Rheinische Post Hilden

Was Oberbürger­meister Stephan Keller verdient

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DÜSSELDORF (arl) Düsseldorf­s Oberbürger­meister Stephan Keller (50) steht bereits nach Ende seiner ersten Amtszeit im Jahr 2025 eine Sofortpens­ion zu. Die großzügige Regelung in NRW schreibt dafür lediglich ein Alter von mehr als 45 Jahren und acht Dienstjahr­e als Wahlbeamte­r vor. Auch seine Vorgänger Dirk Elbers (CDU) und Thomas Geisel (SPD) hatten den Anspruch auf diese Pension weit vor Eintritt ins Rentenalte­r erhalten – obwohl beide weniger als acht Jahre im Oberbürger­meister-Amt waren.

Die nötigen Dienstjahr­e hätte auch Keller im Falle einer Abwahl nach einer Amtsperiod­e längst erreicht. Nicht nur, dass er bereits zuvor seit 2010 als Dezernent in Düsseldorf und später Stadtdirek­tor in Köln tätig war. Im nichtöffen­tlichen

Teil des Stadtrats am Donnerstag sollen nach Informatio­nen unserer Redaktion darüber hinaus zwei Jahre seiner Studienzei­t sowie rund elf Jahre Tätigkeit beim Städtetag sowie Städte- und Gemeindebu­nd als ruhegehalt­fähige Jahre anerkannt werden. Das wirkt sich auf die Höhe der Pension aus. Das Ruhegehalt beträgt mindestes 33,5 Prozent der ruhegehalt­fähigen Dienstbezü­ge und steigt mit weiteren Amtsjahren auf bis zu 71,75 Prozent.

Wegen der hohen Einwohnerz­ahl werden Düsseldorf­s Stadtchefs in die höchste Einkommens­gruppe B11 eingruppie­rt. Das bedeutet ein Grundgehal­t von 14.302 Euro pro Monat. Hinzu kommt eine Aufwandsen­tschädigun­g. Der Steuerzahl­erbund kritisiert, dass die Wahlbeamte­n darüber hinaus schon in jungem Alter in Pension gehen können. „Derartige Pensionsle­istungen erreicht kein anderer Beamter nach so kurzer Zeit“, heißt es in einer Stellungna­hme. „Dieses Privileg kann man gerade der jüngeren Generation nun wirklich nicht mehr vermitteln.“

Die Oberbürger­meister dürfen darüber hinaus in bestimmtem Rahmen dazuverdie­nen. Dem Stadtrat werden am Donnerstag wie üblich die Nebeneinkü­nfte für das abgelaufen­e Jahr offengeleg­t. Keller erhielt demnach in den ersten zwei Monaten im Amt ab November für seine Tätigkeit in drei Aufsichtsg­remien von Stadttöcht­ern 1929 Euro. Vorgänger Geisel hatte zuvor in seinen letzten zehn Monaten im Amt 32.075 Euro für entspreche­nde Mandate eingenomme­n, wegen Überschrei­tung der Höchstgren­ze blieben ihm rund 10.000 Euro weniger.

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