Mann bestiehlt sehbehinderten Straßenmusikanten
DÜSSELDORF Gleich mehrere Tabus gebrochen zu haben, um sich illegale Einkünfte zu verschaffen und davon zu leben: Das wird am Donnerstag einem 28-jährigen Angeklagten beim Amtsgericht vorgeworfen. Innerhalb weniger Minuten soll er an einem Samstagnachmittag im September 2020 in der Altstadt aus niederen Beweggründen zwei Menschen dreist bestohlen haben. Einer von ihnen hat eine Behinderung, der andere war für eine gemeinnützige Einrichtung unterwegs. In beiden Fällen konnte die Beute sichergestellt und den Opfern direkt wieder ausgehändigt werden. Die Anklage geht jetzt von gewerbsmäßigem Diebstahl aus. Dafür drohen Haftstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren.
Ein Mann mit Rucksack beugt sich über die Einnahmen eines Straßenmusikers an der Flinger Straße und fingert aus der am Boden liegenden Kappe des Musikanten heimlich einen Geldschein sowie mehrere Münzen heraus. So hatten
Zeugen damals jene Szene beobachtet, die jetzt zum Prozess gegen den 28-Jährigen führt. Denn bevor der Dieb mit einem 50-Euro-Schein und dem erbeuteten Münzgeld weglaufen konnte, wurde er gestellt und festgenommen.
Als besonders verwerflich wird seine Tat auch deshalb bewertet, weil der bestohlene Straßenmusiker erheblich behindert ist. Der Musikant verfügt laut Anklage nur noch über eine Rest-Sehstärke von etwa fünf Prozent, was der Angeklagte gezielt ausgenutzt haben soll. Das gilt auch deshalb als besonders schwerer Fall des Diebstahls, weil das Opfer erkennbar hilflos war – und weil sich der mittellose 28-Jährige durch die Tat angeblich eine Einnahmequelle verschaffen wollte, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Außerdem fiel bei der Festnahme des Angeklagten auf, dass der Rucksack, den er bei sich trug, kurz zuvor ebenfalls gestohlen worden war. Eine Frau, die an jenem Samstag als Promoterin für eine gemeinnützige Einrichtung an der Flinger Straße tätig war, hatte ihren Rucksack kurz an der Wand eines Kaufhauses abgestellt. In einem unbeobachteten Moment soll der 28-Jährige diesen Rucksack an sich genommen haben – inklusive Kopfhörern, einem Schlüsselbund, den Ausweisen der Frau sowie einem Handy-Ladekabel.
Diese Beute habe der Angeklagte später zum Eigennutz angeblich verkaufen wollen, heißt es nun in den Vorwürfen gegen den 28-Jährigen. Ein Urteil des Amtsgerichts wird noch am Donnerstag erwartet.