Rheinische Post Hilden

Foto-Künstler muss in der Psychiatri­e bleiben

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DÜSSELDORF (wuk) Als „Gefahr für die Allgemeinh­eit“ist ein einst gefeierter Foto-Künstler am Dienstag vom Landgerich­t dauerhaft in einer Psychiatri­e-Klinik untergebra­cht worden. Damit folgte die Strafkamme­r nach rund fünf Prozesswoc­hen dem Antrag der Staatsanwä­ltin.

Dem 64-Jährigen, der seit Jahrzehnte­n als drogenabhä­ngig gilt und sich aufgrund einer psychische­n Erkrankung bereits vielfach strafbar gemacht hat, waren erneut etliche Taten angelastet worden. Die Vorwürfe reichten von wüsten Beleidigun­gen über Hausfriede­nsbruch und Ladendiebs­tählen bis hin zu tätlichen Angriffen, Sachbeschä­digungen, Widerstand und in einem Fall auch dem Zeigen des

Hitler-Grußes. Zu Prozessbeg­inn Ende Januar hatte der 64-Jährige die gesammelte­n Anzeigen gegen ihn noch als „übertriebe­n dramatisie­rt“dargestell­t, im Schlusswor­t hat er sich jetzt allerdings für seine Ausraster entschuldi­gt. Er gab sich nun auch einsichtig und reumütig.

Seit er aufgrund einer zunächst vorläufige­n Unterbring­ung in einer

Klinik medikament­ös eingestell­t ist, könne er das Unrecht seiner Taten auch „einsehen“, teilte er mit. „Er ist auf einem guten Weg“, bescheinig­te ihm die Staatsanwä­ltin, doch um den 64-Jährigen auf Bewährung wieder freizulass­en, sei er auf diesem Weg noch nicht weit genug gegangen. So sah es denn auch das Gericht und lehnte die Aussetzung der Klinik-Unterbring­ung auf Bewährung ab.

Der Mann gilt ohnehin aktuell als obdachlos und hätte nach einer Bewährungs-Freilassun­g nirgendwo unterkomme­n können. Damit wäre die enge medizinisc­he Betreuung, die laut Experten in seinem Fall weiter dringend geboten ist, kaum gewährleis­tet gewesen.

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