Notbremse für den Föderalismus
Dieses Machtwort der Bundeskanzlerin kommt per Gesetz. Bund, Länder und auch die Europäische Union haben im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie genug Zeit verplempert. Erst zu wenig Impfstoff geordert, dann zu wenig Tests bereitgestellt und nach der Bund-Länder-Runde vom 3. März – beim Anrollen der dritten Welle – zu früh gelockert, sonst wäre die Republik jetzt schon weiter. Mit dem Fahren auf Sicht kann dieses föderale Chaos jedenfalls schon länger nicht mehr begründet werden.
Doch nun hat Angela Merkel ihre ganz eigene Corona-Notbremse gezogen. Der Bund will jetzt klare Regeln schaffen und mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Ländern deren phasenweise eigenwillige Regie aus der Hand nehmen. Die Länder haben sich diesen Kurswechsel der Bundeskanzlerin, die das Heft des Handelns an einer zentralen Stelle nun in die Hand genommen hat, auch selbst zuzuschreiben. Mancher Ministerpräsident war erst für harte Beschränkungen, sprach sich bald danach wieder für Öffnungen aus, um schließlich doch wieder für den nächsten Lockdown zu plädieren.
Merkel zieht ihre Konsequenz aus dem verunglückten Beschluss einer Osterruhe, die dann doch nicht kam. Nun ist die Notbremse nicht mehr Auslegungssache, sondern greift und zieht per Gesetz automatisch. Die Länder bekommen jetzt die Bundes-Notbremse. Vor allem die Kommunen werden sich dafür besonders bedanken, weil sie die Beschränkungen größtenteils umsetzen und dann damit leben müssen. Doch diese Pandemie ist noch lange nicht zu Ende. Bislang ist erst ein geringer Teil der Bevölkerung geimpft. Zu warten, bis alle Corona-Intensivbetten belegt sind, ist keine Lösung. Diese Notbremse tut weh. Aber sie ist richtig, weil sie sein muss.
BERICHT DAS BRINGT DAS NEUE INFEKTIONSSCHUTZGESETZ, POLITIK