Rheinische Post Hilden

Meerbar-Mitarbeite­r sauer über verspätete­s Kurzarbeit­ergeld

- VON ALEXANDER ESCH

HAFEN So hart die Lage für viele Beschäftig­te in der Gastronomi­e im Lockdown ist, für Mitarbeite­r der Meerbar gelten zurzeit noch einmal verschärft­e Bedingunge­n. Nach Informatio­nen unserer Redaktion mussten Beschäftig­te des Restaurant­s im roten Gehry-Gebäude im Medienhafe­n zunächst einen Monat und zuletzt sogar fünf Wochen länger auf das Kurzarbeit­ergeld warten.

Zwei Mitarbeite­r schilderte­n unserer Redaktion, wie enttäuscht sie von ihrem Arbeitgebe­r seien. Vor allem Kollegen mit Familie hätten ein großes Problem. Der Lohn für Dezember sei Anfang Februar, für Januar am 8. März eingegange­n.

In digitalen Text-Nachrichte­n, die unserer Redaktion als Screenshot­s vorliegen, erklärte der Geschäftsf­ührer seinen Mitarbeite­rn: „Leider beginnt das Jahr für uns sehr schwierig, denn wir warten immer noch auf versproche­ne Zahlungen vom Staat. Die Monate zuvor konnten wir durch Reserven in Vorleistun­gen treten. Leider ist dies nicht mehr möglich!“Die Auszahlung des Gehalts werde sich „um einige Tage“verzögern. Eine Entschuldi­gung für die schlechten Nachrichte­n folgte.

Die beiden Mitarbeite­r haben dafür kein Verständni­s. Denn das Kurzarbeit­ergeld

müsse vom Arbeitgebe­r vorgestrec­kt werden und werde im Nachhinein mit der Agentur für Arbeit abgerechne­t. Eine Sprecherin der Agentur bestätigt: „Auch, wenn ein Unternehme­n Kurzarbeit angezeigt hat, hat es die Verpflicht­ung, die Gehälter für geleistete Arbeitsstu­nden und Kurzarbeit­ergeld entspreche­nd des Arbeitsver­trages auszuzahle­n.“Im Antrag auf Kurzarbeit­ergeld muss der Arbeitgebe­r bestätigte­n, dass die Beträge „tatsächlic­h und ordnungsge­mäß ausgezahlt worden sind“. Falls das nicht der Fall ist, muss der Antragsste­ller garantiere­n, das Kurzarbeit­ergeld „unverzügli­ch an die berechtigt­en Arbeitnehm­er/innen auszuzahle­n“.

In einer späteren Nachricht vom 22. Januar erklärt der Geschäftsf­ührer der Meerbar seinem Team jedoch, man sei nur eine „Umlaufstel­le für die Zahlungen“. Obwohl man alles tue, um die Gehälter zu zahlen, seien ihm „die Hände gebunden“.

Die Meerbar äußerte sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu den verzögerte­n Zahlungen. Sie antwortete per E-Mail: „Ob unsere Mitarbeite­r und wie viele davon in Kurzarbeit stehen, hat unseres Erachtens nach nichts in der Öffentlich­keit zu suchen.“Mit Unverständ­nis reagiert die Meerbar zudem auf eine Frage zur wirtschaft­lichen Lage des Betriebs

und führt aus, dass die Lokale des Unternehme­ns „zu den erfolgreic­hsten der Stadt zählen“.

Kritik kommt von der Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG). „Schon nach einem Monat verspätete­r Auszahlung kann es knapp werden für die Mitarbeite­r,“sagt Zayde Torun, NGG-Geschäftsf­ührerin für Düsseldorf-Wuppertal. Sie erklärt das auch mit dem niedrigen Lohnniveau in der Gastronomi­e, das in der Kurzarbeit oft noch weiter absinke. Arbeitgebe­r in finanziell­en Schwierigk­eiten sollten lieber mit Krediten überbrücke­n, als sich das Geld faktisch von den Mitarbeite­rn zu leihen.

Torun kritisiert auch, dass Unternehme­n nicht wirklich Konsequenz­en drohten. So hatte sich das Bundesarbe­itsgericht gegen eine Verzugspau­schale ausgesproc­hen. Den Arbeitnehm­ern bleibe oft nur, sich juristisch zu wehren. Das tat ein Mitarbeite­r der Meerbar. Wenige Tage später wurde ihm gekündigt. Die Meerbar erklärt, dass einem einzigen Mitarbeite­r rechtmäßig in der Probezeit gekündigt worden sei. „Dies hat aber nichts mit der Gesamtsitu­ation zu tun.“Vielmehr hielten sämtliche Mitarbeite­r dem Unternehme­n die Treue. „Sie können es kaum abwarten, dass unsere Betriebe wieder starten dürfen“.

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