Was Oberbürgermeister Stephan Keller verdient
DÜSSELDORF (arl) Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (50) steht bereits nach Ende seiner ersten Amtszeit im Jahr 2025 eine Sofortpension zu. Die großzügige Regelung in NRW schreibt dafür lediglich ein Alter von mehr als 45 Jahren und acht Dienstjahre als Wahlbeamter vor. Auch seine Vorgänger Dirk Elbers (CDU) und Thomas Geisel (SPD) hatten den Anspruch auf diese Pension weit vor Eintritt ins Rentenalter erhalten – obwohl beide weniger als acht Jahre im Oberbürgermeister-Amt waren.
Die nötigen Dienstjahre hätte auch Keller im Falle einer Abwahl nach einer Amtsperiode längst erreicht. Nicht nur, dass er bereits zuvor seit 2010 als Dezernent in Düsseldorf und später Stadtdirektor in Köln tätig war. Im nichtöffentlichen
Teil des Stadtrats am Donnerstag sollen nach Informationen unserer Redaktion darüber hinaus zwei Jahre seiner Studienzeit sowie rund elf Jahre Tätigkeit beim Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund als ruhegehaltfähige Jahre anerkannt werden. Das wirkt sich auf die Höhe der Pension aus. Das Ruhegehalt beträgt mindestes 33,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und steigt mit weiteren Amtsjahren auf bis zu 71,75 Prozent.
Wegen der hohen Einwohnerzahl werden Düsseldorfs Stadtchefs in die höchste Einkommensgruppe B11 eingruppiert. Das bedeutet ein Grundgehalt von 14.302 Euro pro Monat. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung. Der Steuerzahlerbund kritisiert, dass die Wahlbeamten darüber hinaus schon in jungem Alter in Pension gehen können. „Derartige Pensionsleistungen erreicht kein anderer Beamter nach so kurzer Zeit“, heißt es in einer Stellungnahme. „Dieses Privileg kann man gerade der jüngeren Generation nun wirklich nicht mehr vermitteln.“
Die Oberbürgermeister dürfen darüber hinaus in bestimmtem Rahmen dazuverdienen. Dem Stadtrat werden am Donnerstag wie üblich die Nebeneinkünfte für das abgelaufene Jahr offengelegt. Keller erhielt demnach in den ersten zwei Monaten im Amt ab November für seine Tätigkeit in drei Aufsichtsgremien von Stadttöchtern 1929 Euro. Vorgänger Geisel hatte zuvor in seinen letzten zehn Monaten im Amt 32.075 Euro für entsprechende Mandate eingenommen, wegen Überschreitung der Höchstgrenze blieben ihm rund 10.000 Euro weniger.