagten belegt, der seit Jahren immer wieder ohne Führerschein und im Drogenoder Alkoholrausch Unfälle verursacht. So war er nach einem tödlichen Unfall, bei dem im August 2016 in seinem Auto ein knapp zweijähriger Junge zu Tode kam, schon zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zuletzt hatte das Landgericht eine weitere Bewährungsstrafe von neun Monaten verhängt, weil er bei einer Rauschfahrt am Werstener Deckel an einer roten Ampel nahezu ungebremst auf eine Fahrzeugkolonne aufgefahren war, die vor der Ampel gestoppt hatte.
Jetzt ging es beim Amtsgericht erneut um eine Serie von insgesamt sechs weiteren Rauschfahrten ohne Führerschein, bei denen der Angeklagte zwischen 2015 und 2019 ertappt worden war. Er könne aber „zur Aufklärung nichts beitragen“, wie sein Anwalt betonte – denn der 52-Jährige könne sich nach etlichen schweren Krankheiten und auch wegen der Folgen eines Schlaganfalls an nichts mehr erinnern. Tatsächlich wandte sich der 52-Jährige, während die Staatsanwältin die aktuellen Vorwürfe verlas, direkt an seinen Anwalt: „Können Sie mir das erklären, ich habe nix verstanden!“
Durch Zeugenaussagen und weitere Ermittlungen bestätigte sich aber, dass er den Großteil der vorgeworfenen Rauschfahrten begangen und teils auch geringfügige Unfälle mit Blechschäden verursacht hatte – und dabei stets unter Drogen- und Alkoholeinfluss völlig fahruntüchtig am Steuer saß. Dafür verhängte die Richterin jetzt weitere neun Monate, ausgesetzt auf Bewährung. Ob alle drei Bewährungsstrafen demnächst zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden, ist noch unklar.