Hauptmann-Hof: FDP schlägt Aufstockung vor
Die Wohnungsgesellschaft Vonovia möchte dort bauen, das versucht die Politik zu verhindern.
HILDEN Mit einem überraschenden Vorschlag hat die FDP die Diskussionen über die umstrittene Bebauung des Gerhart-Hauptmann-Hofs in Hilden befeuert. „Es kann nicht sein, dass man versucht durch die Hintertür ein Bebauungsplan-Verfahren durchzudrücken“, erklärt Fraktionschef Rudolf Joseph, der auch stellvertretender Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses ist. Die Liberalen schlagen eine Aufstockung bereits bestehender Bebauung vor.
Das Wohnungsunternehmen Vonovia möchte zwischen St.-Konrad-Allee und Richrather Straße zwei Mehrfamilienhäuser mit zwölf Wohnungen errichten. Das will die Politik mit einem Bebauungsplan verhindern und hat im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, den Bürgern gleich mehrere Bebauungsvorschläge vorzustellen.
Variante 1 sieht eine durchgängig dreigeschossige Bebauung auf dem Grundstück St.-Konrad-Allee 36-42 vor und ermöglicht rechnerisch rund 14 neue Wohnungen. Etwa zehn könnten durch Aufstockung der bestehenden Mehrfamilienhäuser erreicht werden. Variante 2 sieht eine zweigeschossige Bebauung
entlang der St.-Konrad-Allee vor mit rund neun Wohnungen.
Den Anwohnern gefallen beide Entwürfe offenbar nicht. Deshalb hat die Interessengemeinschaft Gerhart-Hauptmann-Hof von Architektin Kathrin Altenhofen einen eigenen Entwurf zeichnen lassen. Er sieht einen Nischenbebauung (zwei bis drei Geschosse) zwischen den Gebäuden St.-Konrad-Allee 38 und 40 mit fünf neuen Wohnungen vor. Durch Ausbau des bestehenden Dachgeschosses könnten zwei weitere Wohnungen entstehen. Dieser Entwurf lag bei der Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss noch nicht vor. „Er wird in die Bürgerbeteiligung und Abwägung einbezogen“, sicherte Baudezernent Peter
Stuhlträger damals zu.
Nun kommt die FDP mit einem neuen, durchaus interessanten Vorschlag um die Ecke: „Eine Bebauung im Innenbereich des Gerhart-Hauptmann-Hofs kommt allein wegen der dichten und erdrückenden Wirkung des geplanten Neubaus für uns nicht infrage. Man muss mit dem Investor in Verhandlungen treten, um die Möglichkeit einer Aufstockung der vorhandenen Gebäude zum Beispiel um ein Stockwerk, auszuloten. Der Investor praktiziert dieses Vorgehen aktuell erfolgreich in gleicher Weise auf der Beethovenstraße“, erklärte Rudolf Jospeh weiter. „Diese Lösung kommt nicht nur den Anwohnern entgegen, sondern würde auch den Anspruch des Investors auf Schadenersatz seitens der Stadt, wegen nicht zustande gekommener Bebauung reduzieren.“
Die Verwaltung ist in der Zwickmühle. Sie musste der Vonovia im Mai 2019 einen positiven Bauvorbescheid ausstellen. Das war kein Fehler, sondern entspricht der Rechtslage. Für den Bereich gibt es bislang nämlich keinen Bebauungsplan. In diesem Fall wird eine Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch geregelt. Und danach müsste die Stadt das Vorhaben genehmigen.
Durch die vorgesehene Einschränkung des Baurechts muss die Stadt die Vonovia wahrscheinlich entschädigen. Das steht aber erst dann fest, wenn der Bebauungsplan vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Erst dann kann Vonovia einen möglichen „Planungsschaden“geltend machen. Die Fläche, um die es geht, ist etwa 1300 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert für Bauland beträgt dort 450 Euro/ Quadratmeter; für Grünland etwa die Hälfte. Die Vonovia kann nur die Differenz geltend machen. Das wären mindestens 260.000 Euro. Es wäre übrigens das erste Mal in der jüngeren Stadtgeschichte, dass die Kommune einen Investor entschädigen müsste.