Foto-Künstler muss in der Psychiatrie bleiben
DÜSSELDORF (wuk) Als „Gefahr für die Allgemeinheit“ist ein einst gefeierter Foto-Künstler am Dienstag vom Landgericht dauerhaft in einer Psychiatrie-Klinik untergebracht worden. Damit folgte die Strafkammer nach rund fünf Prozesswochen dem Antrag der Staatsanwältin.
Dem 64-Jährigen, der seit Jahrzehnten als drogenabhängig gilt und sich aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits vielfach strafbar gemacht hat, waren erneut etliche Taten angelastet worden. Die Vorwürfe reichten von wüsten Beleidigungen über Hausfriedensbruch und Ladendiebstählen bis hin zu tätlichen Angriffen, Sachbeschädigungen, Widerstand und in einem Fall auch dem Zeigen des
Hitler-Grußes. Zu Prozessbeginn Ende Januar hatte der 64-Jährige die gesammelten Anzeigen gegen ihn noch als „übertrieben dramatisiert“dargestellt, im Schlusswort hat er sich jetzt allerdings für seine Ausraster entschuldigt. Er gab sich nun auch einsichtig und reumütig.
Seit er aufgrund einer zunächst vorläufigen Unterbringung in einer
Klinik medikamentös eingestellt ist, könne er das Unrecht seiner Taten auch „einsehen“, teilte er mit. „Er ist auf einem guten Weg“, bescheinigte ihm die Staatsanwältin, doch um den 64-Jährigen auf Bewährung wieder freizulassen, sei er auf diesem Weg noch nicht weit genug gegangen. So sah es denn auch das Gericht und lehnte die Aussetzung der Klinik-Unterbringung auf Bewährung ab.
Der Mann gilt ohnehin aktuell als obdachlos und hätte nach einer Bewährungs-Freilassung nirgendwo unterkommen können. Damit wäre die enge medizinische Betreuung, die laut Experten in seinem Fall weiter dringend geboten ist, kaum gewährleistet gewesen.