Schwerer Unfall mit vereister Scheibe
Autofahrer übersieht beim Abbiegen Frau. Frontscheibe nicht richtig freigekratzt.
HILDEN (tobi) Die Temperaturen am Dienstagmorgen lagen nahe der 0 Grad. Wer früh los fuhr, musste mächtig kratzen, damit er freie Sicht hatte. Ein 57 Jahre alter Autofahrer aus Erkrath hat das offenbar nicht genau genommen oder hatte es eilig.
Denn laut Polizei waren die Scheiben seines Autos nicht ausreichend freigekratzt. Deshalb habe er beim Abbiegen auch eine Fußgängerin übersehen, die er mit seinem Ford Fiesta im Hildener Osten erfasst und dabei schwer verletzt hat.
Das war geschehen: Gegen 6.15 Uhr fuhr der Erkrather mit seinem Ford Fiesta über die Max-Volmer-Straße in Hilden. Als er nach rechts in die Walder Straße abbiegen wollte, bemerkte er nicht, dass zeitgleich eine Fußgängerin (49) die Straße überquerte – die Fußgängerampel zeigte grün. Der Wagen des Erkrathers erfasste die Hildenerin. Sie wurde laut einem Polizeisprecher auf die Motorhaube aufgeladen und prallte gegen die Windschutzscheibe. Anschließend stürzte sie zu Boden. Dabei wurde die Frau schwer verletzt – sie musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass die Scheiben des Fiestas nicht vollständig enteist waren und daher die Sicht des Fahrers
eingeschränkt war, erklärte der Polizeisprecher weiter. Gegen den Erkrather wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall eingeleitet.
Die Polizei sperrte die Walder Straße für die Unfallaufnahme komplett. Dadurch kam es zu Beeinträchtigungen im Berufsverkehr.
Die Polizei nimmt diesen Verkehrsunfall zum Anlass, um folgenden Appell an alle Auto- oder
Lkw-Fahrer zu richten: „Auch wenn es die Temperaturen aktuell tagsüber nicht vermuten lassen, so kann es nachts immer noch Frost geben, sodass am frühen Morgen die Scheiben Ihres Fahrzeugs vereist sind. Planen Sie deshalb vor Fahrtantritt genügend Zeit ein, ihr Auto komplett zu enteisen, sodass Ihre Sicht vollkommen frei ist. Denken Sie beim Freikratzen bitte auch an die Rückspiegel“, erklärte der Polizeisprecher.