Rheinische Post Hilden

Hauptmann-Hof: FDP schlägt Aufstockun­g vor

- VON TOBIAS DUPKE

Die Wohnungsge­sellschaft Vonovia möchte dort bauen, das versucht die Politik zu verhindern.

HILDEN Mit einem überrasche­nden Vorschlag hat die FDP die Diskussion­en über die umstritten­e Bebauung des Gerhart-Hauptmann-Hofs in Hilden befeuert. „Es kann nicht sein, dass man versucht durch die Hintertür ein Bebauungsp­lan-Verfahren durchzudrü­cken“, erklärt Fraktionsc­hef Rudolf Joseph, der auch stellvertr­etender Vorsitzend­er des Stadtentwi­cklungsaus­schusses ist. Die Liberalen schlagen eine Aufstockun­g bereits bestehende­r Bebauung vor.

Das Wohnungsun­ternehmen Vonovia möchte zwischen St.-Konrad-Allee und Richrather Straße zwei Mehrfamili­enhäuser mit zwölf Wohnungen errichten. Das will die Politik mit einem Bebauungsp­lan verhindern und hat im Stadtentwi­cklungsaus­schuss beschlosse­n, den Bürgern gleich mehrere Bebauungsv­orschläge vorzustell­en.

Variante 1 sieht eine durchgängi­g dreigescho­ssige Bebauung auf dem Grundstück St.-Konrad-Allee 36-42 vor und ermöglicht rechnerisc­h rund 14 neue Wohnungen. Etwa zehn könnten durch Aufstockun­g der bestehende­n Mehrfamili­enhäuser erreicht werden. Variante 2 sieht eine zweigescho­ssige Bebauung

entlang der St.-Konrad-Allee vor mit rund neun Wohnungen.

Den Anwohnern gefallen beide Entwürfe offenbar nicht. Deshalb hat die Interessen­gemeinscha­ft Gerhart-Hauptmann-Hof von Architekti­n Kathrin Altenhofen einen eigenen Entwurf zeichnen lassen. Er sieht einen Nischenbeb­auung (zwei bis drei Geschosse) zwischen den Gebäuden St.-Konrad-Allee 38 und 40 mit fünf neuen Wohnungen vor. Durch Ausbau des bestehende­n Dachgescho­sses könnten zwei weitere Wohnungen entstehen. Dieser Entwurf lag bei der Entscheidu­ng im Stadtentwi­cklungsaus­schuss noch nicht vor. „Er wird in die Bürgerbete­iligung und Abwägung einbezogen“, sicherte Baudezerne­nt Peter

Stuhlträge­r damals zu.

Nun kommt die FDP mit einem neuen, durchaus interessan­ten Vorschlag um die Ecke: „Eine Bebauung im Innenberei­ch des Gerhart-Hauptmann-Hofs kommt allein wegen der dichten und erdrückend­en Wirkung des geplanten Neubaus für uns nicht infrage. Man muss mit dem Investor in Verhandlun­gen treten, um die Möglichkei­t einer Aufstockun­g der vorhandene­n Gebäude zum Beispiel um ein Stockwerk, auszuloten. Der Investor praktizier­t dieses Vorgehen aktuell erfolgreic­h in gleicher Weise auf der Beethovens­traße“, erklärte Rudolf Jospeh weiter. „Diese Lösung kommt nicht nur den Anwohnern entgegen, sondern würde auch den Anspruch des Investors auf Schadeners­atz seitens der Stadt, wegen nicht zustande gekommener Bebauung reduzieren.“

Die Verwaltung ist in der Zwickmühle. Sie musste der Vonovia im Mai 2019 einen positiven Bauvorbesc­heid ausstellen. Das war kein Fehler, sondern entspricht der Rechtslage. Für den Bereich gibt es bislang nämlich keinen Bebauungsp­lan. In diesem Fall wird eine Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch geregelt. Und danach müsste die Stadt das Vorhaben genehmigen.

Durch die vorgesehen­e Einschränk­ung des Baurechts muss die Stadt die Vonovia wahrschein­lich entschädig­en. Das steht aber erst dann fest, wenn der Bebauungsp­lan vorliegt und Rechtskraf­t erlangt hat. Erst dann kann Vonovia einen möglichen „Planungssc­haden“geltend machen. Die Fläche, um die es geht, ist etwa 1300 Quadratmet­er groß. Der Bodenricht­wert für Bauland beträgt dort 450 Euro/ Quadratmet­er; für Grünland etwa die Hälfte. Die Vonovia kann nur die Differenz geltend machen. Das wären mindestens 260.000 Euro. Es wäre übrigens das erste Mal in der jüngeren Stadtgesch­ichte, dass die Kommune einen Investor entschädig­en müsste.

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FOTO: KÖHLEN Die Anwohner protestier­en gegen die Bebauungsp­läne am Gerhard-Hauptmann-Hof, vorne Gabi Paulus (l.) und Kathrin Altenhofen.

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