Betriebe zum Testangebot verpflichtet
Wöchentlich sollen Präsenz-Mitarbeiter auf Corona getestet werden. Dokumentiert werden muss dies nicht.
DÜSSELDORF Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung sollen Unternehmen künftig dazu verpflichtet werden, ihren Präsenz-Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die Kosten sollen die Arbeitgeber tragen. So sieht es ein Entwurf vor, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag zur Beratung innerhalb der Regierung verschickt hat. Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen sogar zwei Tests wöchentlich erhalten. Das Kabinett soll die Verordnung am Dienstag zur Kenntnis nehmen. In Kraft tritt sie aber voraussichtlich erst in der kommenden Woche.
Mit diesem Vorhaben reagiert die Bundesregierung darauf, dass bisher nur in etwa 60 Prozent der Unternehmen Testangebote für die Beschäftigten bestehen. Zwar hatten bereits viele Firmen in den vergangene Monaten individuelle Testkonzepte entwickelt, doch das reicht der Politik nicht. Allerdings: Zur Dokumentation der Tests sollen die Arbeitgeber nicht verpflichtet werden und Arbeitnehmer müssen das Angebot nicht wahrnehmen. Damit ist eine generelle Testpflicht vorerst vom Tisch.
Die Wirtschaft hatte diese stets abgelehnt. Die IG Bau etwa plädierte für eine Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und lehnte einen Zwang ab. „Die Testpflicht wäre ein weiterer Baustein, um den Frust zu vergrößern“, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage unserer Redaktion. Die IG Metall hatte sich zwar ebenfalls gegen eine Testpflicht ausgesprochen, aber in Richtung Heils Vorschlag argumentiert: „Sobald sich abzeichnet, dass die Testangebote in den Unternehmen nicht ausreichen, muss die Bundesregierung entsprechend nachschärfen und dabei auch ein verpflichtendes Testangebot der Arbeitgeber nicht ausschließen“, hieß es. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, dass es bisher noch zu wenig Möglichkeiten zur Testung von Präsenz-Beschäftigten gebe. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: „Arbeitgeber müssen verpflichtet sein, Testangebote zur Verfügung zu stellen, die die Beschäftigten freiwillig nutzen können. Die Kosten dafür müssen die Arbeitgeber tragen.“Und DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach sich gegenüber der „Funke Mediengruppe“für Heils Vorschlag aus. Eine Pflicht, Tests anzubieten, müsse jetzt kommen, sagte er.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert bundesweit einheitliche Regeln und darüber hinaus, dass die Testzeit zur Arbeitszeit zählt. „Alle Arbeitgeber müssen gesetzlich verpflichtet werden, den Beschäftigten mindestens zweimal in der Woche kostenlose Tests zu ermöglichen“, sagt der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel unserer Redaktion und appelliert an die Arbeitnehmer: „Alle Beschäftigten sollten die Möglichkeit von Tests im Interesse der eigenen Gesundheit nutzen.“
Überdies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen nun die Test- und Quarantäneverordnung angepasst: Demnach können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Testnachweise ausstellen, wie sie die Corona-Schutzverordnung fordert, um beispielsweise ein Museum oder einen Baumarkt besuchen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass die Tests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt werden. Bei Selbsttests muss eine unterwiesene Person die Aufsicht führen, die jedoch auch aus dem eigenen Betrieb kommen kann. mit dpa und rtr