Rheinische Post Hilden

Gericht: Schläge in der Bahn waren keine Notwehr

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STADTMITTE (wuk) Für eine Gewalt-Attacke gegen mehrere Rheinbahn-Fahrgäste hat das Landgerich­t zwei Mitarbeite­r einer privaten Security-Firma wegen gemeinscha­ftlicher, gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt. Die 39 und 40 Jahre alten Männer wurden mit je sieben Monaten Haft auf Bewährung belegt und müssen außerdem je 700 Euro zahlen. Damit hat das Landgerich­t ein Urteil des Amtsgerich­ts vom Juli 2020 bestätigt und lediglich die Strafen reduziert.

Die Verteidige­r hatten auf Freisprüch­e gehofft. Ihre Mandanten hätten in Notwehr gehandelt, als sie in einer Septembern­acht 2018 von bis zu sechs Rheinbahn-Kunden angegriffe­n worden seien. Damals hatten drei junge Männer an der Haltestell­e Konrad-Adenauer-Platz eine anfahrende Linie der U79 zum Stehen gebracht, indem sie beim anrollende­n Zug die Türen gewaltsam öffneten, um noch einzusteig­en. Der Zugführer hatte die Security alarmiert, den Angeklagte­n aber die falschen Verdächtig­en gezeigt.

In der Folge war es zu Handgreifl­ichkeiten mit den drei zu Unrecht beschuldig­ten jungen Männern sowie den drei tatsächlic­hen Späteinste­igern gekommen. Die von den Angeklagte­n ausgeteilt­en Fausthiebe waren laut den Urteilen vom Amtsgerich­t und jetzt auch vom Landgerich­t aber nicht durch Notwehr gerechtfer­tigt. Das Amtsgerich­t hatte die Sicherheit­smitarbeit­er zu je neun Monaten Bewährungs­strafe und zur Zahlung von jeweils 3000 Euro verurteilt. Das wurde in ihrer Berufung jetzt reduziert. Ob die Verurteilt­en auch dieses Urteil anfechten werden, ist ungewiss. Denn selbst dieses reduzierte Strafmaß könnte für beide Angeklagte bedeuten, dass sie ihre Security-Jobs jetzt verlieren.

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