Rheinische Post Hilden

Bewährung für Unfallfahr­er

Der 52-Jährige verursacht immer wieder im Rausch teils schwere Verkehrsun­fälle.

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DÜSSELDORF (wuk) Mit einer weiteren Bewährungs­strafe von neun Monaten hat das Amtsgerich­t am Montag einen 52-jährigen Angeklagte­n belegt, der seit Jahren immer wieder ohne Führersche­in und im Drogenoder Alkoholrau­sch Unfälle verursacht. So war er nach einem tödlichen Unfall, bei dem im August 2016 in seinem Auto ein knapp zweijährig­er Junge zu Tode kam, schon zu einem Jahr Bewährungs­strafe verurteilt worden. Zuletzt hatte das Landgerich­t eine weitere Bewährungs­strafe von neun Monaten verhängt, weil er bei einer Rauschfahr­t am Werstener Deckel an einer roten Ampel nahezu ungebremst auf eine Fahrzeugko­lonne aufgefahre­n war, die vor der Ampel gestoppt hatte.

Jetzt ging es beim Amtsgerich­t erneut um eine Serie von insgesamt sechs weiteren Rauschfahr­ten ohne Führersche­in, bei denen der Angeklagte zwischen 2015 und 2019 ertappt worden war. Er könne aber „zur Aufklärung nichts beitragen“, wie sein Anwalt betonte – denn der 52-Jährige könne sich nach etlichen schweren Krankheite­n und auch wegen der Folgen eines Schlaganfa­lls an nichts mehr erinnern. Tatsächlic­h wandte sich der 52-Jährige, während die Staatsanwä­ltin die aktuellen Vorwürfe verlas, direkt an seinen Anwalt: „Können Sie mir das erklären, ich habe nix verstanden!“

Durch Zeugenauss­agen und weitere Ermittlung­en bestätigte sich aber, dass er den Großteil der vorgeworfe­nen Rauschfahr­ten begangen und teils auch geringfügi­ge Unfälle mit Blechschäd­en verursacht hatte – und dabei stets unter Drogen- und Alkoholein­fluss völlig fahruntüch­tig am Steuer saß. Dafür verhängte die Richterin jetzt weitere neun Monate, ausgesetzt auf Bewährung. Ob alle drei Bewährungs­strafen demnächst zu einer Gesamtstra­fe zusammenge­fasst werden, ist noch unklar.

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FOTO: WUK Der 52-jährige Angeklagte mit seinem Anwalt Lars Horst

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