Neue Regel gegen illegale Vermietungen
Bei der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung dauern Verfahren regelmäßig mehrere Monate und erfordern eine Vielzahl an Recherchen. Mit einer Registrierungspflicht für Anbieter von Kurzzeitvermietungen soll sich dies ändern.
DÜSSELDORF Seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung in Düsseldorf im Jahr 2019 hat die Stadt insgesamt 387 Fälle von zweckfremder Nutzung von Wohnraum bearbeitet. Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Vermieter seine Wohnung lieber über Internetportale wie Airbnb Kurzzeittouristen anbietet, anstatt für dauerhaften Wohnraum in der Stadt zu sorgen. Um noch stärker gegen Zweckentfremdungen vorzugehen, würden Verwaltung und Politik es begrüßen, wenn ab dem 1. Juli 2021 das neue Wohnraumstärkungsgesetz des Landes in Kraft tritt und die Einführung einer Registrierungspflicht für Anbieter von Kurzzeitvermietungen kommt.
Die Arbeit des städtischen Fachbereichs Wohnungsaufsicht hat momentan bei der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung überwiegend einen individuellen Charakter und erfordert eine sorgfältige Abwägung von öffentlichem und privatem Interesse. Jeder Fall muss also einzeln geprüft werden. Das bedeutet, dass „die Verfahrensdauer regelmäßig mehrere Monate andauert und eine Vielzahl von Recherchen erforderlich macht“, sagt ein Stadtsprecher. Mit Verabschiedung des Haushalts 2021 im vergangenen Februar hat der Rat die Einrichtung von vier zusätzlichen Stellen für den Fachbereich beauftragt, trotzdem glaubt Friederike Nesselrode, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen, dass mit einer Registrierungspflicht der Verwaltungsaufwand zunächst noch einmal steigt. Im Wohnungsausschuss am Montag sagte sie aber gleich danach auch, dass sich für die Wohnungsaufsicht die Arbeit nach der Einführungsphase der Registrierungspflicht vereinfachen wird. „Wir wissen dann, wer legal unterwegs ist und auch die Leute wissen, dass sie etwas Legales machen“, sagt Nesselrode.
Sofern die Stadt eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum nicht genehmigt, muss der Eigentümer die zweckfremde Nutzung einstellen und den Wohnraum wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen. Geschieht dies nicht, so hat das Wohnungsamt die Möglichkeit, ein Ordnungsverfahren einzuleiten und „die Rückführung ordnungsbehördlich durchzusetzen“, sagt der Stadtsprecher. Bis zu 50.000 Euro können bei Verstößen gegen die Satzung fällig werden. Bei den verstärkt auftretenden kurzzeitigen Vermietungen von Wohnraum an Touristen über die
Onlineportale gestaltete sich aber bislang die Feststellung der Identität der Eigentümer und der Nutzer oftmals als schwierig und langwierig. „Mit der Einführung einer Registrierungspflicht wird aber erwartet, dass eine rasche und effektive Sachverhaltsaufklärung möglich ist“, sagt der Sprecher. Mögliche Nachteile sieht die Stadt derzeit nicht und weil es sich bei den Regelungen zur Einführung einer Registrierungspflicht um eine pflichtige Aufgabe für die betroffenen Kommunen handelt, die wie Düsseldorf eine Wohnraumschutzsatzung erlassen haben, begrüßt die Verwaltung die Einführung der Registrierungspflicht und will die fachlichen Voraussetzungen zur Umsetzung schaffen.
„Ich finde eine Registrierungspflicht für Anbieter großartig und halte sie für sehr wichtig. Auf Dauer wird sich die Arbeit für das Wohnungsamt erleichtern und man bekommt einen besseren Überblick über den Markt“, sagt Harald Schwenk von den Grünen. Wie Schwenk ist auch Peter Blumenrath (CDU) Mitglied im Wohnungsausschuss und auch er befürwortet die anstehenden Neuerungen: „Wenn der Wohnungsmarkt so angespannt ist wie in Düsseldorf, ist eine Registrierungspflicht grundsätzlich eine vernünftige und sinnvolle Maßnahme.“Verstöße gegen die Satzung würden der Stadt meist erst gemeldet, wenn ein Nachbar dem anderen im Ärger eins auswischen möchte.